TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | 13.03.2013 |
Gliederung | Kreisverband Erfurt |
Antragsteller | CBeuster |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | § 12 |
Zusammenfassung des Antrags | Allen natürlichen Personen wird das Antragsrecht gewährt. |
Schlagwörter | Antragsrecht |
Datum der letzten Änderung | 19.01.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Antragstitel§ 12 – Satzungs- und Programmänderung - Antragsberechtigung Antragstext Unter § 12 – Satzungs- und Programmänderung wird als Punkt 3 folgender Text mit eingefügt (die Nummerierung der nachfolgenden Absätze sind anzupassen):
"(3) Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen."
AntragsbegründungDer Grundsatz der Piratenpartei "Jeder kann mitmachen" ist ein Alleinstellungsmerkmal unserer Partei. Um mitzuarbeiten muss man noch nicht einmal Mitglied sein (siehe z.B. den OB-Wahlkampf der Erfurter Piraten). Deshalb sollten wir auch Allen ein Antragsrecht gewähren, um nicht unnötige Grenzen aufzubauen. Im Laufe der Antragseinreichung zum LPT 2013.1 kam die Frage auf, ob Anträge von Nicht-Mitglieder überhaupt rechtmäßig sind. Diese Änderung soll das Problem beheben und dafür sorgen, dass ganz eindeutig klar ist, dass jeder Antragsrecht hat. Piratenpad
Ähnliche AnträgeAntragsrecht :
|
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „Wie ich bereits ausfürlich dargelegt habe, ist eine solche Satzungsregelung unwirksam weil die übergeordneten Satzungen und die Gesetzeslage nur Parteimitgliedern das Antragsrecht einräumen.“ SteffenO
Dann klag dagegen und wir haben endlich eine eindeutige Rechtsgrundlage. Aktuell ist alles nur nebulös. - CBeuster
+ „So einfach ist das gar nicht. Die Regelung des PartG ist da meines Erachtens eher schwammig. vgl. http://www.buzer.de/gesetz/1602/a22900.htm?m=Antragsrecht#hit Das dies allerdings nicht hier, sondern unser BPT entscheiden müsste, ist was anderes. Könnte dem nur Zustimmen wenn ihr wirklich Klageweg auskosten wollt ...“ FaWin
Das mit dem Klageweg ist auch nicht so einfach. Man kann nur klagen, wenn man nachweißen kann, dass man einen Schaden durch die Regelung hatte. Wie kann man nachweißen, dass man einen Schaden dadurch hatte, dass jeder einen Antrag stellen kann?
Im Übrigen sehe ich nicht, dass das Parteiengesetz es verhindert, dass wir auch Anträge von Nichtmitgliedern behandeln können. Theoretisch ist das jetzt schon der Fall, ein Pirat in Erfurt muss die nur übernehmen und es findet sich immer jemand, der alle übernimmt, im Zweifel mache ich das. - CBeuster
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen |