TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Zweidrittelmehrheit2: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Oktober 2011, 13:09 Uhr
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Floh. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Floh]]
- Betrifft
- Landessatzung / § 9 Abs. 1
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, § 9 Abs. 1 Satz 1:
"Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden."
zu ändern in
"Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag beschlossen werden, indem mindestens doppelt so viele gültige Ja-Stimmen wie gültige Nein-Stimmen abgegeben werden (Zweidrittelmehrheit). Mindestens die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten muss für die Änderung stimmen."
- Begründung
Der Antrag ist ein Alternativantrag zur Zweidrittelmehrheit. Die Änderung beseitigt die Mehrdeutigkeit des Absatzes und konkretisiert die Zweidrittelmehrheit. Die Voraussetzung der Zustimmung von 50% der Stimmberechtigten entspricht der Auslegung der Zweidrittelmehrheit im Bundestag und soll Entscheidungen vermeiden, die von Minderheiten bei einer großen Zahl an Enthaltungen durchgesetzt werden könnten.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Hendrik. Der Antrag ist abzulehnen. Die Einladung zu einem Parteitag muss die Einberufungsgegenstände umfassen. Das ist nicht möglich, wenn die Antragsfrist kleiner der Einladungsfrist ist
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Zur Diskussion siehe auch hier
- Argument 1
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
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