TH:KV Jena/Kommunalwahl2014: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * pro Sitzung erhalten Stadtratsmitglieder zusätzlich 15,00 Euro Sitzungsgeld | ||
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+ | * Vorsitzende von Ausschüssen erhalten monatlich zusätzlich 120,00 Euro | ||
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+ | * bei Dienstreisen werden Reisekosten nach Stufe I des Thüringer Reisekostengesetzes gewährt | ||
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+ | Eine Partei oder Wahlinitiative muss also mindestens 6,52 % der Stimmen erreichen, um 3 Stadtratssitze zu erlangen und eine Fraktion gründen zu können. | ||
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+ | Fraktionen erhalten Zuschüsse und Mittel für ihre Arbeit. Diese sind in einer gesonderten Satzung geregelt (Gewährung und Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Jena vom 05.07.2000): | ||
+ | * zu Beginn jeder Wahlperiode bestimmt der Stadtrat die Höhe der jährlichen Zuwendungen (als das Zwölffache der monatlichen Zuwendungen) | ||
+ | * der Gesamtbetrag setzt sich aus einem gleichbleibenden monatlichen Grundbetrag und einem von der Fraktionsstärke abhängigen zusätzlichen Betrag zusammen | ||
+ | * es müssen ein Verwendungsnachweis geführt und alle Ausgaben belegt werden | ||
+ | * mit Beschluss (Beschlussvorlage Nr. 09/0207-BV - beschlossen am 28.10.2009) wurde für die laufende Wahlperiode folgendes festgelegt: | ||
+ | ** Fraktionen erhalten unabhängig von ihrer Mitgliederstärke einen monatlichen Pauschalbetrag von 274,00 Euro | ||
+ | ** für jedes Fraktionsmitglied werden zusätzlich im Monat 46,00 Euro gezahlt | ||
+ | * mit Beschluss (Beschlussvorlage Nr. 08/1561-BV vom 17.12.2008) können die Fraktionen unabhängig von ihrer Mitgliederstärke eine 3/4-Stelle für einen Fraktionsmitarbeiter beschäftigen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des TVöD. Die Stadt trägt die Lohnkosten und nimmt im Auftrag der Fraktionen die Gehaltsrechnung und -auszahlung vor. | ||
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* [http://wiki.piraten-thueringen.de/Datei:A01%281%29.pdf Hauptsatzung der Stadt Jena] | * [http://wiki.piraten-thueringen.de/Datei:A01%281%29.pdf Hauptsatzung der Stadt Jena] | ||
* [http://www.jena.de/fm/694/a04.pdf aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrats Jena] | * [http://www.jena.de/fm/694/a04.pdf aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrats Jena] | ||
+ | * [http://www.jena.de/fm/694/a07.pdf Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Jena] | ||
Sonstige Formalia (folgen noch): | Sonstige Formalia (folgen noch): | ||
* Stimmzettel | * Stimmzettel | ||
* Formulare für Bewerber | * Formulare für Bewerber |
Version vom 9. Dezember 2013, 15:48 Uhr
Inhaltsverzeichnis
KOMMUNALWAHLEN 2014 / WAHL ZUM STADTRAT JENA
WANN?
Termin: Sonntag, 25. Mai 2014 (zusammen mit der Wahl zum Europaparlament)
WER WIRD GEWÄHLT?
Laut Hauptsatzung der Stadt Jena § 3 besteht der Stadtrat aus dem Oberbürgermeister (bei dessen Verhinderung aus dessen Stellvertreter) und 46 Stadtratsmitgliedern. Der Oberbürgermeister wurde bereits 2012 gewählt. Zur Wahl stehen also die 46 Stadträte.
KANDIDATEN
Laut Parteitagsbeschluss vom Kreisparteitag 2013.1 haben sich die PIRATEN Jena auf eine Offene Liste zur Kommunalwahl geeinigt. D.h. auf der Liste der PIRATEN Jena zur Kommunalwahl können nicht nur Parteimitglieder kandidieren, sondern grundsätzlich jeder Bürger. Die Liste der Kandidaten wird auf einer Aufstellungsversammlung beschlossen, die voraussichtlich Anfang Februar stattfinden wird.
Im Kandidatenportal können sich potentielle Bewerber eintragen und vorstellen: Kandidatenportal </ br> Es ist auch möglich, Vorschläge zu unterbreiten.
Gewählt werden kann, wer
WAHLVERFAHREN
nähere Informationen folgen
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG FÜR STADTRATSMITGLIEDER
- Stadtratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 178,00 Euro als Sockelbetrag
- pro Sitzung erhalten Stadtratsmitglieder zusätzlich 15,00 Euro Sitzungsgeld
- Sitzungsgeld wird auch für die Teilnahme an monatlich einer Fraktionssitzung, wenn diese der Vorbereitung der Stadtratssitzung dient
- Vorsitzende von Ausschüssen erhalten monatlich zusätzlich 120,00 Euro
- Vorsitzende von Fraktionen erhalten monatlich zusätzlich 178,00 Euro
- bei Dienstreisen werden Reisekosten nach Stufe I des Thüringer Reisekostengesetzes gewährt
PFLICHTEN VON STADTRATSMITGLIEDERN
In § 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Jena heißt es: </ br> "(1) Die Stadtratsmitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrats und zur Übernahme der ihnen zugewiesenen Geschäfte verpflichtet. Gegen Stadtratsmitglieder, die sich dieser Verpflichtung ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Stadtrat nach Androhung ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € im Einzelfall verhängen."
In § 3 gibt es außerdem eine Verschwiegenheitspflicht: </ br> "(4) Verletzt ein Stadtratsmitglied vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß § 12 Abs. 3 ThürKO, kann der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu 2.500,00 € verhängen."
FRAKTIONEN
Nach der derzeit geltenden Geschäftsordnung bestehen Fraktionen des Stadtrates mindestens aus 3 Mitgliedern. In § 7 heißt es dazu: </ br> "(1) Eine Fraktion besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Bildung und die Änderung ihrer Zusammensetzung oder ihres Vorsitzes sind dem Oberbürgermeister unter namentlicher Benennung der Mitglieder vom Fraktionsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen."
Eine Partei oder Wahlinitiative muss also mindestens 6,52 % der Stimmen erreichen, um 3 Stadtratssitze zu erlangen und eine Fraktion gründen zu können.
Fraktionen erhalten Zuschüsse und Mittel für ihre Arbeit. Diese sind in einer gesonderten Satzung geregelt (Gewährung und Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Jena vom 05.07.2000):
- zu Beginn jeder Wahlperiode bestimmt der Stadtrat die Höhe der jährlichen Zuwendungen (als das Zwölffache der monatlichen Zuwendungen)
- der Gesamtbetrag setzt sich aus einem gleichbleibenden monatlichen Grundbetrag und einem von der Fraktionsstärke abhängigen zusätzlichen Betrag zusammen
- es müssen ein Verwendungsnachweis geführt und alle Ausgaben belegt werden
- mit Beschluss (Beschlussvorlage Nr. 09/0207-BV - beschlossen am 28.10.2009) wurde für die laufende Wahlperiode folgendes festgelegt:
- Fraktionen erhalten unabhängig von ihrer Mitgliederstärke einen monatlichen Pauschalbetrag von 274,00 Euro
- für jedes Fraktionsmitglied werden zusätzlich im Monat 46,00 Euro gezahlt
- mit Beschluss (Beschlussvorlage Nr. 08/1561-BV vom 17.12.2008) können die Fraktionen unabhängig von ihrer Mitgliederstärke eine 3/4-Stelle für einen Fraktionsmitarbeiter beschäftigen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des TVöD. Die Stadt trägt die Lohnkosten und nimmt im Auftrag der Fraktionen die Gehaltsrechnung und -auszahlung vor.
FORMALIA / SATZUNGEN
- Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
- Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
- Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)
- Hauptsatzung der Stadt Jena
- aktuelle Geschäftsordnung des Stadtrats Jena
- Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Stadtrates der Stadt Jena
Sonstige Formalia (folgen noch):
- Stimmzettel
- Formulare für Bewerber