TH:Landesparteitag 2015.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen
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(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Generalsekretär . Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu drei Beisitzer erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt. | (1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Generalsekretär . Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu drei Beisitzer erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt. | ||
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(1a) Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Jungen Piraten Thüringen in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Landesverbandes der Piratenpartei Thüringen sein. | (1a) Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Jungen Piraten Thüringen in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Landesverbandes der Piratenpartei Thüringen sein. | ||
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Seit Annahme des Antrages gab es nie einen Jugendvertreter. | Seit Annahme des Antrages gab es nie einen Jugendvertreter. |
Version vom 16. September 2015, 21:35 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | 16.09.2015 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | ZatannaFan |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des sonstigen Antrags | {{{artsonstig}}} |
Zusammenfassung des Antrags | Dient der Entschlackung der Satzung. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 16.09.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelJugendvertreter streichen Antragstext (1) Dem Landesvorstand gehören mindestens vier Piraten an: ein Vorsitzender, ein Schatzmeister, ein Generalsekretär und ein Jugendvertreter. Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu drei Beisitzer erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
wird geändert in (1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Generalsekretär . Der Landesvorstand kann durch einfachen Beschluss der Mitgliederversammlung um einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen politischen Geschäftsführer und bis zu drei Beisitzer erweitert werden. Diese werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Zudem wird (1a) Der Jugendvertreter wird von einer Mitgliederversammlung der Jungen Piraten Thüringen in geheimer Wahl bestimmt und vom Landesparteitag bestätigt, ebenfalls in geheimer Abstimmung. Wird die Bestätigung versagt, oder machen die Jungen Piraten von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, so bleibt der Posten bis auf weiteres vakant, ohne dass sich dies negativ auf die Handlungsfähigkeit des Vorstands auswirkt. Der Jugendvertreter muss Mitglied des Landesverbandes der Piratenpartei Thüringen sein. gestrichen.AntragsbegründungEntschlackung der Satzung. Seit Annahme des Antrages gab es nie einen Jugendvertreter. Piratenpad
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