TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Änderung 6b 3

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Hendrik.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
SÄA.6b_3.1
Beantragt von
[[Antragssteller::Hendrik]]
Betrifft
Landessatzung / §
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, §6(b), Absatz 3, durch folgenden Text zu ersetzen.

(3) Ist der Landesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Die Einladung geschieht mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes unter www.piraten-thueringen.de. Zusätzlich werden nach Möglichkeit alle Mitglieder durch eine E-Mail auf den außerordentlicher Landesparteita aufmerksam gemacht. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.
Begründung

Änderung des Einladungsmodus


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

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