TH:Landesparteitag 2015.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004: Unterschied zwischen den Versionen

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  Der Landesparteitag möge die Streichung §6a (10 - 12) ggf. in Einzelanträgen beschließen.
 
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§ 6a - Der Landesparteitag
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(10) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.
  
(10) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy
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(11) Die ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. Ebenso ausgeschlossen sind geheime Abstimmungen oder Personenwahlen durch die ständige Mitgliederversammlung.  
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(12) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.  
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Version vom 16. Oktober 2015, 15:28 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum 16.10.2015
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Bratwurst
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags Ersatzlose Streichung §6a
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 16.10.2015
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung §6a Abs. 10 - 12

Antragstext

Der Landesparteitag möge die Streichung §6a (10 - 12) ggf. in Einzelanträgen beschließen.

(10) Der Landesparteitag tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als ständige Mitgliederversammlung. Jeder Pirat hat das Recht, an der ständigen Mitgliederversammlung teilzunehmen. Die Stimmberechtigung in der Ständigen Mitgliederversammlung richtet sich nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Bundessatzung.

(11) Die ständige Mitgliederversammlung kann verbindliche Stellungnahmen und Positionspapiere beschließen. Entscheidungen über Satzung, die Finanzordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien (§ 9 Abs. 3 Parteiengesetz) sind ausgeschlossen. Insoweit kann die Ständige Mitgliederversammlung nur Empfehlungen abgeben. Ebenso ausgeschlossen sind geheime Abstimmungen oder Personenwahlen durch die ständige Mitgliederversammlung.

(12) Der Landesparteitag beschließt die erste Geschäftsordnung der ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist. Nach der Konstituierung entscheidet die Ständige Mitgliederversammlung über ihre Geschäftsordnung selbst.

Antragsbegründung

Begründung: Obsolet. Liquid Feedback ist in Thüringen längst abgeschaltet. Alternative mit

BEO (Basisentscheid online) steht zur Verfügung.

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