TH:2. Überarbeitung der Satzung des Landesverbands Thüringen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2010, 17:14 Uhr
Dies ist ein Projekt der TH:AG_Satzungsrecht.
Die Überarbeitungsvorschläge basieren auf der Satzung_des_Landesverband_Thueringen in der vom Landesparteitag Erfurt beschlossenen Version vom 05. Juni 2010.
To Do
- §6b(4) Enlastung des Landesvorstand
- § 6a(10) schnellstmöglich
Im betreffenden Absatz zum Vorstand, §6a, 10, wird das Wort "schnellstmöglich" verwandt. Ich kann euch nur empfehlen, in eurer Satzung, auf dem nächsten ordentlichen Parteitag, alle Wörter "schnellstmöglich" mit "unverzüglich" zu ersetzen. Bei der Definition "schnellstmöglich" bringt ihr euch selber in einen "Zeitzwang". Bei der Definition "unverzüglich" habt ihr einen zeitlichen Spielraum, da "unverzüglich"bedeutet: Ohne schuldhaftes Verzögern