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		<title>Wiki der Piraten Thueringen - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_028&amp;diff=57816</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 028</title>
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				<updated>2014-03-23T03:18:26Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
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|titel=Förderung der finanziellen Eigenständigkeit von Kommunen&lt;br /&gt;
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Beispiel: Nahverkehrsabgabe&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen betrachten die Eigenständigkeit, Handlungsfähigkeit und eine stabile finanzielle Ausstattung der Kommmunen als wesentlichen Grundpfeiler ihrer eigenen Politik. In der Thüringer Kommunalordnung sind dagegen nur beschränkte Rechte für Kommunen vorgesehen, eigene Steuern und Abgaben zu erheben.  Diese Beschränkungen sind weitestgehend abzuschaffen und den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten einzuräumen. Dabei ist der Schutz der Bürger vor ungerechtfertigten, sozial ungerechten oder überzogenen Forderungen zu gewährleisten. &lt;br /&gt;
|begruendung=* Beispiel: Nahverkehrsabgabe&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_027&amp;diff=57815</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 027</title>
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				<updated>2014-03-23T03:15:38Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Lebensmittel werden für Ethanolgewinnung verwendet, ethisch fragwürdig angesichts des grassierenden Hungers in weiten Teilen der Welt&lt;br /&gt;
* Zusätzliche Anbauflächen für die Produktion von Getreide und Zuckerrüben werden durch Umnutzung von Landschaftsflächen gewonnen (Rodungen, Brachen)&lt;br /&gt;
* Bio-Ethanol gilt als wenig klimaneutral, da man für die Bewirtschaftung der Anbauflächen einen hohen Energieeinsatz (Maschinen, Diesel, Dünger, Pestizide, Monokulturen) miteinbeziehen muss.&lt;br /&gt;
* der Anbau von Pflanzen für die Herstellung von Biokraftstoffen genügt gerade in Entwicklungsländern nicht den Nachhaltigkeitskriterien und tritt dort in direkte Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion&lt;br /&gt;
* Durch die Erhöhung des Ethanolanteils auf 10 % erwartet der BUND eine  Erhöhung des Bedarfs von Getreide, Zuckerrüben und Mais auf insgesamt  rund fünf Millionen Tonnen. Die dazu notwendigen Flächen ständen dann nicht mehr der Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung. Der BUND spricht  daher von einer „Mogelpackung“ für die Klimabilanz und von  „Verbrauchertäuschung“.&lt;br /&gt;
* http://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/pressemitteilungen/artikel/biosprit-e10-liefert-keinen-beitrag-zum-klimaschutz-agrosprit-strategie-von-bundesregierung-und-e/&lt;br /&gt;
* http://www.greenpeace.de/themen/landwirtschaft/nachrichten/artikel/was_bringt_e10_der_umwelt/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Abschaffung der gesetzlichen Regelungen zur Einführung bzw. Bereitstellung von Ottokraftstoffen mit 10 % Bioethanol (E 10) ein. Die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen ist nicht gewährleistet. Durch die Umnutzung von Landschaftsflächen (Wald, Wiesen, Brachflächen etc.) zu Anbauflächen für Pflanzen, aus denen Biokraftstoffe hergestellt werden, ist sogar mit einer Erhöhung der Treibhausgas-Emissionen zu rechnen. Dies trifft auch auf den nachgewiesenen Kraftstoffmehrverbrauch bei der Nutzung von E 10 zu. Der Anbau konkurriert zudem mit der herkömmlichen landwirtschaftlichen Produktion von Getreide und Zuckerrüben und erhöht die Preise von Nahrungsmitteln sowie die Gefahr von finanziellen Spekulationen im weltweiten Nahrungsmittelhandel. Der verpflichtende Einsatz von Biokraftstoffen durch Quotenregelungen ist daher abzulehnen. &lt;br /&gt;
|begruendung=* Lebensmittel werden für Ethanolgewinnung verwendet, ethisch fragwürdig angesichts des grassierenden Hungers in weiten Teilen der Welt&lt;br /&gt;
* Zusätzliche Anbauflächen für die Produktion von Getreide und Zuckerrüben werden durch Umnutzung von Landschaftsflächen gewonnen (Rodungen, Brachen)&lt;br /&gt;
* Bio-Ethanol gilt als wenig klimaneutral, da man für die Bewirtschaftung der Anbauflächen einen hohen Energieeinsatz (Maschinen, Diesel, Dünger, Pestizide, Monokulturen) miteinbeziehen muss.&lt;br /&gt;
* der Anbau von Pflanzen für die Herstellung von Biokraftstoffen genügt gerade in Entwicklungsländern nicht den Nachhaltigkeitskriterien und tritt dort in direkte Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion&lt;br /&gt;
* Durch die Erhöhung des Ethanolanteils auf 10 % erwartet der BUND eine  Erhöhung des Bedarfs von Getreide, Zuckerrüben und Mais auf insgesamt  rund fünf Millionen Tonnen. Die dazu notwendigen Flächen ständen dann nicht mehr der Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung. Der BUND spricht  daher von einer „Mogelpackung“ für die Klimabilanz und von  „Verbrauchertäuschung“.&lt;br /&gt;
* http://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/pressemitteilungen/artikel/biosprit-e10-liefert-keinen-beitrag-zum-klimaschutz-agrosprit-strategie-von-bundesregierung-und-e/&lt;br /&gt;
* http://www.greenpeace.de/themen/landwirtschaft/nachrichten/artikel/was_bringt_e10_der_umwelt/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_026&amp;diff=57814</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 026</title>
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				<updated>2014-03-23T03:14:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
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|titel=Bessere Personalaustattung und Bezahlung bei der Polizei&lt;br /&gt;
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|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Vor allem Amtsgerichte sind überlaufen&lt;br /&gt;
* Überwachung schafft keine Sicherheit&lt;br /&gt;
* Polizei bzgl. momentaner Auslastung unterfinanziert (Überstundenproblematik)&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen sehen keinen Nutzen im weiteren technischen Ausbau polizeilicher Überwachungsinfrastruktur. Geplante Investionen sollten stattdessen für eine bessere Personalausstattung und Bezahlung bei Polizei und Amtsgerichten eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
|begruendung=* Vor allem Amtsgerichte sind überlaufen&lt;br /&gt;
* Überwachung schafft keine Sicherheit&lt;br /&gt;
* Polizei bzgl. momentaner Auslastung unterfinanziert (Überstundenproblematik)&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_025&amp;diff=57813</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 025</title>
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				<updated>2014-03-23T03:13:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
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|begruendung=* wird meist übersehen&lt;br /&gt;
* Synergie nutzen&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten TH setzen sich für die Schaffung bzw. Nutzung frei verfügbarer Räume im ländlichen Gebiet ein. Diese Räume sollen kulturelle Teilhabe ermöglichen, aber auch für Landärzte und Landapotheken genutzt werden.&lt;br /&gt;
|begruendung=* wird meist übersehen&lt;br /&gt;
* Synergie nutzen&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_024&amp;diff=57812</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 024</title>
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				<updated>2014-03-23T03:11:50Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
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|titel=Förderung von EXIT-Programmen&lt;br /&gt;
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|begruendung=* gerade in TH wichtig&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine grundlegend bessere und langfristig stabile Förderung und Ausstattung von sogenannten Aussteigerprogrammen, -initiativen und -vereinen ein, deren Aktivitäten Mitgliedern von rechts- und linksextremistischern Organisationen und Netzwerken den Ausstieg aus der jeweiligen Szene ermöglichen und erleichtern.&lt;br /&gt;
|begruendung=* gerade in TH wichtig&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_023&amp;diff=57811</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 023</title>
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				<updated>2014-03-23T03:10:37Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
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|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
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|titel=Gleichstellungsbeauftragte&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Gleichstellungsbeauftragte geschlechtsneutral&lt;br /&gt;
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=gerade bei diesen Stellen sollte auf anonyme und geschlechtsneutrale Bewerbung geachtet werden.&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für ein Umdenken bei der Besetzung von Gleichstellungsbeauftragten und eine dafür notwendige Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) ein. Die Stellen sind geschlechterneutral auszuschreiben und anonyme Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
|begruendung=gerade bei diesen Stellen sollte auf anonyme und geschlechtsneutrale Bewerbung geachtet werden.&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_022&amp;diff=57810</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 022</title>
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				<updated>2014-03-23T03:08:04Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
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|autor=DaWi&lt;br /&gt;
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|artsonstig=Sonstiges&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Abschaffung des Antidiskriminierungsbeauftragten&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Abschaffung des Antidiskriminierungsbeauftragten&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Ausschreibung eines Antidiskriminierungsbeauftragten im Landesverband führte zu keinem Erfolg. Es besteht offensichtlich keine Kapazität oder Interesse an einer solchen Beauftragung.&lt;br /&gt;
|text=Der Antidiskriminierungsbeauftragte im Landesverband wird aufgrund mangelnder Resonanz abgeschafft.&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Ausschreibung eines Antidiskriminierungsbeauftragten im Landesverband führte zu keinem Erfolg. Es besteht offensichtlich keine Kapazität oder Interesse an einer solchen Beauftragung.&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_021&amp;diff=57809</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 021</title>
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				<updated>2014-03-23T03:06:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=DaWi&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Flughafen&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Flughafensubvention zurücknehmen&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* von 23 Verkehrsflughäfen in Deutschland sind nur 6 rentabel, die restlichen werden mit Milliarden von Steuergeldern künstlich über Wasser gehalten&lt;br /&gt;
* Verkehrsaufkommen aufgrund des demografischen Wandes künftig kleiner&lt;br /&gt;
* Ausbau der Eisenbahntrassen, Flughäfen sind schnell erreichbar&lt;br /&gt;
* EU begrenzt die öffentliche Subventionierung von Regionalflughäfen sowieso auf 10 Jahre, d.h. Subventionierung läuft ohnehin aus&lt;br /&gt;
* Flughäfen Frankfurt und Leipzig sind für Thüringen sehr gut erreichbar und verkehrstechnisch sehr gut angebunden&lt;br /&gt;
* http://derstandard.at/1392685773198/Weniger-Steuergeld-fuer-Regional-Flughaefen&lt;br /&gt;
* Prestigeprojekt&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen streben einen Rückbau der Subventionen für den Erfurter Flughafen an. Der wirtschaftlich nicht rentable Flughafen soll nicht weiter aus öffentlichen Steuermitteln unterstützt werden. Die freiwerdenden Mittel sollen in die Bildung (z.B. Ausgleich des Lehrermangels) und soziale Projekte investiert werden.&lt;br /&gt;
|begruendung=* von 23 Verkehrsflughäfen in Deutschland sind nur 6 rentabel, die restlichen werden mit Milliarden von Steuergeldern künstlich über Wasser gehalten&lt;br /&gt;
* Verkehrsaufkommen aufgrund des demografischen Wandes künftig kleiner&lt;br /&gt;
* Ausbau der Eisenbahntrassen, Flughäfen sind schnell erreichbar&lt;br /&gt;
* EU begrenzt die öffentliche Subventionierung von Regionalflughäfen sowieso auf 10 Jahre, d.h. Subventionierung läuft ohnehin aus&lt;br /&gt;
* Flughäfen Frankfurt und Leipzig sind für Thüringen sehr gut erreichbar und verkehrstechnisch sehr gut angebunden&lt;br /&gt;
* http://derstandard.at/1392685773198/Weniger-Steuergeld-fuer-Regional-Flughaefen&lt;br /&gt;
* Prestigeprojekt&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_020&amp;diff=57808</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 020</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_020&amp;diff=57808"/>
				<updated>2014-03-23T03:03:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
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|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
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|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
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|titel=Rauchmelder&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Rauchmelderpflicht entschärfen&lt;br /&gt;
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Vorgaben sind das Ergebnis lobbyistischer Einflußnahme auf den Gesetzgeber&lt;br /&gt;
* Rauchmelder haben keinen Nutzen&lt;br /&gt;
** http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article112179927/Wem-Rauchmelder-in-Wohnungen-wirklich-nuetzen.html&lt;br /&gt;
** http://www.feuerwehrmagazin.de/presseblog/rauchmelderpflicht-das-werk-von-lobbyisten-32995&lt;br /&gt;
** http://www.nachdenkseiten.de/?p=17238&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass die Rauchmelderpflicht ab 2015 zurückgenommen wird.&lt;br /&gt;
|begruendung=* Vorgaben sind das Ergebnis lobbyistischer Einflußnahme auf den Gesetzgeber&lt;br /&gt;
* Rauchmelder haben keinen Nutzen&lt;br /&gt;
** http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article112179927/Wem-Rauchmelder-in-Wohnungen-wirklich-nuetzen.html&lt;br /&gt;
** http://www.feuerwehrmagazin.de/presseblog/rauchmelderpflicht-das-werk-von-lobbyisten-32995&lt;br /&gt;
** http://www.nachdenkseiten.de/?p=17238&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_019&amp;diff=57807</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019</title>
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				<updated>2014-03-23T03:02:26Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Bürger sollten über ihr Eigentum selbst entscheiden können, eine Überregulierung schränkt die persönliche Freiheit der Bürger ein und hat oft keinen objektiven Nutzen&lt;br /&gt;
* Beispiele: Wärmedämmung, Leuchtmittel, Rauchmelder, Toilettenspülung&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass Vorschriften und Regelungen, die das freie Entscheidungsrecht der Eigentümer beim Haus- und Wohnungsbau einschränken, so weit wie möglich aufgehoben werden. Dies betrifft beispielsweise Vorgaben zur Wärmedämmung, zum Einbau bestimmter Leuchtmittel und von Rauchmeldern, zu intelligenten Stromzählern, wassersparenden Toilettenspülungen u.ä.&lt;br /&gt;
|begruendung=* Bürger sollten über ihr Eigentum selbst entscheiden können, eine Überregulierung schränkt die persönliche Freiheit der Bürger ein und hat oft keinen objektiven Nutzen&lt;br /&gt;
* Beispiele: Wärmedämmung, Leuchtmittel, Rauchmelder, Toilettenspülung&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_018&amp;diff=57806</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 018</title>
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				<updated>2014-03-23T03:01:36Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|autor=DaWi&lt;br /&gt;
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|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Sonstiges&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Entschuldigung bei der russischen Botschaft&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Entschuldigung bei der russischen Botschaft&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=steht im Antrag&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen bitten bei der russischen Administration, dem russichen Volk und den russischen Botschaftsmitarbeitern in Deutschland für den Zwischenfall, bei dem im Februar ein Mitglied der Piratenpartei eine brennende Fackel auf das Botschaftsgebäude in Berlin geworfen hat, um Entschuldigung. Die PIRATEN Thüringen lehnen diese Form des Protestes ab, egal welchen Inhalt der Protest hatte. Die Piraten erkennen das System und den Wert von Botschaftseinrichtungen und das ihnen zugrundeliegende Wiener Abkommen als für Frieden und Stabilität in der Welt essentiell an und hoffen, dass durch diese Aktion kein Schaden an den diplomatischen Beziehungen entstanden ist, vor allem in Anbetracht der aktuellen Situation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|begruendung=steht im Antrag&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_017&amp;diff=57805</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 017</title>
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				<updated>2014-03-23T02:59:47Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Sonstiges&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Support LaVo&lt;br /&gt;
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|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* http://vorstand.piraten-thueringen.de/2014/02/19/krieg-ist-keine-form-der-politischen-auseinandersetzung-stellungnahme-zu-dresden/&lt;br /&gt;
* Unterstützung des verantwortlichen Handelns des Vorstands&lt;br /&gt;
* Distanzierung von gewalt- und kriegsverherrlichenden politischen Statements&lt;br /&gt;
* Pazifismusabsätze im Programm der PIRATEN Thüringen&lt;br /&gt;
* musste schnell gehen =&amp;gt; nachträgliche Legitimation (oder eben nicht)&lt;br /&gt;
|text=Der Landesparteitag unterstützt das Statement des Landesvorstands zur &amp;quot;#bombergate&amp;quot;-Affäre.&lt;br /&gt;
|begruendung=* http://vorstand.piraten-thueringen.de/2014/02/19/krieg-ist-keine-form-der-politischen-auseinandersetzung-stellungnahme-zu-dresden/&lt;br /&gt;
* Unterstützung des verantwortlichen Handelns des Vorstands&lt;br /&gt;
* Distanzierung von gewalt- und kriegsverherrlichenden politischen Statements&lt;br /&gt;
* Pazifismusabsätze im Programm der PIRATEN Thüringen&lt;br /&gt;
* musste schnell gehen =&amp;gt; nachträgliche Legitimation (oder eben nicht)&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_016&amp;diff=57804</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 016</title>
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				<updated>2014-03-23T02:57:50Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Fleisch&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=regionale Wirtschaft für Fleischproduktion&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Bioregionalismus / Förderung regionaler Erzeugung und Vermarktung&lt;br /&gt;
* Leitlinien der PIRATEN Thüringen Pkt. 5.4.1&lt;br /&gt;
|text=Als Ergänzung der in den Leitlinien der PIRATEN Thüringen vorhandenen Zielsetzung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung ist als verstärkter wirtschaftlicher Anreiz eine Förderung von regionalen Fleischerzeugern vorzusehen, die nach ökologischen Vorgaben produzieren, ihre Tiere artgerecht halten und nach anerkannten ökologischen Vorgaben ernähren. Damit werden insbesondere kleinere und mittlere regionale Fleischerzeuger sowie traditionell arbeitende Familienbetriebe und Bauernhöfe gestärkt, die Qualität der Produkte erhöht, ein Beitrag zu einem wirksamen Tierschutz geleistet und Tiertransporte über weite Strecken vermieden. &lt;br /&gt;
|begruendung=* Bioregionalismus / Förderung regionaler Erzeugung und Vermarktung&lt;br /&gt;
* Leitlinien der PIRATEN Thüringen Pkt. 5.4.1&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_015&amp;diff=57803</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 015</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_015&amp;diff=57803"/>
				<updated>2014-03-23T02:56:58Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Rauchen&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Kneipenregelung für das Rauchen lockern&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz  - ThürNRSchutzG  -): http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=NRauchSchG+TH&amp;amp;psml=bsthueprod.psml&amp;amp;max=true&lt;br /&gt;
* Vielfalt der Gastronomie erhalten&lt;br /&gt;
* gewerbliche Freiheit der Eigentümer und Betreiber&lt;br /&gt;
* Umsatzeinbußen insbesondere bei kleinen und mittelständischen gastronomischen Betrieben vermeiden&lt;br /&gt;
* Eigentümer von Gaststätten, Kneipen, Diskotheken sollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Lokal für Raucher oder Nichtraucher deklarieren wollen&lt;br /&gt;
* Kunden sind erwachsen und können selbst entscheiden, wo sie hingehen wollen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Aufhebung bzw. Lockerung der Regelungen und Vorgaben des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes) für gastromische Betriebe ein.&lt;br /&gt;
|begruendung=* Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz  - ThürNRSchutzG  -): http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&amp;amp;query=NRauchSchG+TH&amp;amp;psml=bsthueprod.psml&amp;amp;max=true&lt;br /&gt;
* Vielfalt der Gastronomie erhalten&lt;br /&gt;
* gewerbliche Freiheit der Eigentümer und Betreiber&lt;br /&gt;
* Umsatzeinbußen insbesondere bei kleinen und mittelständischen gastronomischen Betrieben vermeiden&lt;br /&gt;
* Eigentümer von Gaststätten, Kneipen, Diskotheken sollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Lokal für Raucher oder Nichtraucher deklarieren wollen&lt;br /&gt;
* Kunden sind erwachsen und können selbst entscheiden, wo sie hingehen wollen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_014&amp;diff=57802</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 014</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_014&amp;diff=57802"/>
				<updated>2014-03-23T02:54:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=DaWi&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Blitzer 2&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Blitzer sinnvoll einsetzen&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=Blitzer sind Verkehrssicherheitselemente. Keine Geldquelle&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass ein umfassendes Verkehrssicherheitskonzept für Blitzer und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und im innerstädischen Bereich erarbeitet wird. Ziel soll die Minimierung von Unfällen und nicht die Maximierung des &amp;quot;Profits&amp;quot; aus Geschwindigkeitsübertretungen sein. Anhand dieses Konzeptes sollen bestehende Blitzeranlagen und Geschwindigkeitsbeschränkungen geprüft und ggf. zurückgebaut bzw. aufgehoben werden.&lt;br /&gt;
|begruendung=Blitzer sind Verkehrssicherheitselemente. Keine Geldquelle&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_013&amp;diff=57801</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 013</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_013&amp;diff=57801"/>
				<updated>2014-03-23T02:53:11Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=DaWi&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Blitzer 1&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Keine Überwachung durch Blitzer&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=Einführung von Überwachungsmaßnahmen durch die Hintertür. Schutz der Bürger vor Überwachung im öffentlichen Raum. Beispiel: automatische Kennzeichenerfassung.&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass bei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen keine Technologien eingesetzt werden, die für die permanente Überwachung des öffentlichen Raumes geeignet sind.&lt;br /&gt;
|begruendung=Einführung von Überwachungsmaßnahmen durch die Hintertür. Schutz der Bürger vor Überwachung im öffentlichen Raum. Beispiel: automatische Kennzeichenerfassung.&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_012&amp;diff=57800</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 012</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_012&amp;diff=57800"/>
				<updated>2014-03-23T02:51:49Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Abwasserzweckverbände&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Abwasserzweckverbände sinnvoll einsetzen&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=steht im Text&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen befürworten die konsequente Evaluierung und perspektivische Auflösung von Wasser/Abwasserzweckverbänden. Die Verbände haben sich in der Vergangenheit als Preistreiber bei Kommunalabgaben erwiesen, sind intransparent organisiert, besitzen in den jeweiligen Regionen eine Monopolstellung in der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung, genügen durch fehlende Mitspracherechte von Bürgern nicht demokratischen Grundanforderungen, schränken die Entscheidungsfreiheit der Bürger bei der Nutzung eigener Abwasserbehandlungsanlagen ein, behindern bzw. verhindern ökologischere Lösungen bei der Abwasserbehandlung und nachhaltige regionale Kreisläufe.&lt;br /&gt;
|begruendung=steht im Text&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_011&amp;diff=57799</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 011</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_011&amp;diff=57799"/>
				<updated>2014-03-23T02:50:50Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Anschlusszwang&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Anschlusszwang überdenken&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* nicht immer sinnvoll. Monopolstatus etc.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Bürgermeister&amp;quot; wurden nach der Wende überrumpelt&lt;br /&gt;
* Kläranlagen und Kanäle überdimensioniert&lt;br /&gt;
* demografischer Wandel&lt;br /&gt;
* Trinkwasser zum Spülen der Leitungen benutzt&lt;br /&gt;
* hoher Verwaltungsaufwand&lt;br /&gt;
* überdimensionierte Investitionskosten in Anlagen und Verwaltungsgebäude der Zweckverbände&lt;br /&gt;
* ökologisch sinnvollere Varianten gerade für kleinere Kommunen (Pflanzenkläranlagen usw.) haben keine Chance&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Abschaffung des sogenannten Anschluss- und Benutzungszwanges an zentrale öffentliche Abwassereinrichtungen ein. Haus- und Grundstücksbesitzern ist die Freiheit einzuräumen, eigenständige Lösungen zur Entwässerung bzw. Abwasserbehandlung zu nutzen, solange diese mindestens gleichwertige Ergebnisse liefern. Dezentrale Klär- und Abwasserbehandlungsanlagen sind oft ökologisch sinnvoller, in der Errichtung und im Betrieb kostengünstiger und wirken nicht als Preistreiber bei Kommunalabgaben. Der Anschlusszwang führt zudem in vielen Fällen zu erheblichen finanziellen Belastungen für Grundstückseigentümer, die durch hohe Investitions- und Verwaltungskosten in den monopolartig organisierten Zweckverbänden weiter in die Höhe getrieben werden. &lt;br /&gt;
|begruendung=* nicht immer sinnvoll. Monopolstatus etc.&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Bürgermeister&amp;quot; wurden nach der Wende überrumpelt&lt;br /&gt;
* Kläranlagen und Kanäle überdimensioniert&lt;br /&gt;
* demografischer Wandel&lt;br /&gt;
* Trinkwasser zum Spülen der Leitungen benutzt&lt;br /&gt;
* hoher Verwaltungsaufwand&lt;br /&gt;
* überdimensionierte Investitionskosten in Anlagen und Verwaltungsgebäude der Zweckverbände&lt;br /&gt;
* ökologisch sinnvollere Varianten gerade für kleinere Kommunen (Pflanzenkläranlagen usw.) haben keine Chance&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_010&amp;diff=57798</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 010</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_010&amp;diff=57798"/>
				<updated>2014-03-23T02:49:37Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=DaWi&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Keine Verbotskultur im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Keine Verbotskultur im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=Verbotspolitik überlassen wir gern der Konkurenz&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen sprechen sich gegen pauschale Verbote des Alkohol- oder  Tabakkonsums auf offener Straße, auf öffentlichen Plätzen oder an gesondert ausgewiesenen Orten im Freien aus. Eventuelles und eher  seltenes Fehlverhalten Einzelner darf nicht als Begründung dienen, die  Handlungsfreiheit aller Bürger der Kommune einzuschränken. Öffentlicher  Raum sollte so unreglementiert wie möglich Menschen für Aufenthalt,  Freizeitbetätigung, Erholung und Genußkultur zur Verfügung stehen. In  bestimmten Fällen notwendige Einschränkungen und Vorgaben (etwa bei  Veranstaltungen, Konzerten o.ä.) oder als Reaktion auf Gefahren (z.B.  bei erhöhter Waldbrandgefahr) bleiben davon unberührt. &lt;br /&gt;
|begruendung=Verbotspolitik überlassen wir gern der Konkurenz&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009&amp;diff=57797</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 009</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_009&amp;diff=57797"/>
				<updated>2014-03-23T02:48:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=DaWi&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kennzeichenerfassung&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Kennzeichenerfassung nicht misbrauchen&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Dazu werden entweder fest installierte Videoüberwachungskameras, Foto-  und Videokameras in Geschwindigkeitsmessanlagen oder speziell dafür aufgestellte mobile Geräte genutzt. &lt;br /&gt;
* Als Zweck wird oft die Erhebung von Mautgebühren oder die allgemeine Verkehrsüberwachung angegeben. &lt;br /&gt;
* einzelne Landesgesetze wie in Hessen oder Schleswig-Holstein erlauben den Einsatz auch zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung&lt;br /&gt;
* Urteil des BVG zur automatisierten Kennzeichenermittlung: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07&lt;br /&gt;
* es besteht immer die Gefahr einer durchgängigen, anlasslos erfolgenden oder flächendeckend angewendeten Maßnahmen, die der Zielrichtung einer Fahndung in einem ganz speziellen Fall zuwiderläuft&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen lehnen jede Form der Kennzeichenerfassung im öffentlichen Raum durch Behörden, staatliche Stellen oder private Unternehmen ab. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Respektierung des persönlichen Schutzbereiches muss auch moderne Methoden der Datenerfassung einschließen.&lt;br /&gt;
|begruendung=* Dazu werden entweder fest installierte Videoüberwachungskameras, Foto-  und Videokameras in Geschwindigkeitsmessanlagen oder speziell dafür aufgestellte mobile Geräte genutzt. &lt;br /&gt;
* Als Zweck wird oft die Erhebung von Mautgebühren oder die allgemeine Verkehrsüberwachung angegeben. &lt;br /&gt;
* einzelne Landesgesetze wie in Hessen oder Schleswig-Holstein erlauben den Einsatz auch zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung&lt;br /&gt;
* Urteil des BVG zur automatisierten Kennzeichenermittlung: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07&lt;br /&gt;
* es besteht immer die Gefahr einer durchgängigen, anlasslos erfolgenden oder flächendeckend angewendeten Maßnahmen, die der Zielrichtung einer Fahndung in einem ganz speziellen Fall zuwiderläuft&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_008&amp;diff=57796</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 008</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_008&amp;diff=57796"/>
				<updated>2014-03-23T02:46:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Dämmung&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Rücknahme der Regelungen bzgl. Dämmung von Häusern&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* in Deutschland macht die Energieeinsparverordnung entsprechende Vorgaben (EnEV)&lt;br /&gt;
* den Eigentümern der jeweiligen Gebäude ist die Entscheidung zu überlassen, wie sie ihre Häuser gestalten wollen und welche Maßnahmen der Energieeinsparung sie umsetzen wollen&lt;br /&gt;
* gesellschaftliche Eingriffe in das persönliche Eigentum sind abzulehnen&lt;br /&gt;
* mannigfaltige Probleme: Feuchtigkeit durch Tauwasser, fehlender Feuchtigkeitstransport nach außen, Schimmelpilzbildung, Luftabschluss bei Innendämmung, Fogging-Effekt, Durchlüftung, Frischluftzufuhr, Wohnraumkomfort, Atmung der Wände, Algenbefall schattiger Außenwände, fehlende Innenraumbelüftung, Gesundheitsgefahren durch schleichenden Schimmelpilzbefall und durch Lösungsmittelexposition in gedämmten Innenräumen&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Mit zunehmender Luftdichtigkeit der Gebäudehülle zur Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten  sind sporadisches manuelles Lüften, der vorhandene unkontrollierte  Luftaustausch sowie Diffusionsvorgänge kaum mehr ausreichend, um  ausreichend Feuchtigkeit aus dem Gebäude abzuführen.&amp;quot; (Wikipedia)&lt;br /&gt;
* Wirtschaftlichkeitsrechnungen zweifelhaft, hohe Investitionskosten können sich kaum durch erzielte Energieeinsparung amortisieren, umweltschädigende Produktion der Wärmedämmstoffe muss bei der Betrachtung der Nachhaltigkeit mit einbezogen werden&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Abschaffung von Regelungen ein, die per gesetzlichen Zwang Dämmungsmaßnahmen bei Neubauten oder Sanierungen vorsehen. Vor allem für historische und traditionell gebaute Gebäude (z.B. Fachwerk) vermindert die Außenwanddämmung den Wert des Gebäudes, vernichtet die Fassadengestaltung und -gliederung und bringt keine Vorteile für den Wohnkomfort.&lt;br /&gt;
|begruendung=* in Deutschland macht die Energieeinsparverordnung entsprechende Vorgaben (EnEV)&lt;br /&gt;
* den Eigentümern der jeweiligen Gebäude ist die Entscheidung zu überlassen, wie sie ihre Häuser gestalten wollen und welche Maßnahmen der Energieeinsparung sie umsetzen wollen&lt;br /&gt;
* gesellschaftliche Eingriffe in das persönliche Eigentum sind abzulehnen&lt;br /&gt;
* mannigfaltige Probleme: Feuchtigkeit durch Tauwasser, fehlender Feuchtigkeitstransport nach außen, Schimmelpilzbildung, Luftabschluss bei Innendämmung, Fogging-Effekt, Durchlüftung, Frischluftzufuhr, Wohnraumkomfort, Atmung der Wände, Algenbefall schattiger Außenwände, fehlende Innenraumbelüftung, Gesundheitsgefahren durch schleichenden Schimmelpilzbefall und durch Lösungsmittelexposition in gedämmten Innenräumen&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Mit zunehmender Luftdichtigkeit der Gebäudehülle zur Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten  sind sporadisches manuelles Lüften, der vorhandene unkontrollierte  Luftaustausch sowie Diffusionsvorgänge kaum mehr ausreichend, um  ausreichend Feuchtigkeit aus dem Gebäude abzuführen.&amp;quot; (Wikipedia)&lt;br /&gt;
* Wirtschaftlichkeitsrechnungen zweifelhaft, hohe Investitionskosten können sich kaum durch erzielte Energieeinsparung amortisieren, umweltschädigende Produktion der Wärmedämmstoffe muss bei der Betrachtung der Nachhaltigkeit mit einbezogen werden&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_007&amp;diff=57795</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 007</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_007&amp;diff=57795"/>
				<updated>2014-03-23T02:44:46Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Frank C. |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank C.&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Umweltzonen&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Umweltzonen zurücknehmen&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Umweltzonen sind geographisch begrenzte Bereiche in Städten und Ballungszentren, die nur durch als schadstoffarm gekennzeichnete Fahrzeuge befahren werden dürfen. f&lt;br /&gt;
* ist eine Umweltzone einmal eingerichtet, werden nicht selten die zulässigen Plakettenbereiche weiter verschärft&lt;br /&gt;
* eine Überschreitung von Grenzwerten bei Feinstaub ist nicht unbedingt auf den örtlichen Autoverkehr zurückzuführen, sondern kann auch durch einen sogenannten Langstreckentransport von Feinstaubpartikeln verursacht werden (Inversionswetterlagen usw.)&lt;br /&gt;
* Grenzwerte für Ruß (LKWs, Dieselfahrzeuge) gibt es nicht&lt;br /&gt;
* verschiedene Studien zeigen keine Auswirkung der Einrichtung einer Umweltzone auf die Feinstaubbelastung&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Der ADAC  kritisiert, dass Umweltzonen nach seinen Messungen nichts gebracht  hätten und auch offizielle Stellen noch für keine Stadt eine  nennenswerte Verringerung der Feinstaub- und NO2-Belastung melden könnten. In manchen Regionen ist die Feinstaubbelastung sogar gestiegen.&amp;quot; (Wikipedia)&lt;br /&gt;
* eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts erbrachte, dass mit einer Senkung der Feinstaubbelastung oft eine Erhöhung der Stickoxid-Belastung einhergeht, sodass positive Effekte auf der einen Seite negative Effekte auf der anderen Seite nicht ausgleichen können&lt;br /&gt;
* aufgrund gesetzlicher Vorgaben und des technischen Fortschritts nehmen der Ausstoß an Stickoxiden und Feinstaubpartikeln bei Fahrzeugen ohnehin ab&lt;br /&gt;
* Umweltzonen bringen einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand und Nachteile für Autofahrer mit sich&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Abschaffung der sogenannten Umweltzonen und der Umweltplaketten ein. Eine gezielte Förderung alternativer Antriebe, öffentlicher Nahverkehrsangebote, grüner Wellen und des Radverkehrs bringt erheblich mehr als die Einrichtung derartiger Zonen.&lt;br /&gt;
|begruendung=* Umweltzonen sind geographisch begrenzte Bereiche in Städten und Ballungszentren, die nur durch als schadstoffarm gekennzeichnete Fahrzeuge befahren werden dürfen. f&lt;br /&gt;
* ist eine Umweltzone einmal eingerichtet, werden nicht selten die zulässigen Plakettenbereiche weiter verschärft&lt;br /&gt;
* eine Überschreitung von Grenzwerten bei Feinstaub ist nicht unbedingt auf den örtlichen Autoverkehr zurückzuführen, sondern kann auch durch einen sogenannten Langstreckentransport von Feinstaubpartikeln verursacht werden (Inversionswetterlagen usw.)&lt;br /&gt;
* Grenzwerte für Ruß (LKWs, Dieselfahrzeuge) gibt es nicht&lt;br /&gt;
* verschiedene Studien zeigen keine Auswirkung der Einrichtung einer Umweltzone auf die Feinstaubbelastung&lt;br /&gt;
* &amp;quot;Der ADAC  kritisiert, dass Umweltzonen nach seinen Messungen nichts gebracht  hätten und auch offizielle Stellen noch für keine Stadt eine  nennenswerte Verringerung der Feinstaub- und NO2-Belastung melden könnten. In manchen Regionen ist die Feinstaubbelastung sogar gestiegen.&amp;quot; (Wikipedia)&lt;br /&gt;
* eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts erbrachte, dass mit einer Senkung der Feinstaubbelastung oft eine Erhöhung der Stickoxid-Belastung einhergeht, sodass positive Effekte auf der einen Seite negative Effekte auf der anderen Seite nicht ausgleichen können&lt;br /&gt;
* aufgrund gesetzlicher Vorgaben und des technischen Fortschritts nehmen der Ausstoß an Stickoxiden und Feinstaubpartikeln bei Fahrzeugen ohnehin ab&lt;br /&gt;
* Umweltzonen bringen einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand und Nachteile für Autofahrer mit sich&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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				<updated>2014-03-23T02:42:59Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=DaWi |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Keine rückwirkenden Gesetze&lt;br /&gt;
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=* Beispiel: Diätenerhöhung, Abgabenerhöhungen oder Steuerveränderungen rückwirkend ab einem früheren Zeitpunkt&lt;br /&gt;
* beabsichtigte Wirkung von Gesetzen (z.B. zu erzielende Einnahmen) werden auf Zeiträume ausgedehnt, die bereits vergangen sind und damit unzulässig ausgedehnt&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen sind grundsätzlich gegen eine rückwirkende Beschlussfassung von Gesetzen. Neu erlassene Gesetze können nicht für die Vergangenheit beschlossen werden. &lt;br /&gt;
|begruendung=* Beispiel: Diätenerhöhung, Abgabenerhöhungen oder Steuerveränderungen rückwirkend ab einem früheren Zeitpunkt&lt;br /&gt;
* beabsichtigte Wirkung von Gesetzen (z.B. zu erzielende Einnahmen) werden auf Zeiträume ausgedehnt, die bereits vergangen sind und damit unzulässig ausgedehnt&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=57793</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-03-23T02:41:12Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Antrag |gliederung=Landesverband Thüringen |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2014.1 |autor=Wilm |antragstyp=Sonstiger Antrag |artprogrammantrag= |zuord…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Wilm&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
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|titel=Drohnen&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Ablehnung des Einsatz militärischer Drohnen&lt;br /&gt;
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Thüringen fordern ein thüringen- und bundesweites Flug- und Einsatzverbot für militärische Drohnen.&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=DaWi&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55956</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55956"/>
				<updated>2014-02-06T00:21:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 6 Gültigkeitsdauer */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die die Ankündigung einer Wahl, sowie die Eröffnung und die Beendigung der Wahl kann an den Versammlungsleiter übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter oder Stadtratslistenplätze''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Stadtratskandidaten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar für die Liste zur Wahl des Stadtrates ist, wer  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Jena der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für  Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen  Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter oder der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter oder dem Versammlungsleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Reihenfolge der Kandidaten für ihre Vorstellung und Platz auf dem Wahlzettel bestimmt das Los. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&lt;br /&gt;
* Die Liste für die Stadtratswahl kann einzeln, in Teillisten oder als Ganzes gewählt werden. Die Versammlung entscheidet über Reihenfolge und Anzahl der zu vergebenen Plätze pro Wahlgang. Das Vorgehen kann im Anschluss, jedoch nicht während eines Wahlgangs, geändert werden '''{GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste}'''.&lt;br /&gt;
* Wird die Liste als Ganzes aufgestellt oder werden die letzten Plätze der Liste als Teilliste vergeben, kann eine variable Anzahl von Plätzen vergeben werden. Diese ergeben sich gemäß der Regelungen in 4.2.2 (10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Eine Wahl wird als Wahl per Zustimmungswahl mit Gewichtung durchgeführt. Das bedeutet&lt;br /&gt;
* Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
* Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, bis zu weitere 5 Stimmen vergeben werden.&lt;br /&gt;
* Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl eines einzelnen Platzes hat der Kandidat gewonnen der mehr als 50% der Ja stimmen erreicht hat und die höchste durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen erzielt hat. Dafür werden die Gewichtungsstimmen je Kandidat addiert und dann durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel dividiert. Werden die 50% der Stimmen nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl einer Teilliste mit fester Anzahl sind die Kandidaten gewählt die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, gemäß der Reihenfolge der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen. Das heißt insbesondere, wenn mehr Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, sind die Kandidanten mit der höchsten durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen gewählt. Die zu vergebenen Plätze werden gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt. Erreichen weniger Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen, wird ein weiterer Wahlgang um die verbleibenen Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
* Für die Wahl der Liste als Ganzes gewählt oder werden die letzten Plätze als Teillist mit variabler Anzahl vergeben, sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben. Die Liste wird gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt.&lt;br /&gt;
* Für alle Wahlgänge gilt: Bei gleicher durchschnittlicher Höhe der Gewichtungsstimmen entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55955</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-06T00:20:07Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 2.2 Wahlleiter */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die die Ankündigung einer Wahl, sowie die Eröffnung und die Beendigung der Wahl kann an den Versammlungsleiter übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter oder Stadtratslistenplätze''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Stadtratskandidaten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar für die Liste zur Wahl des Stadtrates ist, wer  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Jena der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für  Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen  Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter oder der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter oder dem Versammlungsleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Reihenfolge der Kandidaten für ihre Vorstellung und Platz auf dem Wahlzettel bestimmt das Los. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&lt;br /&gt;
* Die Liste für die Stadtratswahl kann einzeln, in Teillisten oder als Ganzes gewählt werden. Die Versammlung entscheidet über Reihenfolge und Anzahl der zu vergebenen Plätze pro Wahlgang. Das Vorgehen kann im Anschluss, jedoch nicht während eines Wahlgangs, geändert werden '''{GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste}'''.&lt;br /&gt;
* Wird die Liste als Ganzes aufgestellt oder werden die letzten Plätze der Liste als Teilliste vergeben, kann eine variable Anzahl von Plätzen vergeben werden. Diese ergeben sich gemäß der Regelungen in 4.2.2 (10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Eine Wahl wird als Wahl per Zustimmungswahl mit Gewichtung durchgeführt. Das bedeutet&lt;br /&gt;
* Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
* Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, bis zu weitere 5 Stimmen vergeben werden.&lt;br /&gt;
* Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl eines einzelnen Platzes hat der Kandidat gewonnen der mehr als 50% der Ja stimmen erreicht hat und die höchste durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen erzielt hat. Dafür werden die Gewichtungsstimmen je Kandidat addiert und dann durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel dividiert. Werden die 50% der Stimmen nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl einer Teilliste mit fester Anzahl sind die Kandidaten gewählt die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, gemäß der Reihenfolge der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen. Das heißt insbesondere, wenn mehr Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, sind die Kandidanten mit der höchsten durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen gewählt. Die zu vergebenen Plätze werden gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt. Erreichen weniger Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen, wird ein weiterer Wahlgang um die verbleibenen Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
* Für die Wahl der Liste als Ganzes gewählt oder werden die letzten Plätze als Teillist mit variabler Anzahl vergeben, sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben. Die Liste wird gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt.&lt;br /&gt;
* Für alle Wahlgänge gilt: Bei gleicher durchschnittlicher Höhe der Gewichtungsstimmen entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55954</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55954"/>
				<updated>2014-02-06T00:19:23Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 2.2 Wahlleiter */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die die Ankündigung einer Wahl, sowie die Eröffnung und die Beendigung der Wahl kann an den Versammlungsleiter übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Stadtratskandidaten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar für die Liste zur Wahl des Stadtrates ist, wer  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Jena der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für  Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen  Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter oder der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter oder dem Versammlungsleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Reihenfolge der Kandidaten für ihre Vorstellung und Platz auf dem Wahlzettel bestimmt das Los. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&lt;br /&gt;
* Die Liste für die Stadtratswahl kann einzeln, in Teillisten oder als Ganzes gewählt werden. Die Versammlung entscheidet über Reihenfolge und Anzahl der zu vergebenen Plätze pro Wahlgang. Das Vorgehen kann im Anschluss, jedoch nicht während eines Wahlgangs, geändert werden '''{GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste}'''.&lt;br /&gt;
* Wird die Liste als Ganzes aufgestellt oder werden die letzten Plätze der Liste als Teilliste vergeben, kann eine variable Anzahl von Plätzen vergeben werden. Diese ergeben sich gemäß der Regelungen in 4.2.2 (10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Eine Wahl wird als Wahl per Zustimmungswahl mit Gewichtung durchgeführt. Das bedeutet&lt;br /&gt;
* Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
* Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, bis zu weitere 5 Stimmen vergeben werden.&lt;br /&gt;
* Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl eines einzelnen Platzes hat der Kandidat gewonnen der mehr als 50% der Ja stimmen erreicht hat und die höchste durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen erzielt hat. Dafür werden die Gewichtungsstimmen je Kandidat addiert und dann durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel dividiert. Werden die 50% der Stimmen nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl einer Teilliste mit fester Anzahl sind die Kandidaten gewählt die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, gemäß der Reihenfolge der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen. Das heißt insbesondere, wenn mehr Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, sind die Kandidanten mit der höchsten durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen gewählt. Die zu vergebenen Plätze werden gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt. Erreichen weniger Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen, wird ein weiterer Wahlgang um die verbleibenen Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
* Für die Wahl der Liste als Ganzes gewählt oder werden die letzten Plätze als Teillist mit variabler Anzahl vergeben, sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben. Die Liste wird gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt.&lt;br /&gt;
* Für alle Wahlgänge gilt: Bei gleicher durchschnittlicher Höhe der Gewichtungsstimmen entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55953</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55953"/>
				<updated>2014-02-06T00:18:19Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Stadtratskandidaten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar für die Liste zur Wahl des Stadtrates ist, wer  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Jena der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für  Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen  Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter oder der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter oder dem Versammlungsleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Reihenfolge der Kandidaten für ihre Vorstellung und Platz auf dem Wahlzettel bestimmt das Los. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&lt;br /&gt;
* Die Liste für die Stadtratswahl kann einzeln, in Teillisten oder als Ganzes gewählt werden. Die Versammlung entscheidet über Reihenfolge und Anzahl der zu vergebenen Plätze pro Wahlgang. Das Vorgehen kann im Anschluss, jedoch nicht während eines Wahlgangs, geändert werden '''{GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste}'''.&lt;br /&gt;
* Wird die Liste als Ganzes aufgestellt oder werden die letzten Plätze der Liste als Teilliste vergeben, kann eine variable Anzahl von Plätzen vergeben werden. Diese ergeben sich gemäß der Regelungen in 4.2.2 (10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Eine Wahl wird als Wahl per Zustimmungswahl mit Gewichtung durchgeführt. Das bedeutet&lt;br /&gt;
* Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
* Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, bis zu weitere 5 Stimmen vergeben werden.&lt;br /&gt;
* Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl eines einzelnen Platzes hat der Kandidat gewonnen der mehr als 50% der Ja stimmen erreicht hat und die höchste durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen erzielt hat. Dafür werden die Gewichtungsstimmen je Kandidat addiert und dann durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel dividiert. Werden die 50% der Stimmen nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl einer Teilliste mit fester Anzahl sind die Kandidaten gewählt die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, gemäß der Reihenfolge der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen. Das heißt insbesondere, wenn mehr Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, sind die Kandidanten mit der höchsten durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen gewählt. Die zu vergebenen Plätze werden gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt. Erreichen weniger Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen, wird ein weiterer Wahlgang um die verbleibenen Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
* Für die Wahl der Liste als Ganzes gewählt oder werden die letzten Plätze als Teillist mit variabler Anzahl vergeben, sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben. Die Liste wird gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt.&lt;br /&gt;
* Für alle Wahlgänge gilt: Bei gleicher durchschnittlicher Höhe der Gewichtungsstimmen entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Wahl der Stadtratsliste (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55952</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55952"/>
				<updated>2014-02-06T00:14:22Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Stadtratskandidaten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar für die Liste zur Wahl des Stadtrates ist, wer  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Jena der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für  Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen  Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter oder der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter oder dem Versammlungsleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Reihenfolge der Kandidaten für ihre Vorstellung und Platz auf dem Wahlzettel bestimmt das Los. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&lt;br /&gt;
* Die Liste für die Stadtratswahl kann einzeln, in Teillisten oder als Ganzes gewählt werden. Die Versammlung entscheidet über Reihenfolge und Anzahl der zu vergebenen Plätze pro Wahlgang. Das Vorgehen kann im Anschluss, jedoch nicht während eines Wahlgangs, geändert werden.&lt;br /&gt;
* Wird die Liste als Ganzes aufgestellt oder werden die letzten Plätze der Liste als Teilliste vergeben, kann eine variable Anzahl von Plätzen vergeben werden. Diese ergeben sich gemäß der Regelungen in 4.2.2 (10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Eine Wahl wird als Wahl per Zustimmungswahl mit Gewichtung durchgeführt. Das bedeutet&lt;br /&gt;
* Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
* Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, bis zu weitere 5 Stimmen vergeben werden.&lt;br /&gt;
* Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl eines einzelnen Platzes hat der Kandidat gewonnen der mehr als 50% der Ja stimmen erreicht hat und die höchste durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen erzielt hat. Dafür werden die Gewichtungsstimmen je Kandidat addiert und dann durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel dividiert. Werden die 50% der Stimmen nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl einer Teilliste mit fester Anzahl sind die Kandidaten gewählt die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, gemäß der Reihenfolge der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen. Das heißt insbesondere, wenn mehr Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, sind die Kandidanten mit der höchsten durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen gewählt. Die zu vergebenen Plätze werden gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt. Erreichen weniger Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen, wird ein weiterer Wahlgang um die verbleibenen Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
* Für die Wahl der Liste als Ganzes gewählt oder werden die letzten Plätze als Teillist mit variabler Anzahl vergeben, sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben. Die Liste wird gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt.&lt;br /&gt;
* Für alle Wahlgänge gilt: Bei gleicher durchschnittlicher Höhe der Gewichtungsstimmen entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55951</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55951"/>
				<updated>2014-02-06T00:09:58Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4.2 Wahlen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Stadtratskandidaten ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar für die Liste zur Wahl des Stadtrates ist, wer  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Jena der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Bei Losverfahren zur Bestimmung von Reihenfolgen für  Vorstellungs-/Fragerunden oder Listenplätze werden die betroffenen  Kandidatennummern als aufsteigende Reihenfolge blind gezogen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter oder der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter oder dem Versammlungsleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Reihenfolge der Kandidaten für ihre Vorstellung und Platz auf dem Wahlzettel bestimmt das Los. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&lt;br /&gt;
* Die Liste für die Stadtratswahl kann einzeln, in Teillisten oder als Ganzes gewählt werden. Die Versammlung entscheidet über Reihenfolge und Anzahl der zu vergebenen Plätze pro Wahlgang. Das Vorgehen kann im Anschluss, jedoch nicht während eines Wahlgangs, geändert werden.&lt;br /&gt;
* Wird die Liste als Ganzes aufgestellt oder werden die letzten Plätze der Liste als Teilliste vergeben, kann eine variable Anzahl von Plätzen vergeben werden. Diese ergeben sich gemäß der Regelungen in 4.2.2 (10)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10) Eine Wahl wird als Wahl per Zustimmungswahl mit Gewichtung durchgeführt. Das bedeutet&lt;br /&gt;
* Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
* Zusätzlich können zur Gewichtung bei den Kandidaten, die mit Ja angekreuzt werden, bis zu weitere 5 Stimmen vergeben werden.&lt;br /&gt;
* Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl eines einzelnen Platzes hat der Kandidat gewonnen der mehr als 50% der Ja stimmen erreicht hat und die höchste durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen erzielt hat. Dafür werden die Gewichtungsstimmen je Kandidat addiert und dann durch die Anzahl der gültigen abgegebenen Stimmzettel dividiert. Werden die 50% der Stimmen nicht erreicht, wird der Wahlgang wiederholt.&lt;br /&gt;
* Bei der Wahl einer Teilliste mit fester Anzahl sind die Kandidaten gewählt die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, gemäß der Reihenfolge der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen. Das heißt insbesondere, wenn mehr Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben, sind die Kandidanten mit der höchsten durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen gewählt. Die zu vergebenen Plätze werden gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt. Erreichen weniger Kandidaten als vorgegeben mehr als 50% der Ja-Stimmen, wird ein weiterer Wahlgang um die verbleibenen Plätze durchgeführt.&lt;br /&gt;
* Für die Wahl der Liste als Ganzes gewählt oder werden die letzten Plätze als Teillist mit variabler Anzahl vergeben, sind die Kandidaten gewählt, die mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht haben. Die Liste wird gemäß der durchschnittlichen Höhe der Gewichtungsstimmen besetzt.&lt;br /&gt;
* Für alle Wahlgänge gilt: Bei gleicher durchschnittlicher Höhe der Gewichtungsstimmen entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55950</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55950"/>
				<updated>2014-02-05T23:05:44Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55949</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55949"/>
				<updated>2014-02-05T23:04:04Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4.2 Wahlen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.2.3 Wahlen zu Vorstand&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55948</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55948"/>
				<updated>2014-02-05T23:01:43Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4.1 Abstimmungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== &amp;lt;s&amp;gt;§ 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;lt;/s&amp;gt; ===&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55947</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55947"/>
				<updated>2014-02-05T23:01:18Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;s&amp;gt;=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend.&amp;lt;/s&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55946</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-05T22:59:37Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4 Wahlordnung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) ''oder den Versammlungsleiter'' mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55945</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-05T22:59:16Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 4 Wahlordnung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter (NEU) oder den Versammlungsleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55944</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55944"/>
				<updated>2014-02-05T22:57:51Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* § 3 Kandidatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder &amp;lt;s&amp;gt;Pirat&amp;lt;/s&amp;gt; aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55943</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-05T22:56:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55942</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-05T22:56:08Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO3&amp;diff=55941</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO3</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO3&amp;diff=55941"/>
				<updated>2014-02-05T22:55:43Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Änderung 55940 von DaWi (Diskussion) rückgängig gemacht.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung 2013.1 der PIRATEN Jena am 9. März 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO3&amp;diff=55940</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO3</title>
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				<updated>2014-02-05T22:55:07Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung 2013.1 der PIRATEN Jena am 9. März 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.3 Schriftführer ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
NEU&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
* Form der Einladung&lt;br /&gt;
* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
* Kandidaten&lt;br /&gt;
* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55939</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-05T22:52:16Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung 2014.1 der PIRATEN Jena am 9. Februar 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, hat mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. &amp;lt;s&amp;gt;Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit&amp;lt;/s&amp;gt;. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO4&amp;diff=55938</id>
		<title>TH:KV Jena/AGs in Jena/AG Parteitag/GO4</title>
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				<updated>2014-02-05T22:44:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: Die Seite wurde neu angelegt: „AG Parteitag __NOTOC__  '''Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung 2013.1 der PIRATEN Jena am 9. März 2013'''  = § 1 Allg…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Kreisverband Jena|AG Parteitag]]&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung 2013.1 der PIRATEN Jena am 9. März 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 1 Allgemeines =&lt;br /&gt;
'''(1) Nimmt ein Pirat nicht oder zeitweise nicht an der Versammlung teil''', so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Versammlungsämter und Befugnisse während der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens &lt;br /&gt;
* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut, &lt;br /&gt;
* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und &lt;br /&gt;
* das Wahlprotokoll (falls eines vorhanden ist) &lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung als Wikiseite im Wiki der PIRATEN Thüringen, auf der Mailingliste der PIRATEN Jena und auf www.piraten-jena.de binnen einer Woche nach Ende des Parteitages zugänglich zu machen. Dabei reicht für die Mailingliste ein Verweis auf das Wiki. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1.1 Akkreditierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.1 Allgemeines ===&lt;br /&gt;
'''(1) Die stimmberechtigten Teilnehmer an der Versammlung werden durch beauftragte Personen oder den Vorstand selbst akkreditiert.''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters '''oder auf GO-Antrag durch die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. '''{GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) '''Die mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 1.1.2 Betreten und Verlassen der Versammlung ===&lt;br /&gt;
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei '''den mit der Akkreditierung beauftragten Personen''' ab und verliert somit sein Stimmrecht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 2 Versammlungsämter =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.1 Versammlungsleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die '''Mitgliederversammlung''' wird durch einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn '''von der Versammlung selbst''' gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung und dem Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung '''jedes''' einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an. '''Er beendet auch die Versammlung.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2.2 Wahlleiter ==&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, einen Wahlleiter. Dieser darf nicht selbst Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl er durchzuführen hat. Werden keine Ämter nach Satz 1 neu besetzt, so kann von der Ernennung eines Wahlleiters abgesehen werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die '''Wahlleitung''' umfasst &lt;br /&gt;
* die Ankündigung einer Wahl, &lt;br /&gt;
* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, &lt;br /&gt;
* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, &lt;br /&gt;
* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl. &lt;br /&gt;
* das Entgegennehmen der Stimmzettel, &lt;br /&gt;
* das Auszählen der Stimmen, &lt;br /&gt;
* die Feststellung der Anzahl der abgegebenen, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und '''des daraus resultierenden Wahlergebnisses''', &lt;br /&gt;
* die Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und &lt;br /&gt;
* die Erstellung eines Wahlprotokolls. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Zur Wahrung der Transparenz des Wahlvorgangs und der gegenseitigen Kontrolle ernennt der Wahlleiter mindestens zwei weitere freiwillige Anwesende zu Wahlhelfern, die ihn in seiner Arbeit unterstützen und ebenfalls nicht für '''Ämter''' kandidieren dürfen, bei deren Wahl sie den Wahlleiter unterstützen. Die Versammlung kann einzelne Wahlhelfer ablehnen. '''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 3 Kandidatur =&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung anderes vorschreiben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 4 Wahlordnung =&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit relativer und einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung oder ein Gesetz '''etwas''' anderes bestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.1 Abstimmungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge ===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge ===&lt;br /&gt;
(1) Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt: &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''1''' für JA &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''2''' für NEIN &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* '''keine Option gewählt''' für ENTHALTUNG &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.1.3 Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes ===&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4.2 Wahlen ==&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit der Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt, sofern keine andere Regelung vorliegt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Getrennte Wahlgänge sind zugelassen, sofern keine andere Regelung vorliegt. '''{GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus § 4.1.2 Abstimmungen über allgemeine Anträge gewählt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, ohne eine Gegenstimme zu erhalten. Falls alle in Frage kommenden Kandidaten mindestens eine Gegenstimme erhalten haben, ist Wahlsieger derjenige, bei dem das Verhältnis aus zustimmender Stimmen und ablehnender Stimmen am größten ist; ist das Verhältnis bei mehreren Kandidaten identisch, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten zustimmenden Stimmen erhält. Bleiben so mehreren Wahlsieger übrig, so ist eine Stichwahl durchzuführen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.2 Wahlen zu Parteitagsämtern ===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 4.2.3 Wahlen zu Vorstand ===&lt;br /&gt;
(1) Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist geheim. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Ein leer abgegebener Stimmzettel wird als Nein-Stimme zu allen Kandidaten gewertet. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Gewählt ist der Kandidat, welcher mindestens die Hälfte der für sie möglichen Stimmen erhalten hat. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Hat mehr als ein Kandidat die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht, so ist die Person gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht, so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(5) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(6) Wird der Kandidat bei §4.2.3.5 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.2.3.2 bis §4.2.3.5 durchsetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 5 Anträge =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung ==&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antragssteller hat das Recht, seinen Antrag der Versammlung vorzustellen. Kann der Antragssteller nicht an der Versammlung teilnehmen, so hat er das Recht einen Vertreter zu benennen, welcher diese Aufgabe übernimmt. Ist dies nicht geschehen, kann ein freiwilliger Versammlungsteilnehmer die Aufgaben des Antragsstellers übernehmen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Im Anschluss der Antragsvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Antragssteller zu stellen und Wortmeldungen (Meinungen) abzugeben. Der Antragsteller hat nach jedem Redebeitrag die Möglichkeit zu einer Erwiderung. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Nach Ende der Rednerliste wird dem Antragssteller noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.2 Anträge auf Änderung der Satzung ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.3 Anträge auf Änderung des Programms ==&lt;br /&gt;
(1) Es gelten die Regelungen aus § 5.1 allgemeine Anträge an die Versammlung entsprechend. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann jederzeit durch Heben beider Hände das Vorhaben anzeigen, einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen zu wollen. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. (1) einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(4) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzterem Fall gilt § 4.2.1 Wahlen zu Versammlungsämtern Abs. (2) entsprechend. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(5) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:'''&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Abstimmung des nächstplatzierten Antrages&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
* GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung&lt;br /&gt;
Zulässige Geschäftsordnungsanträge sind in dieser Geschäftsordnung an entsprechender Stelle folgendermaßen gekennzeichnet: '''{GO-Antrag ...}'''. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.1 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Eine Änderung der Geschäftsordnung muß die Änderungen im Wortlaut aufführen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.2 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Hinzufügen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Entfernen eines Punktes, &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
* das Ändern der Reihenfolge von Punkten. &lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag auf Änderung der Tagesordnung ist schriftlich beim Versammlungsleiter oder einem Beauftragten der Versammlungsleitung zu stellen. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt. '''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.3 Antrag auf Ende der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}''' &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben und &lt;br /&gt;
* darf sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen &lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.4 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß die gewünschte maximale Dauer ('''in Minuten oder''' Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.5 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===&lt;br /&gt;
'''(1) Jeder Pirat hat das Recht, bei nach § 5.4.3 bereits geschlossenen Rednerlisten einen Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste zu stellen. {Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Nach § 5.4.4 festgelegte Redezeiten verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.6 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}''' § 5.4 Anträge zur Geschäftsordnung Abs (2) bis (4) finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller formuliert eine Frage, woraufhin die anderen Piraten Bedenken gegen das Meinungsbild äußern können, bevor eine Abstimmung durchgeführt wird. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
(3) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 4.1.1 Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.7 Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags ===&lt;br /&gt;
'''(1) Wird der im Laufe des Akzeptanzwahlverfahrens erstplazierte Antrag (aus einer Reihe von miteinander konkurrierenden Anträgen) von der Versammlung abgelehnt, kann die Versammlung im Rahmen des GO-Antrages entscheiden, den in der Akzeptanz nächstplazierten Antrag abzustimmen. {Antrag auf Abstimmung des nächstplazierten Antrags}'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(2) Ist die Versammlungsleitung nicht in der Lage, die Reihenfolge der konkurrierenden Anträge vorzulegen, so ist über die übrigen noch konkurrierenden Anträge erneut das Akzeptanzwahlverfahren anzuwenden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(3) Der hier beschriebene GO-Antrag kann nur in unmittelbarer Folge an die Abstimmung des vorhergehenden Satzungsänderungs-, Programm-, oder Sonstigen Antrags gestellt werden.'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''(4) Diesem Verfahren ist zu folgen, bis alle konkurrierenden Anträge abgestimmt wurden.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.8 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
'''(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung (in Minuten) beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.''' '''{GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== § 5.4.9 Antrag auf Vertagung der Sitzung ===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muß den gewünschten Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Fortsetzung enthalten. '''{GO-Antrag auf Vertagung der Sitzung}''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= § 6 Gültigkeitsdauer =&lt;br /&gt;
(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51831</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:24:31Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
'''Rechenschaftsbericht'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorzunehmen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveranstaltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt hat, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgeschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51830</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:08:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Rechenschafstbericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorzunehmen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveranstaltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt hat, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgeschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51829</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:08:13Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* Vernetzung und Aktivierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Rechenschafstbericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorzunehmen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveranstaltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt hat, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgreschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51828</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:07:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* Vernetzung und Aktivierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Rechenschafstbericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorzunehmen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveranstaltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt wurden, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgreschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51827</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:07:15Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* Bundestagswahlkampf */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Rechenschafstbericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorzunehmen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveranstaltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt wurden, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgreschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51826</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:06:16Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Rechenschafstbericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorzunehmen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveransteltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt wurden, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgreschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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		<id>https://wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013&amp;diff=51825</id>
		<title>Benutzer:DaWi/Rechenschaftsbericht2013</title>
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				<updated>2013-10-31T01:05:17Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;DaWi: /* Öffentlichkeitsarbeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Rechenschafstbericht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hiermit möchte ich meinen Rechenschaftsbericht für meine Amtszeit im Jahre 2013 abgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuerst die formalen Daten: Die Amtszeit als Vorstandsvorsitzender begann am 16.3., und wird am 2.11. enden. In diesem Zeitraum werden 17 Vorstandssitzungen abgehalten, von denen ich an 14 teil genommen habe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu meiner Rechenschaftslegung, die ich kurz halten möchte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Medienauftritte ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine wichtige Aufgabe des Vorsitzendes ist die Wahrnehmung von Medienterminen. In der vergangenen Amtsperiode wurden viele Termine von den Bundestagswahlkandidaten wahrgenommen, die Termine die dem Landesvorstand oblagen, habe vornehmlich ich wahr genommen. Dabei wurden vor allem Auftritte in den in Thüringen ansässigen Medien durchgeführt, darunter die lokalen Tageszeitungen (TA,TLZ, Freies Wort etc.), sowie dem MDR und den freien Radiosendern. Ich hoffe, die Piraten Thüringen angemessen repräsentiert zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auftritte in Podiumsdiskussion habe ich nicht wahr genommen, sondern im Rahmen der Bundestagswahl an die jeweiligen Kandidaten abgegeben, um diesen den Wahlkampf auf diesen Veranstaltungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffentlichkeitsarbeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine weitere Aufgabe die ich übernommen habe, war die Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasste die Leitung der AG-ÖA, Betreuung des Pressetelefons und der Pressemailqueue, Gespräche mit Journalisten und die direkte Bereitstellung von Informationen und Beantwortung von Fragen. Dabei habe ich mich bemüht, dass die Journalisten immer einen Ansprechpartner hatten, der schnell reagieren konnte (zumeist ich selbst), und dass die Veröffentlichungen der Piraten in größerer Geschwindigkeit und höherer Frequenz erfolgten. Zuletzt erzeugten von uns verschickte Pressemitteilungen wieder mehr Resonanz, was sich positiv auf die Anzahl und Qualität unserer Medienauftritte auswirken konnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Organisation des Wahlkampfes und von Veranstaltungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Hauptaufgabe der Wahlkampforganisation an sich wurde von Hendrik übernommen, sodass vor allem in der Vor- und der Nachbereitung von mir kaum Unterstützung vonnöten war. In der heißen Phase des Wahlkampfes habe ich die Leitung der AG Wahlkampf übernommen. Dabei war in dieser Zeit aber keine großen Tasks mehr zu stemmen, sondern nur noch kleinere Nachjustierungen vorgenommen (Streumaterial nachbestellen etc.).  Dies war vor allem aufgrund der guten Vorbereitung kaum notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diese Zeit fiel aber die Organisation einiger Veranstaltungen, die ich mitorganisiert habe, bzw. anderweitig unterstützen konnte. Dabei sind z.B. einige Sofa-Aktionen zu nennen, dem Aktionstag in Jena oder der Wahlkampfabschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bundestagswahlkampf ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da wir nicht die finanziellen oder personellen Resourcen hatten, um den Kandidaten ein echtes Backoffice zur Verfügung zu stellen, habe ich mich bemüht die Kandidaten hier nach Kräften bei akuten Problemen zu unterstützen. Dies war keine starr umrissene Aufgabe, sondern eher die schnelle Hilfe bei Problemen. So habe ich z.B. die Kandidaten bei Texten für Medien (z.B. Kandidatenduelle) geholfen, Kontakte vermittelt, Informationen bereitgestellt etc. Natürlich konnte so nicht allen Problemen begegnet werden. Ich habe mich jedoch nach Kräften bemüht die Engpässe zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu diesem Task gehören zudem die Auftritte auf Wahlkampveransteltungen der Piraten, z.B. Reden oder der einfachen Teilnahme an Infoständen oder Plakatierungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dieses Aufgabenfeld fiel auch die Erstellung spezialisierter Software für den Landesverband. So habe ich die technische Unterstützung für die Plakatgenehmigung verfasst, sowie die Software für dezentrale Parteitage erstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vernetzung und Aktivierung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem zum Beginn des Wahlkampfes hat der Landesvorstand Vernetzungstreffen initiert, vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind z.B. die Vernetzungsversuche mit Piraten aus Sachsen-Anhalt und Franken zu nennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin hat der Landesvorstand zu Beginn des Wahlkampfes die Anzahl von Nachrichten an alle Mitglieder erhöht um die Piraten zu aktivieren, oder z.B. über die Taskmails Informationen zu streuen. Dies wurde flankiert von Stammtischen, damit die lokalen Piraten ihre jeweiligen Ansprechpartner kennen lernen, und über persönliche Kontakte einfacher in den Wahlkampf finden. Rückwirkend kann gesagt werden, dass dies einige positive Effekte erzielt wurden, aber im großen und ganzen wenig Erfolg gezeigt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Organisation und Tagesgeschäft ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine letzte, schwer zu umreissende Aufgabe, war die allgemeine Organisation und das Tagesgreschäft. Darunter fallen hunderte E-Mails mit einzelnen Mitgliedern, Journalisten, Wählern oder Kollegen aus anderen Verbänden oder dem Bundesvorstand. Durch einen Wahlkampf entstehen überall Reibungen, Wünsche oder Streitigkeiten, die es zu lösen gilt. Die Beantwortung von E-Mails, Telefonaten oder sonstigen Nachrichten zu verschiedensten Themen fällt in diesen Bereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darunter fällt z.B. auch die Moderation und Vorbereitung von Jour Fixes und Vorstandsklausuren, Beantwortung sonstiger Tickets im OTRS, dem Monitoren der Anfragen über das OTRS, Abstimmungen, Prüfung und Unterschreiben des Rechenschaftsberichtes, Freigabe von Überweisungen (bevor wir das Problem mit der Skat-Bank lösen konnten), Vorbereitungen der Aufstellungsversammlungen, Kontakt mit anderen Organisationen, Rechtstreitigkeiten, sonstige Bürokratie etc. pp..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Punkt umfasst ein Vielzahl kleinerer Tasks, wobei ich hoffe, dass das meiste zur Zufriedenheit aller erfüllt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Zusammfassung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zurückliegende Amtszeit stand vor allem unter dem Zeichen des Wahlkampfes. Die Piraten Thüringen haben mit 2.4% überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Verglichen mit den anderen Flächenländern stehen die Piraten Thüringen innerhalb des Bundesverbandes relativ stark da. Dabei habe ich mich bemüht die Resourcen des Landesverband überlegt und effizient einzusetzen, sodass die kommenden Wahlkämpfe mit der selben Energie angegangen werden können. Es gibt ausserdem kaum Aufgaben die dem zukünftigen Vorstand übergeben werden, was eine reibungslose Übergabe gewährleisten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend möchte ich allen Piraten und Vorstandskollegen danken, die mir bei der Erfüllung der Aufgabene meines Amtes geholfen und zur Seite gestanden haben. Ihnen gebührt mein Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wilm Schumacher, 30.10.2013&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DaWi</name></author>	</entry>

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