TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Zweidrittelmehrheit: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | ** Ich halte das nicht für sinnvoll und meines Erachtens ist das genau die Art und Weise, wie wir bisher immer vorgegangen sind und wie ich es auch unterstütze und daher klar in der Satzung formuliert haben möchte. --[[Benutzer:Sbeyer|Stephan Beyer]] 13:07, 5. Okt. 2011 (UTC) | ||
+ | ** Beispielsweise wurde beim letzten LPT LiquidFeedback mit einer hohen Zahl an Enthaltungen abgeschafft. Eine Enthaltung ist also als "mir ist es egal" oder "ich bin mir unsicher, die anderen sollen entscheiden" zu werten. Eine Enthaltung bei genug Enthaltungen als "Nein" zu werten, halte ich einfach für falsch. Legitimitätsstiftend ist die Mehrheit der Abstimmenden, nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten. --[[Benutzer:Sbeyer|Stephan Beyer]] 13:15, 5. Okt. 2011 (UTC) | ||
+ | *** Ich würde das Wahlverhalten bei einem LPT nicht mit dem Verhalten im LiquidFeedback gleichsetzen. Wer auf einem LPT erscheint und somit Zeit und Anreisekosten aufwendet, dem sind die Entscheidungen eigentlich nicht egal. Derjenige ist sich bei einer Enthaltung in einer Sache tatsächlich unschlüssig (wenn ich Informiertheit voraussetze), was im Umkehrschluss heisst, dass er nicht hinter der Sache steht. Um eine Entscheidung zu fällen, hinter der auch die Mehrheit der Basis steht, halte ich also ein Mindestmaß an Zustimmung für notwendig. --[[Benutzer:Floh|Floh]] 16:11, 5. Okt. 2011 (UTC) | ||
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Aktuelle Version vom 31. Oktober 2011, 10:44 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Stephan Beyer]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 9 Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, § 9 Abs. 1 Satz 1:
zu ändern in:
- Begründung
Die jetzige Formulierung von § 9 Abs. 1 Satz 1 kann auf zwei Arten gedeutet werden. Strenggenommen wird eine qualifizerte Zweidrittelmehrheit gefordert, d.h. Enthaltungen/Nichtteilnahmen werden als Nein-Stimmen gewertet. Nach gängiger Rechtsprechung und Anwendung (auch bei den Piraten!) ist aber eine Zweidrittelmehrheit der gültigen, abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) gemeint.
Dieser Antrag fordert eine Konkretisierung hin zur letzteren Variante. Die Umsetzung als Berechnungsvorschrift ("doppelt so viele gültig Ja-Stimmen wie gültig Nein-Stimmen") stellt klar, dass keine Fragen bzgl. Enthaltungen oder Nichtteilnahmen offen bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Stephan Beyer Ich hasse es, diesen Antrag zu stellen, aber es erscheint mir notwendig, da verschiedene Entscheidungen sonst angefochten werden könnten.
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- zur Klärung dieser Frage gibt es verschiedene einschlägige Urteile. Änderung ist also nicht nötig.
- Hendrik. siehe oben. So etwas ist nicht nötig. Die einschlägigen Urteile sind höchstrichterlich.
- --SteffenO 09:44, 31. Okt. 2011 (UTC)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Mit dieser Formulierung werden Minderheitsentscheidungen ermöglicht, wenn die Zahl der Enthaltungen groß ist (20 ja, 10 nein, 70 Enthaltungen = angenommen). Es muss also noch festgelegt werden, wie viele Stimmberechtigte sich enthalten dürfen, damit der Antrag noch gültig ist; zumindest halte ich das für sinnvoll.
Mein Ergänzungsvorschlag: "Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag beschlossen werden, indem mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden (Zweidrittelmehrheit). Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten muss für den Antrag stimmen." (Regelung im Bundestag) - Floh- Ich halte das nicht für sinnvoll und meines Erachtens ist das genau die Art und Weise, wie wir bisher immer vorgegangen sind und wie ich es auch unterstütze und daher klar in der Satzung formuliert haben möchte. --Stephan Beyer 13:07, 5. Okt. 2011 (UTC)
- Beispielsweise wurde beim letzten LPT LiquidFeedback mit einer hohen Zahl an Enthaltungen abgeschafft. Eine Enthaltung ist also als "mir ist es egal" oder "ich bin mir unsicher, die anderen sollen entscheiden" zu werten. Eine Enthaltung bei genug Enthaltungen als "Nein" zu werten, halte ich einfach für falsch. Legitimitätsstiftend ist die Mehrheit der Abstimmenden, nicht die Mehrheit der Stimmberechtigten. --Stephan Beyer 13:15, 5. Okt. 2011 (UTC)
- Ich würde das Wahlverhalten bei einem LPT nicht mit dem Verhalten im LiquidFeedback gleichsetzen. Wer auf einem LPT erscheint und somit Zeit und Anreisekosten aufwendet, dem sind die Entscheidungen eigentlich nicht egal. Derjenige ist sich bei einer Enthaltung in einer Sache tatsächlich unschlüssig (wenn ich Informiertheit voraussetze), was im Umkehrschluss heisst, dass er nicht hinter der Sache steht. Um eine Entscheidung zu fällen, hinter der auch die Mehrheit der Basis steht, halte ich also ein Mindestmaß an Zustimmung für notwendig. --Floh 16:11, 5. Okt. 2011 (UTC)
- noch eine Antwort zu 1
- Argument 2
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