TH:Landesverband Thüringen Vorstand/GO1920

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1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten:

   Vorsitzender
   Schatzmeister
   Generalsekretär
   Politischer Geschäftsführer
   Beisitzer

§ 2 Organisation der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet. Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird mit einer Frist von 2 Tagen und dies über die öffentliche Mailingliste bekanntgegeben. Das Protokoll ist ebenfalls über die öffentliche Mailingliste (THML) des Landesverbands zu veröffentlichen. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen.

§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 24.10.2016 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

§ 5 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten. Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung. Als zusätzliches Protokoll wird eine Audioaufnahme jeder Vorstandssitzung angefertigt und veröffentlicht. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden nicht aufgezeichnet.

§ 6 Beschlussfassung

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt. Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat oder vor Ablauf dieser Frist drei von vier Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben. Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: Ausgaben, die 500,- € überschreiten Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und auf Nachfrage zu rechtfertigen. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden.

§ 7 Finanzen

Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes hat der Schatzmeister gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht. Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbudget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.

§ 8 Mitgliederverwaltung

Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und der Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung. Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten. Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.

§ 9 Aufgabenverteilung

Die Reihenfolge der Namen spiegelt die Reihenfolge der Verantwortlichkeiten wider:

   Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte: 1V, GenSek
 vertretungsweise durch:  Beisitzer oder durch PolGef
   Vertretung der Partei nach innen: 1V, GenSek, Beisitzer
   Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: 1V, GenSek, PolGef
   Öffentlichkeits- und Pressearbeit: 1V, PolGef
   Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): Alle
   Politische Geschäftsführung: PolGef, Beisitzer
   Koordination Kommunalpolitiker: 1V, GenSek, PolGef
   Innerparteiliche Meinungsbildung: PolGef, GenSek,
   Einberufung der Vorstandssitzungen: 1V, GenSek
   Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung im IT-Bereich: Alle
   Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen/Wahlkampf AV:  GenSek, Schatzmeister
   Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Alle
   Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen: Alle
   Einberufung der Mitgliederversammlungen: GenSek, 1V
   Mitgliederverwaltung: GenSek, Schatzmeister
   Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Schatzmeister, GenSek
   Bankkonto: Schatzmeister, Beautragter und GenSek mit jeweils Einzelvollmacht
   Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und Träger, behördliche Kontakte und Genehmigungen: Schatzmeister, GenSek
   Spendenwesen: Schatzmeister
   Transparenz nach Innen: Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: 1V, GenSek
   Dokumentation zum Zwecke der Einarbeitung und Nachvollziehbarkeit bzgl. technische Infrastruktur, Inventar, Verträge, Aufgaben, Beauftragungen, Risiken, Gefahren, Lösungsmöglichkeiten für bekannte Probleme: GenSek, 1V
   Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Beisitzer, PolGef, 1V
   Mitgliederkommunikation: GenSek, Schatzmeister
   Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: PolGef, Schatzmeister, Beisitzer
   Ansprechpartner für Neumitglieder: GenSek, Schatzmeister
   Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): Alle
   Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: 1V, GenSek
   Ansprechpartner für JuPi-Angelegenheiten: PolGef

§ 10 Tätigkeitsberichte

Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst. Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit muss in Schriftform erstellt und unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

§ 11 Änderung der Geschäftsordnung

Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

§ 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 16. November 2017 in Kraft.