TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 016: Unterschied zwischen den Versionen

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Parteiveranstaltungen sind prinzipiell nichtöffentliche Veranstaltungen weil in erster Linie ein geschlossener Personenkreis (nämlich Parteimitglieder) eingeladen wird. Die Formulierung der Einladung bezüglich von Gästen entscheidet darüber ob daraus eine öffenliche Versammlung wird mit all den Verpflichtungen aus dem Versammlungsgesetz. Mit dieser Satzungsänderung kann nur noch öffentlich Eingeladen werden.
 
Parteiveranstaltungen sind prinzipiell nichtöffentliche Veranstaltungen weil in erster Linie ein geschlossener Personenkreis (nämlich Parteimitglieder) eingeladen wird. Die Formulierung der Einladung bezüglich von Gästen entscheidet darüber ob daraus eine öffenliche Versammlung wird mit all den Verpflichtungen aus dem Versammlungsgesetz. Mit dieser Satzungsänderung kann nur noch öffentlich Eingeladen werden.
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[http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html Versammlungsgesetz]
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Öffentliche Versammlung bedeutet auch: jeder kann kommen der nicht ausdrücklich auf der Einladung als unerwünscht gekennzeichnet wurde. D.h. auch die örtliche Nazitruppe und sonstwer.
  
 
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Der zweite Satz ist Bullshit. Gäste können nicht per Beschluss entfernt werden. Das muss der Versammlungsleiter machen. Wenn Gäste entfernt werden "weil es der Versammlung gerade nicht passt" und nicht weil sie aktiv stören dann kann das durchaus rechtliche Folgen für die Partei haben.
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Der zweite Satz ist Bullshit. Gäste können nicht per Beschluss entfernt werden. Das muss der Versammlungsleiter machen. Wenn Gäste entfernt werden 'weil es der Versammlung gerade nicht passt' und nicht weil sie "die Ordnung gröblich stören" dann kann das durchaus rechtliche Folgen für die Partei haben.
 
Des weiteren können Pressevertreter nicht von öffentlichen Versammlungen ausgeschlossen werden.
 
Des weiteren können Pressevertreter nicht von öffentlichen Versammlungen ausgeschlossen werden.
 
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Aktuelle Version vom 29. Oktober 2012, 12:07 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA016
Einreichungsdatum 07.10.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Blumenauseis
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §8 (1)
Zusammenfassung des Antrags Gäste sind bei Versammlungen grundsätzlich zugelassen
Schlagwörter Gäste, Versammlung
Datum der letzten Änderung 29.10.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Zulassung von Gästen

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.

durch den neuen Text

Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich. Gäste sind grundsätzlich zugelassen, können aber durch Beschluss ausgeschlossen werden.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

De facto ist diese Regelung bereits Standard und in die Weimarer Satzung daher auch schon aufgenommen. Die Zulassung der Gäste zu Beginn von Vorstandssitzungen und Parteitagen ist in der Regel nur noch formaler Akt und unterbleibt nur aufgrund wichtiger Gründe. Entsprechend unseren Vorstellung von Transparenz in der politischen Arbeit sollte dies auch in der Satzung festgeschrieben sein.

Piratenpad

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Ähnliche Anträge

Gäste :
Versammlung :



Anregungen

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Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

CONTRA

Parteiveranstaltungen sind prinzipiell nichtöffentliche Veranstaltungen weil in erster Linie ein geschlossener Personenkreis (nämlich Parteimitglieder) eingeladen wird. Die Formulierung der Einladung bezüglich von Gästen entscheidet darüber ob daraus eine öffenliche Versammlung wird mit all den Verpflichtungen aus dem Versammlungsgesetz. Mit dieser Satzungsänderung kann nur noch öffentlich Eingeladen werden.

Versammlungsgesetz

CONTRA

Öffentliche Versammlung bedeutet auch: jeder kann kommen der nicht ausdrücklich auf der Einladung als unerwünscht gekennzeichnet wurde. D.h. auch die örtliche Nazitruppe und sonstwer.

CONTRA

Der zweite Satz ist Bullshit. Gäste können nicht per Beschluss entfernt werden. Das muss der Versammlungsleiter machen. Wenn Gäste entfernt werden 'weil es der Versammlung gerade nicht passt' und nicht weil sie "die Ordnung gröblich stören" dann kann das durchaus rechtliche Folgen für die Partei haben. Des weiteren können Pressevertreter nicht von öffentlichen Versammlungen ausgeschlossen werden.

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen