TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 3. Januar 2012, 16:04 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | 03.01.2012 |
Gliederung | |
Antragsteller | PeterGold |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des sonstigen Antrags | {{{artsonstig}}} |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 03.01.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBeschlussfähigkeit des Vorstandes Antragstext § 8b Absatz 6 ("Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.) wird zu "Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll Handlungsfähig." geändert.
AntragsbegründungIm Vorstandsbetrieb hat es sich nicht praktikabel erwiesen die Beschlussfähigkeit in der Satzung zu regeln. Das kann der Vorstand wie im Landesvorstand und Bundesvorstand in der Hauseigenen GO regeln. Nach den Parteiengesetz ist nur die Handlungsfähgikeit zu regeln. Piratenpad
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