TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA005 |
Einreichungsdatum | 03.01.2012 |
Gliederung | |
Antragsteller | PeterGold |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des sonstigen Antrags | {{{artsonstig}}} |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 12.01.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung §8b (6): Beschlussfähigkeit des Vorstandes Antragstext § 8b Absatz 6 ("Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.") wird zu "Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll handlungsfähig." geändert.
AntragsbegründungIm Vorstandsbetrieb hat es sich nicht praktikabel erwiesen die Beschlussfähigkeit in der Satzung zu regeln. Das kann der Vorstand wie im Landesvorstand und Bundesvorstand in der hauseigenen GO regeln. Nach den Parteiengesetz ist nur die Handlungsfähgikeit zu regeln. Um eine ordentliche Beschlusssituation zu gewährleisten muss die Beschlussfähigkeit angepasst werden, je nach Vorstandsgröße. So sollte beispielsweise ein Vorstand mit sechs Mitgliedern nicht mit drei Vorständen beschlussfähig sein, sondern mit vier, denn dadurch sind die Beschlüsse nicht angreifbar, da ja die Mehrheit für diese Beschlüsse abgestimmt hat. Piratenpad
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