TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 024

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA024
Einreichungsdatum 19.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Bernd
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Daten- und Informationsfreiheit
Zusammenfassung des Antrags Die Piraten Thüringen fordern, dass ein Zugriff auf Verbindungsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz nur nach gerichtlicher oder staatsanwaltlicher Anordnung erlaubt ist.
Schlagwörter Telekommunikationsgesetz, Bestandsdatenauskunft, Zugriffsmöglichkeit, Privatsphäre, Daten
Datum der letzten Änderung 22.05.2013
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Telekommunikationsgesetz und Bestandsdatenauskunft

Antragstext

Der Landesparteitag der PIRATEN Thüringen möge folgende Ausführungen als Positionspapier beschliesen und geeignet veröffentlichen:

Telekommunikationsgesetz und Bestandsdatenauskunft Die Piraten Thüringen fordern, dass ein Zugriff auf Verbindungsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz nur nach gerichtlicher oder staatsanwaltlicher Anordnung erlaubt ist. Eine automatisierte Zugriffsmöglichkeit für staatliche Einrichtungen lehen wir grundsätzlich ab. Die Zugriffsmöglichkeit muss auf die Strafverfolgungsbehörden beschränkt werden. Den Zugriff auf Verbindungsdaten werten wir als einen schweren Eingriff in das Recht der informationelle Selbstbestimmung. Dies stellt eine erhebliche Verletzung der schützenswerte Privatsphäre dar. Nur in Fällen von Schwerstkriminalität (§ 100a StPO) darf der Zugriff mit Richtervorbehalt oder mit staatsanwaltlicher Anordnung erfolgen.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahren sind die Betroffenen über über Art und Umfang von Datenabrufen in Kenntnis zu setzen und übe die erhobenen Daten unverzüglich zu informieren. Die Löschung der erhobenen Daten ist zu protokollieren und zu bestätigen.

Antragsbegründung

Die Bundesregierung beweist nach Zugangserschwerungsgesetz und Vorratsdatenspeicherung abermals ihre Absicht, die Bundesrepublik Deutschland in kleinen Schritten in einen Überwachungsstaat umzubilden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Auskunftspflicht von Providern in § 113 TKG und § 100j StPO vorgelegt. Dieser Entwurf geht erheblich zu weit und ist mit unseren Werten und politischen Zielen nicht vereinbar

Piratenpad

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