TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§ 11 – Zulassung von Gästen: Unterschied zwischen den Versionen
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| Gremium = Kreisverband Erfurt | | Gremium = Kreisverband Erfurt | ||
| Fabrik = TH:Kreisverband Erfurt/Antragsfabrik | | Fabrik = TH:Kreisverband Erfurt/Antragsfabrik | ||
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2011, 17:05 Uhr
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Kreisverband Erfurt von Alexandra. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Gäste.1
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra]]
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Erfurt / §11
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §11 der aktuellen Kreisverbandssatzung.
Alter Text:
§ 11 – Zulassung von Gästen
(1) Der Kreisparteitag und die Gründungsversammlung können durch Beschluss Gäste zulassen. Der Kreisvorstand kann durch Beschluss Gäste zur Vorstandssitzung zulassen.
(2) Gäste haben kein Stimmrecht.Neuer Text:
§ 11 – Zulassung von Gästen
(1) Die Hauptversammlung und der Kreisvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.
(2) Gäste haben kein Stimmrecht.- Begründung
Besser formuliert auf Basis der Landessatzung, Kreisvorstandssitzungen sind nun generell parteiöffentlich.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument 1
- Antwort zu 1
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- ...
- ...
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