TH:Vorschlag ML-Moderation: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
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== §1 Allgemeines==
Die Piratenpartei betreibt zur Koordination und Organisation und für Zwecke der Diskussion politischer Inhalte verschiedene Mailinglisten.  
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(1) Die Piratenpartei betreibt zur Koordination und Organisation und für Zwecke der Diskussion politischer Inhalte verschiedene Mailinglisten.  
  
Offen im Sinne dieser Regeln sind Mailinglisten, wenn Jeder dort lesen und schreiben kann.  
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(2) Offen im Sinne dieser Regeln sind Mailinglisten, wenn Jeder dort lesen und schreiben kann. Jeder hat das Recht auf den offenen Mailinglisten der Partei zu schreiben und seine Meinung frei zu äußern.
Jeder hat das Recht auf den offenen Mailinglisten der Partei zu schreiben und seine Meinung frei zu äußern.  
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(3) Geschlossene Listen existieren nur für gewählte Organe der Partei oder besondere Arbeitsgruppen. Zum Beispiel die Listen: Vorstand Thüringen und Pressearbeit Thüringen und die Listen der Kompetenzteams des Vorstandes. Ob eine Liste geschlossen wird entscheidet der Vorstand.
  
Geschlossene Listen existieren nur für gewählte Organe der Partei. Zum Beispiel die Listen: Vorstand Thüringen und Pressearbeit Thüringen.
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== §2 Moderation==
  
==Moderatoren==
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(1) Es existieren Moderatoren für jede Mailingliste, die dazu berechtigt sind, Mitglieder die Liste ausschließlich nach den bestehenden Regeln zu moderieren.
  
Es existieren Moderatoren für jede Mailingliste, die dazu berechtigt sind, Mitglieder die Liste ausschließlich nach den bestehenden Regeln zu moderieren.  
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(2) Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt, oder auf Antrag vom Landesparteitag gewählt.  
  
Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt.
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== §3 Pflichten der Mitglieder==
  
==Pflichten der Mitglieder==
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(1) Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen.
  
Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen.  
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(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt,  entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung. Die Abstimmung findet auf der Liste selbst oder einen anderem geeigneten Medium statt.  
  
Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt,  entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung. Die Abstimmung findet auf der Liste selbst oder einen anderem geeigneten Medium statt.  
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(3) Kurze Antworten wie lol, rofl, danke u.a. die keinen inhaltlichen Beitrag leisten werden direkt an einzelne Personen versandt und werden andernfalls als Spam bewertet und nötigenfalls sanktioniert.
  
Kurze Antworten wie lol, rofl, danke u.a. die keinen inhaltlichen Beitrag leisten werden direkt an einzelne Personen versandt und werden andernfalls als Spam bewertet.
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== §4 Sanktionen==
Spamer werden nach wiederholten spamen für einen begrenzten Zeitraum das Schreibrecht entzogen bzw. moderiert.
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==Sanktionen==
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Bei leichten Verstößen gegen die vorgenannte Pflichten erfolgt ein Hinweis an das Listenmitglied das den Verstoß begangen hat.
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(1) Bei leichten Verstößen gegen die vorgenannte Pflichten erfolgt ein Hinweis an das Listenmitglied das den Verstoß begangen hat.
 
   
 
   
Bei schweren Verstößen und wiederholten leichten Verstößen wird das Listemitglied für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Es wird außerdem vom Moderator verwarnt und darauf hingewiesen, dass Beleidigungen und/oder Bedrohungen nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.
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(2) Bei schweren Verstößen und wiederholten leichten Verstößen wird das Listemitglied für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Es wird außerdem vom Moderator verwarnt und darauf hingewiesen, dass Beleidigungen und/oder Bedrohungen nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.
  
Kommt es trotz Verwarnung zu einer erneuten Beleidigungen und/oder Bedrohungen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf den Listen der Partei zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle Emailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.  
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(3) Kommt es trotz Verwarnung zu einer erneuten Beleidigungen und/oder Bedrohungen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf den Listen der Partei zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle Emailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.  
  
 
==Hinweise==
 
==Hinweise==

Version vom 15. März 2010, 13:41 Uhr

Tango-text-x-generic with pencil.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet gerade eine offene Diskussion des Themas statt.

Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können tu es aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee mehr als Einzelmeinungen und tragfähig, so kann man das ganze auch als Entwurf kennzeichnen.


Neufassung der Moderationsregeln für die Thüringer Mailingliste. Bitte benutzt beim Bearbeiten auch die Diskussionsseite.

§1 Allgemeines

(1) Die Piratenpartei betreibt zur Koordination und Organisation und für Zwecke der Diskussion politischer Inhalte verschiedene Mailinglisten.

(2) Offen im Sinne dieser Regeln sind Mailinglisten, wenn Jeder dort lesen und schreiben kann. Jeder hat das Recht auf den offenen Mailinglisten der Partei zu schreiben und seine Meinung frei zu äußern. (3) Geschlossene Listen existieren nur für gewählte Organe der Partei oder besondere Arbeitsgruppen. Zum Beispiel die Listen: Vorstand Thüringen und Pressearbeit Thüringen und die Listen der Kompetenzteams des Vorstandes. Ob eine Liste geschlossen wird entscheidet der Vorstand.

§2 Moderation

(1) Es existieren Moderatoren für jede Mailingliste, die dazu berechtigt sind, Mitglieder die Liste ausschließlich nach den bestehenden Regeln zu moderieren.

(2) Die Moderatoren werden vom Landesvorstand per Vorstandsbeschluss bestimmt, oder auf Antrag vom Landesparteitag gewählt.

§3 Pflichten der Mitglieder

(1) Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen.

(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob eine Beleidigung vorliegt, entscheiden die Listenmitlieder per offener Abstimmung. Die Abstimmung findet auf der Liste selbst oder einen anderem geeigneten Medium statt.

(3) Kurze Antworten wie lol, rofl, danke u.a. die keinen inhaltlichen Beitrag leisten werden direkt an einzelne Personen versandt und werden andernfalls als Spam bewertet und nötigenfalls sanktioniert.

§4 Sanktionen

(1) Bei leichten Verstößen gegen die vorgenannte Pflichten erfolgt ein Hinweis an das Listenmitglied das den Verstoß begangen hat.

(2) Bei schweren Verstößen und wiederholten leichten Verstößen wird das Listemitglied für eine Dauer von 3 Tagen moderiert, d.h. seine Mails müssen von einem Moderator geprüft und freigeschaltet werden. Es wird außerdem vom Moderator verwarnt und darauf hingewiesen, dass Beleidigungen und/oder Bedrohungen nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.

(3) Kommt es trotz Verwarnung zu einer erneuten Beleidigungen und/oder Bedrohungen durch das Listenmitglied, so wird ihm das Recht, auf den Listen der Partei zu schreiben, für die Dauer von 3 Monaten aberkannt. Die Aberkennung des Rechtes gilt für alle Emailadressen des Listenmitgliedes. Die Maßnahme wird dem Betroffenen und der Liste mitgeteilt.

Hinweise

Bei Zitaten ist auf Sparsamkeit zu achten. Mehrfachzitierungen sind zu vermeiden.

An den Anfang des Betreffs eingrenzende Themenbegriffe verwenden, die zur besseren Erstellung von Mailfiltern dienen wie zum Beispiel "Werbung:", "Recht:", "Aktion:", "AG [...]:", "Technik:", "Spam:", "Frage:", "News:"