TH:Kreisverband Altenburger Land/Kreisparteitag Altenburger Land 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA001
Einreichungsdatum 14.05.2012
Gliederung
Antragsteller Henry Gießwein
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 15.05.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Gebietssatzung / §6b

Antragstext

Der Vorstand tritt in seiner Amtszeit mindestens einmal pro Monat in öffentlicher Sitzung zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form auf der öffentlichen Mailingliste der PIRATEN Altenburgerland mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus.

Antragsbegründung

öffentlichkeit und transparenz bewahren In der alten Fassung kann der Vorstand die öffentlichkeit ausschließen, sollte dies dennoch mal möglich sein, kann eine weitere Vorstandssitzung in dem Monat einberufen werden oder ein Teil der Vorstandssitzung durch Beschlus für nicht öffentlich festgelegt werden.

Piratenpad

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Unterstützung / Ablehnung

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Diskussion

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  • Argument 1

[Jörg Burkhardt] diesen Antrag lehne ich ab, weil alles geregelt ist und in Protokollen öffentlich gestellt wird. Unser §6/b ist an den §3 vom Landesverband angelehn, welcher nichts anderes aussagt. §3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

"Piraten und sonstige Gäste können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen."

    • [Henry] Jörg du beziehst dich auf die Geschäftsordnung der LV, dies hier ist aber ein Satzungsänderungsantrag. Auf die GO haben jedoch Basismitglieder kein Einfluss, wobei bei es mit der GO dem Vorstand möglich wäre, die Vorstandssitzungen generell als nicht öffentlich zu erklären, da es bisher in der Satzung nicht geregelt ist.
      • Antwort zu 1.1

[Jörg]Henry,das ändert doch aber an der ganzen Sache nichts, da für uns die GO bindent ist und wir die Vorstandssitzungen ihrer Grundlage entsprechend durchführen.Ausserdem lese dir mal die Satzung des LV durch, an der haben wir uns orientiert. Da wir auch nach der VOSI das Protokoll veröffentlichen und es damit auch transparent halten sehe ich im Moment keinen Handlungsbedarf.

    • [Henry] in der Satzung des LV ist es ebenfalls nicht geregelt. hier geht generell darum das eine Vorstandssitzung öffentlich sein soll, ist sie ja, aber es steht eben nicht in der Satzung und das die Ankündigung dazu auch auf der öffentlichen Mailingliste erfolgen soll. Eine Regelung ob Vorstandssitzungen öffentlich sein müssen, sollte nicht mit der GO geregelt werden, da diese nur der Vorstand bestimmt.
  • Argument 2
    • ...
      • ...
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