TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 002: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 1993 eingeführte Thüringer Kommunalordnung hat – im Gegensatz zur davor geltenden Vorläufigen Kommunalordnung (VKO) – den Bürgermeister und Landräten aufgrund ihrer Direktwahl eine außerordentlich starke Stellung eingeräumt. Sie allein bestimmen Zeitpunkt und Ort der Sitzungen von Gemeinde/Stadträten oder Kreistagen. Die Tagesordnung setzen sie im Benehmen mit den (inzwischen zumeist ehrenamtlichen) Beigeordneten fest. | Die 1993 eingeführte Thüringer Kommunalordnung hat – im Gegensatz zur davor geltenden Vorläufigen Kommunalordnung (VKO) – den Bürgermeister und Landräten aufgrund ihrer Direktwahl eine außerordentlich starke Stellung eingeräumt. Sie allein bestimmen Zeitpunkt und Ort der Sitzungen von Gemeinde/Stadträten oder Kreistagen. Die Tagesordnung setzen sie im Benehmen mit den (inzwischen zumeist ehrenamtlichen) Beigeordneten fest. | ||
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Außer der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger entstehen in der praktischen Umsetzung der geänderten Vorschriften auf keiner Verwaltungsebene zusätzliche Kosten. | Außer der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger entstehen in der praktischen Umsetzung der geänderten Vorschriften auf keiner Verwaltungsebene zusätzliche Kosten. | ||
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Version vom 10. Oktober 2013, 18:11 Uhr
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AntragstitelÄnderung des § 35 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Antragstext Die Piraten Thüringen setzen sich dafür ein, dass § 35 (Einberufung und Tagesordnung) Thüringer Kommunalordnung in Absatz 6 durch einen neuen Satz 2 ergänzt wird. Der in § 35 (6) einzufügende Satz 2 lautet:
„Bei der Auswahl von Zeitpunkt und Ort der Sitzung hat der Bürgermeister die Bestimmungen des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 40 zu berücksichtigen.“. AntragsbegründungA. Problem und Regelungsbedürfnis B. Lösungsvorschlag Mit dem o.g. Vorschlag zur Änderung der ThürKO wird die starke Stellung der BM/LR (über § 112 ThürKO gelten für den Geschäftsgang im Kreistag die Bestimmungen der §§ 34-43 analog) nicht berührt. Es werden lediglich ebenfalls in der ThürKO geregelte Demokratie-prinzipien mit diesem Entscheidungsrecht verknüpft, was somit nicht mehr schrankenlos ausgeübt werden kann. C. Alternativen D. Kosten Piratenpad
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