TH:Landesparteitag 2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001: Unterschied zwischen den Versionen
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In finanziellen Härtefällen kann jedes Mitglied beim Landesvorstand formlos und schriftlich die Minderung des Mitgliedsbeitrag beantragen. Der geminderte Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Der Antrag wird vom Landesvorstand ohne weitere Prüfung beschlossen. | In finanziellen Härtefällen kann jedes Mitglied beim Landesvorstand formlos und schriftlich die Minderung des Mitgliedsbeitrag beantragen. Der geminderte Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig. Der Antrag wird vom Landesvorstand ohne weitere Prüfung beschlossen. | ||
|begruendung=Wir fordern die Abschaffung der Hartz4-Sanktionen, halten diese Repressalien aus Sicht Privatsphäre, Menschenwürden, usw. für vollkommen indiskutabel. Aus diesem Grund werden wir auch keine Prüfung der Bedüftigkeit unserer Mitglieder durchführen. | |begruendung=Wir fordern die Abschaffung der Hartz4-Sanktionen, halten diese Repressalien aus Sicht Privatsphäre, Menschenwürden, usw. für vollkommen indiskutabel. Aus diesem Grund werden wir auch keine Prüfung der Bedüftigkeit unserer Mitglieder durchführen. | ||
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+ | Auf welcher Grundlage soll eine Entscheidung getroffen werden, wenn keinerlei Begründung angegeben werden muss? Ein umfangreicher Nachweis war bisher schon nicht notwendig, sondern wurde freiwillig erbracht, zur Stützung der Begründung. | ||
+ | Formalentscheidungen, nur damit mal wieder eine Entscheidung getroffen wurde muss sich kein Vorstand antun. Dann seid konsequent und fordert ein Anzeigeverfahren. z.B.: "Hiermit zeige ich an, dass ich nicht in der Lage bin den vollständigen Beitrag zu zahlen und werde daher ab/bis den ermäßigten Beitrag entrichten" | ||
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Aktuelle Version vom 23. März 2014, 19:20 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA001 |
Einreichungsdatum | 07.12.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | AnBe |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §2 |
Zusammenfassung des Antrags | 12 Euro pro Jahr, keine Prüfung/Nachweispflicht der Bedürftigkeit |
Schlagwörter | Piraten, Prinzipen, Hartz4 ist Scheiße, Privatsphäre, Menschenwürde |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelBeitragsminderung in die Satzung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, das Folgende in §2 Absatz (5) in die Landessatzung einzufügen:
AntragsbegründungWir fordern die Abschaffung der Hartz4-Sanktionen, halten diese Repressalien aus Sicht Privatsphäre, Menschenwürden, usw. für vollkommen indiskutabel. Aus diesem Grund werden wir auch keine Prüfung der Bedüftigkeit unserer Mitglieder durchführen. Piratenpad
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DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
„Frage an den Antragsteller:
Es wird nicht zwischen Begründung und Nachweis unterschieden.
Auf welcher Grundlage soll eine Entscheidung getroffen werden, wenn keinerlei Begründung angegeben werden muss? Ein umfangreicher Nachweis war bisher schon nicht notwendig, sondern wurde freiwillig erbracht, zur Stützung der Begründung.
Formalentscheidungen, nur damit mal wieder eine Entscheidung getroffen wurde muss sich kein Vorstand antun. Dann seid konsequent und fordert ein Anzeigeverfahren. z.B.: "Hiermit zeige ich an, dass ich nicht in der Lage bin den vollständigen Beitrag zu zahlen und werde daher ab/bis den ermäßigten Beitrag entrichten"“ Käptn Nemo Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmenPiraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen |