Servergate: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Pressespiegel)
(Pressespiegel (Piratenintern))
Zeile 38: Zeile 38:
 
* Flaschenpost: [http://flaschenpost.piratenpartei.de/2011/05/20/server-der-piratenpartei-abgeschaltet/ Server der Piratenpartei abgeschaltet]
 
* Flaschenpost: [http://flaschenpost.piratenpartei.de/2011/05/20/server-der-piratenpartei-abgeschaltet/ Server der Piratenpartei abgeschaltet]
  
*
+
* http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1305869481146&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370
  
 
=Unterstützen=
 
=Unterstützen=

Version vom 20. Mai 2011, 17:26 Uhr

Liebe Bremer Wähler,

am Morgen des 20.Mai 2011 hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt mehrere Server der Piratenpartei Deutschland beschlagnahmt. Zwar richteten sich die Ermittlungen nicht gegen uns selbst, dennoch sind dadurch zahlreiche Informations- und Kommunikationskanäle vorerst abgeschnitten. Der in den Medien als #servergate bekannt gewordene Fall stellt einen massiven Eingriff in unsere Handlungsfähigkeit als sozial-liberale Partei kurz vor den Wahlen zur Bremer Bürgerschaft dar.

Wir distanzieren uns von allen Aktionen Dritter, die eventuell einen strafrechtlich relevanten Hintergrund haben. Allerdings sind uns bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal Detailinformationen bekannt, die auf Straftaten bestimmter Personen hinweisen. Als Partei stellen wir jedem Bürger - und selbst anderen Parteien - unsere IT-Infrastruktur kostenlos zur Verfügung, um damit einen politischen Diskurs und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Von einer Kontrolle unserer Dienste sehen wir ab, da dies nicht unserer Idee der freien Entfaltung ohne Überwachung gerecht wird. Diesen massiven Eingriff in Arbeits- und Kommunikationsstrukturen von Menschen untereinander verurteilen wir scharf.

Die Bürgerinnen und Bürger Bremens haben nun die Chance einen Politikwechsel einzuleiten. Setzen Sie einen Änderhaken. Für eine transparente Politik der Informationsgesellschaft, die Freiheit und Bürgerrechte achtet. Wählen Sie deshalb am Sonntag zur Bürgerschaftswahl in Bremen die PIRATEN.

Ich bin Erich Sturm und ich bin PIRAT.

Stellungnahme des Bundesvorstands der Piratenpartei

Dazu stellt der Bundesvorstand fest:

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland wird im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufklärung der durch die französischen Ermittlungsbehörden erhobenen Vorwürfe beitragen. Die Zugänge zu technischen Infrastruktur der Piratenpartei sind aus diesem Grund – so weit es den Ermittlungszielen dient – zur Verfügung gestellt worden. Damit soll die zielgerichtete Suche nach einzelnen Daten ermöglicht werden.

Gegenwärtig geht der Bundesvorstand davon aus, dass kein schuldhaftes Verhalten der Piratenpartei Deutschland vorliegt. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden richtet sich nicht gegen die Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen, diese ist lediglich als Betreiber der Server involviert. Insofern werden die Ermittlungsresultate der Polizei mit Neugierde erwartet. Den eigenen Ansprüchen gerecht, wird der Bundesvorstand – sobald gesicherte Informationen zur Verfügung stehen – in hoher Transparenz und erschöpfend zu den aktuellen Vorhaltungen Stellung nehmen.

Der Bundesvorstand hat derzeit jedoch keinerlei Kenntnis von Informationen, die eine komplette Abschaltung aller Server der Piratenpartei Deutschland rechtfertigen würden. Betroffen waren nach den vorliegenden Informationen lediglich ein einzelner, öffentlicher Dienst auf einem virtuellen Server der Piratenpartei. Die Abschaltung aller Server ist ein massiver Eingriff in die Kommunikations- und Informationstruktur der sechstgrößten Partei Deutschlands. Angesichts der in zwei Tagen anstehenden Landtagswahlen in Bremen wird hier politisch ein massiver Schaden angerichtet, den der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland aufs entschiedenste verurteilt.

Im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungsarbeiten wird daher zu klären sein, ob die erfolgte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung rechtlichen Vorgaben entsprochen hat, insbesondere ob die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurden. Immerhin hat die Maßnahme zu einem großflächigen Zusammenbruch der technischen Infrastruktur der Piratenpartei Deutschland geführt. Geklärt werden muss zudem, ob Daten betroffen sind, die mit dem Ermittlungsziel in keinerlei Zusammenhang stehen.

Der Bundesvorstand bitte zudem um Verständnis dafür, dass das derzeitige, primäre Augenmerk auf die Wiederherstellung der Funktionstauglichkeit der davon betroffenen Infrastruktur gerichtet ist.

Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland Sebastian Nerz, Bernd Schlömer, Marina Weisband, Rene Brosig, Wilm Schumacher, Matthias Schrade, Gefion Thürmer

Facebook-Seite

Facebook Seite zum Vorfall

Pressespiegel (Piratenintern)

Unterstützen

Wie kann ich die Piratenpartei unterstützen?

Wenn Ihr unsere politische Arbeit unterstützen möchtet, spendet uns bitte einen Geldbetrag oder werdet Mitglied in der Piratenpartei Deutschland.

Spenden

  • Empfänger: Piratenpartei Deutschland
  • Kontonr.: 7006 027 900
  • BLZ: 430 609 67
  • Bank: GLS Gemeinschaftsbank
  • Verwendungszweck: Spende (optional mit Name, Anschrift, siehe Steuer-Tipp unten)
  • IBAN: DE36 4306 0967 7006 0279 00
  • BIC: GENODEM1GLS

Oder über einen der Landesverbände:

Steuer-Tipp: Bis zu einer Höhe von EUR 825,- (EUR 1650,- bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien nach §34g EStG als Steuerermäßigung geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu 50% direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhalten Sie 50 Cent Steuerminderung. Über diese Beträge hinausgehende Spenden können nach §10b EStG bis zu einer Höhe von abermals EUR 825,- (EUR 1650,- bei Ehepaaren) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sonderausgaben werden vom zu besteuernden Einkommen abgezogen und wirken dadurch, abhängig vom eigenen Steuersatz, ebenfalls steuermindernd. Wenn Sie uns im Feld “Verwendungszweck” der Überweisung Ihre Adresse mitteilen, übersenden wir Ihnen eine Jahresspendenbescheinigung zur Einreichung beim Finanzamt. Bis zu einer Summe von EUR 200.- genügt Ihrem Finanzamt als Nachweis in der Regel der Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg oder Überweisungsbeleg. (Stand: Mai 2011)

Mitglied werden

Pressespiegel

Blogger