TH:KV Jena/Kommunalwahl2014: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 5: Zeile 5:
 
=== WANN? ===
 
=== WANN? ===
  
Termin: Sonntag, 25. Mai 2014 (zusammen mit der Wahl zum Europaparlament)
+
'''Termin: Sonntag, 25. Mai 2014''' (zusammen mit der Wahl zum Europaparlament)
  
 
=== WER WIRD GEWÄHLT? ===
 
=== WER WIRD GEWÄHLT? ===
Zeile 16: Zeile 16:
 
Laut Parteitagsbeschluss vom Kreisparteitag 2013.1 haben sich die PIRATEN Jena auf eine Offene Liste zur Kommunalwahl geeinigt. D.h. auf der Liste der PIRATEN Jena zur Kommunalwahl können nicht nur Parteimitglieder kandidieren, sondern grundsätzlich jeder Bürger. Die Liste der Kandidaten wird auf einer Aufstellungsversammlung beschlossen, die voraussichtlich Anfang Februar stattfinden wird.
 
Laut Parteitagsbeschluss vom Kreisparteitag 2013.1 haben sich die PIRATEN Jena auf eine Offene Liste zur Kommunalwahl geeinigt. D.h. auf der Liste der PIRATEN Jena zur Kommunalwahl können nicht nur Parteimitglieder kandidieren, sondern grundsätzlich jeder Bürger. Die Liste der Kandidaten wird auf einer Aufstellungsversammlung beschlossen, die voraussichtlich Anfang Februar stattfinden wird.
  
Im Kandidatenportal können sich potentielle Bewerber eintragen und vorstellen: [[TH:KV_Jena/Kandidaten_StadtratJena|Kandidatenportal]] </ br>
+
Im Kandidatenportal können sich potentielle Bewerber eintragen und vorstellen: [[TH:KV_Jena/Kandidaten_StadtratJena|Kandidatenportal]] <br>
 
Es ist auch möglich, Vorschläge zu unterbreiten.
 
Es ist auch möglich, Vorschläge zu unterbreiten.
  
Zeile 39: Zeile 39:
 
=== PFLICHTEN VON STADTRATSMITGLIEDERN ===
 
=== PFLICHTEN VON STADTRATSMITGLIEDERN ===
  
In § 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena heißt es: </ br>
+
In § 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena heißt es: <br>
 
"(1) Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrats und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Stadtrat nach Androhung ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € im Einzelfall verhängen."
 
"(1) Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrats und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Stadtrat nach Androhung ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € im Einzelfall verhängen."
  
In § 3 gibt es außerdem eine Verschwiegenheitspflicht: </ br>
+
In § 3 gibt es außerdem eine Verschwiegenheitspflicht: <br>
 
"(4) Verletzt ein Stadtratsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß § 12 Abs. 3 ThürKO, kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu 2.500,00 € verhängen."
 
"(4) Verletzt ein Stadtratsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß § 12 Abs. 3 ThürKO, kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu 2.500,00 € verhängen."
  
 
=== FRAKTIONEN ===
 
=== FRAKTIONEN ===
  
Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung bestehen Fraktionen des Stadtrates mindestens aus 3 Mitgliedern. In § 7 heißt es dazu: </ br>
+
Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung bestehen Fraktionen des Stadtrates mindestens aus 3 Mitgliedern. In § 7 heißt es dazu: <br>
 
"(1) Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Bildung und die Änderung ihrer Zusammensetzung oder ihres Vorsitzes sind dem Oberbürgermeister unter namentlicher Benennung der Mitglieder vom Fraktionsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen."
 
"(1) Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Bildung und die Änderung ihrer Zusammensetzung oder ihres Vorsitzes sind dem Oberbürgermeister unter namentlicher Benennung der Mitglieder vom Fraktionsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen."
  

Version vom 9. Dezember 2013, 15:50 Uhr

KOMMUNALWAHLEN 2014 / WAHL ZUM STADTRAT JENA

WANN?

Termin: Sonntag, 25. Mai 2014 (zusammen mit der Wahl zum Europaparlament)

WER WIRD GEWÄHLT?

Laut Hauptsatzung der Stadt Jena § 3 besteht der Stadtrat aus dem Oberbürgermeister (bei dessen Verhinderung aus dessen Stellvertreter) und 46 Stadtratsmitgliedern. Der Oberbürgermeister wurde bereits 2012 gewählt. Zur Wahl stehen also die 46 Stadträte.

KANDIDATEN

Laut Parteitagsbeschluss vom Kreisparteitag 2013.1 haben sich die PIRATEN Jena auf eine Offene Liste zur Kommunalwahl geeinigt. D.h. auf der Liste der PIRATEN Jena zur Kommunalwahl können nicht nur Parteimitglieder kandidieren, sondern grundsätzlich jeder Bürger. Die Liste der Kandidaten wird auf einer Aufstellungsversammlung beschlossen, die voraussichtlich Anfang Februar stattfinden wird.

Im Kandidatenportal können sich potentielle Bewerber eintragen und vorstellen: Kandidatenportal
Es ist auch möglich, Vorschläge zu unterbreiten.

Gewählt werden kann, wer

WAHLVERFAHREN

nähere Informationen folgen

AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR STADTRATSMITGLIEDER

  • Stadtratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 178,00 Euro als Sockelbetrag
  • pro Sitzung erhalten Stadtratsmitglieder zusätzlich 15,00 Euro Sitzungsgeld
  • Sitzungsgeld wird auch für die Teilnahme an monatlich einer Fraktionssitzung, wenn diese der Vorbereitung der Stadtratssitzung dient
  • Vorsitzende von Ausschüssen erhalten monatlich zusätzlich 120,00 Euro
  • Vorsitzende von Fraktionen erhalten monatlich zusätzlich 178,00 Euro
  • bei Dienstreisen werden Reisekosten nach Stufe I des Thüringer Reisekostengesetzes gewährt

PFLICHTEN VON STADTRATSMITGLIEDERN

In § 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena heißt es:
"(1) Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrats und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Stadtrat nach Androhung ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € im Einzelfall verhängen."

In § 3 gibt es außerdem eine Verschwiegenheitspflicht:
"(4) Verletzt ein Stadtratsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß § 12 Abs. 3 ThürKO, kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu 2.500,00 € verhängen."

FRAKTIONEN

Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung bestehen Fraktionen des Stadtrates mindestens aus 3 Mitgliedern. In § 7 heißt es dazu:
"(1) Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Bildung und die Änderung ihrer Zusammensetzung oder ihres Vorsitzes sind dem Oberbürgermeister unter namentlicher Benennung der Mitglieder vom Fraktionsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen."

Eine Partei oder Wahlinitiative muss also mindestens 6,52 % der Stimmen erreichen, um 3 Stadtratssitze zu erlangen und eine Fraktion gründen zu können.

Fraktionen erhalten Zuschüsse und Mittel für ihre Arbeit. Diese sind in einer gesonderten Satzung geregelt (Gewährung und Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Jena vom 05.07.2000):

  • zu Beginn jeder Wahlperiode bestimmt der Stadtrat die Höhe der jährlichen Zuwendungen (als das Zwölffache der monatlichen Zuwendungen)
  • der Gesamtbetrag setzt sich aus einem gleichbleibenden monatlichen Grundbetrag und einem von der Fraktionsstärke abhängigen zusätzlichen Betrag zusammen
  • es müssen ein Verwendungsnachweis geführt und alle Ausgaben belegt werden
  • mit Beschluss (Beschlussvorlage Nr. 09/0207-BV - beschlossen am 28.10.2009) wurde für die laufende Wahlperiode folgendes festgelegt:
    • Fraktionen erhalten unabhängig von ihrer Mitgliederstärke einen monatlichen Pauschalbetrag von 274,00 Euro
    • für jedes Fraktionsmitglied werden zusätzlich im Monat 46,00 Euro gezahlt
  • mit Beschluss (Beschlussvorlage Nr. 08/1561-BV vom 17.12.2008) können die Fraktionen unabhängig von ihrer Mitgliederstärke eine 3/4-Stelle für einen Fraktionsmitarbeiter beschäftigen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des TVöD. Die Stadt trägt die Lohnkosten und nimmt im Auftrag der Fraktionen die Gehaltsrechnung und -auszahlung vor.


FORMALIA / SATZUNGEN

Sonstige Formalia (folgen noch):

  • Stimmzettel
  • Formulare für Bewerber