TH:Landesparteitag 2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | 12.11.2014 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Käptn Nemo |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des Programmantrags | Leitlinie |
Zuordnung zum Programmpunkt | |
Zusammenfassung des Antrags | Alle Datumsbezüge aus Satzung "in der Fassung vom ... " gegen "in der aktuellen Fassung" tauschen. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 15.05.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelBezüge auf Bundessatzung automatisch dauerhaft aktuell halten. Antragstext An alle Stellen der Satzung, an denen auf Bundesregelungen verwiesen wird, wird das dort vermerkte Datum "in der Fassung vom..." gegen "in der aktuellen Fassung" ausgetauscht.
AntragsbegründungIn der Landessatzung ist ein klares Subordinationsverhältnis geregelt. §2 (2) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland gemäß deren Satzung (Bundessatzung) und ordnet sich den Vorgaben der Bundessatzung unter. Will man Landes- und Bundessatzung in diesem Sinne konsistent halten, so müsste man - ausschliesslich aus redaktionellen Gründen - nach jedem Bundesparteitag mit Satzungsänderungen an solchen Paragraphen einen Landesparteitag durchführen um die Daten der in der Landessatzung bezogenen Verweisparagaphen redaktionell anzupassen. Da dies regelmäßig vergessen wird (siehe LPT 14.2 Schiedsgericht) kommt es zu Inkonsistenzen zwischen Bundes- und Landessatzung. Sollte ggf. sogar ein Paragraph der Bundessatzung verschoben oder dar gestrichen werden, auf den sich in der Landessatzung bezogen wird, so greift ein Verweis, wie er bisher besteht, ins Leere Dies zu "fixen" ist Ziel des Antrages. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „Dynamische Verweise (und das ist einer) sind juristisch nicht zulässig!“ FaWin
Das ist nicht richtig. Dynamische Verweise sind durchaus zulässig. So steht z.B. in Gesetzen bei Zuständigkeit inzwischen meist keine namentlich benannte Behörde mehr, wie etwa "Thüringer Innenministerium", sondern nur noch "das zuständige Ministerium" oder "zuständige oberste Landesbehörde". Damit erspart man sich 1x pro Legislatur Gesetzesnovellen in einer Vielzahl von Gesetzen, welch nur nötig wären, um die Zuständigkeit anzupassen. - Käptn Nemo
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