Bedingungsloses Grundeinkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozial-, gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Konzept, bei dem jeder Bürger einer Gemeinschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung von der Gemeinschaft erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss.
 
Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozial-, gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Konzept, bei dem jeder Bürger einer Gemeinschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung von der Gemeinschaft erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss.
  
Ein Grundeinkommen soll dabei vier Kriterien erfüllen. Es soll  
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Ein BGE soll die Teilhabe eines jeden Mitglieds an einer Gesellschaft sichern indem es vier Kriterien erfüllt. Es soll  
 
*die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
 
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*einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
 
*einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
 
*ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
 
*ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
 
*keinen Zwang zur Arbeit bedeuten. <ref name="netzwerk_idee">Netzwerk Grundeinkommen, Stand vom 29.10.2010, [http://www.grundeinkommen.de/die-idee http://www.grundeinkommen.de/die-idee]</ref>
 
*keinen Zwang zur Arbeit bedeuten. <ref name="netzwerk_idee">Netzwerk Grundeinkommen, Stand vom 29.10.2010, [http://www.grundeinkommen.de/die-idee http://www.grundeinkommen.de/die-idee]</ref>
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Jedes Konzept unabhängig von seiner Finanzierung, welches diese vier Kriterien erfüllt, kann als BGE verstanden werden.
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==Arbeiten zum BGE==
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* [[Media:Grundeinkommen_-_Idee_und_Vorschläge_zu_seiner_Realisierung.pdf|Dissertation: "Grundeinkommen: Idee und Vorschläge zu seiner Realisierung"]], André Presse, 2010
  
 
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
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Aktuelle Version vom 23. November 2011, 09:39 Uhr

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozial-, gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Konzept, bei dem jeder Bürger einer Gemeinschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung von der Gemeinschaft erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss.


Definition

Ein BGE soll die Teilhabe eines jeden Mitglieds an einer Gesellschaft sichern indem es vier Kriterien erfüllt. Es soll

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
  • keinen Zwang zur Arbeit bedeuten. [1]

Jedes Konzept unabhängig von seiner Finanzierung, welches diese vier Kriterien erfüllt, kann als BGE verstanden werden.

Schnittpunkte zur Piratenpartei

alternative soziale Sicherungssysteme

BGE Modelle

Finanzierung

Literatur

Arbeiten zum BGE

Einzelnachweise

  1. Netzwerk Grundeinkommen, Stand vom 29.10.2010, http://www.grundeinkommen.de/die-idee