TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Pflichtmitgliedschaften in Öffentlich Rechtlichen Körperschaften abschaffen

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Timo.richter]]
Programm

Wahlprogramm/Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich die Aufnahme des folgenden Textes in das Wahlprogramm/Parteiprogramm der PP Thüringen aufzunehmen.

1. Die Mitgliedschaft in einer Öffentlich Rechtlichen Körperschaft muss für natürliche und juristische Personen freiwillig sein.

2. Eine Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer, Pflegekammer oder wie auch immer geartet, muss auf der Satzung des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. basieren.

Begründung

1. Pflichtmitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind ein Eingriff in das Grundrecht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz.

2. Liegt wahrscheinleich auch ein Verstoß gegen Artikel 87 und eventl. 43 des EG-Vertrages vor.

Art. 87 EG-Vertrag: "(1) Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen."


Unterstützung / Ablehnung

Bundesverband für freie Kammern e.V. http://www.bffk.de - Demokratische Kammern brauchen keinen Zwang.

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. timo.richter
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
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  3. ...

Diskussion

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