TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Antragsfristen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
(erstellt)
 
(Auflösung, Verschmelzung ergänzt)
Zeile 4: Zeile 4:
 
| Kurzbeschreibung = Die Antragsfristen für Programm- und Satzungsänderungsanträge sollen auf 2 Wochen verkürzt werden.
 
| Kurzbeschreibung = Die Antragsfristen für Programm- und Satzungsänderungsanträge sollen auf 2 Wochen verkürzt werden.
 
| Satzung          = Landessatzung
 
| Satzung          = Landessatzung
| Paragraph        = § 9 Abs. 2
+
| Paragraph        = § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3
 
| Antragstext      =  
 
| Antragstext      =  
 
§ 9 Abs. 2 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
 
§ 9 Abs. 2 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
 
{{Box grau||Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.}}
 
{{Box grau||Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.}}
 +
§ 10 Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:
 +
{{Box grau||Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.}}
 
| Begründung      =  
 
| Begründung      =  
 
Der Antrag verkürzt die Antragsfrist von Satzungs- und Programmänderungen (siehe § 9 Abs. 3) von vier auf zwei Wochen.
 
Der Antrag verkürzt die Antragsfrist von Satzungs- und Programmänderungen (siehe § 9 Abs. 3) von vier auf zwei Wochen.
  
 
In Thüringen haben wir nicht die Menge an Anträgen wie im Bund. Zwei Wochen sollten ausreichen, damit sich jeder Pirat mit den eingereichten Anträgen beschäftigen kann. Andererseits kann auch die kürzere Frist dazu führen, dass mehr Anträge eingereicht werden oder die Anträge besser ausgearbeitet werden, da für die Einreichung mehr Zeit vorhanden ist.
 
In Thüringen haben wir nicht die Menge an Anträgen wie im Bund. Zwei Wochen sollten ausreichen, damit sich jeder Pirat mit den eingereichten Anträgen beschäftigen kann. Andererseits kann auch die kürzere Frist dazu führen, dass mehr Anträge eingereicht werden oder die Anträge besser ausgearbeitet werden, da für die Einreichung mehr Zeit vorhanden ist.
 +
 +
Da nicht zu rechtfertigen ist, dass ein Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes eine andere Antragsfrist hat, wird diese auch auf 2 Wochen heruntergesetzt.
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2
 
| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2

Version vom 29. September 2011, 16:05 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3
Beantragte Änderungen

§ 9 Abs. 2 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:

Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.

§ 10 Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen soll geändert werden in:

Über einen Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
Begründung

Der Antrag verkürzt die Antragsfrist von Satzungs- und Programmänderungen (siehe § 9 Abs. 3) von vier auf zwei Wochen.

In Thüringen haben wir nicht die Menge an Anträgen wie im Bund. Zwei Wochen sollten ausreichen, damit sich jeder Pirat mit den eingereichten Anträgen beschäftigen kann. Andererseits kann auch die kürzere Frist dazu führen, dass mehr Anträge eingereicht werden oder die Anträge besser ausgearbeitet werden, da für die Einreichung mehr Zeit vorhanden ist.

Da nicht zu rechtfertigen ist, dass ein Antrag auf Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes eine andere Antragsfrist hat, wird diese auch auf 2 Wochen heruntergesetzt.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...