TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Bundespräsident2: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Antragsfabrikat
 
{{Antragsfabrikat
 
| Antragssteller    = [[Benutzer:Sbeyer|Stephan Beyer]]
 
| Antragssteller    = [[Benutzer:Sbeyer|Stephan Beyer]]
| Titel              = Bundespräsident-Forderung konkretisieren
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| Titel              = Bundespräsident-Forderung konkretisieren: Vorschlagsrecht
| Kurzbeschreibung  = Machtfülle und Vorschlagsrecht konkreter fassen
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| Kurzbeschreibung  = Vorschlagsrecht konkreter fassen
 
| Programm          = Parteiprogramm
 
| Programm          = Parteiprogramm
 
| Schlagworte Pro    =
 
| Schlagworte Pro    =
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| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2
 
| Gremium    = TH:Landesparteitag 2011.2
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
 
| Fabrik      = Antragsfabrik
| Nummer      = (offen)
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| Nummer      = PÄA.Bundespräsident.2
| Eingereicht =  
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| Eingereicht = 20111007
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 8. Oktober 2011, 00:04 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmantrag für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Änderungsantrag Nr.
PÄA.Bundespräsident.2
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Programm

Parteiprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, dass im Programm der PIRATEN Thüringen der Abschnitt Bundespräsident um folgenden Text erweitert wird:

Bisher hat jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung das Recht, einen Kandidaten vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht sollte in gewisser Form auf die Mitglieder der Landesparlamente und die Mitglieder des Bundestages übergehen. Ebenso ist denkbar, dass die Bürger ein Vorschlagsrecht erhalten. Da ein Mitglied der Bundesversammlung zahlenmäßig rund 50.000 Bürger vertritt, könnte eine ebenso hohe Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Kandidaten verlangt werden.

Begründung

Dieser Antrag basiert auf meinem anderen Antrag zur Konkretisierung der Direktwahl der Forderung.

Bei der Konkretisierung muss auch das Vorschlagsrecht geregelt werden. Die vorliegende Forderung überträgt die zahlenmäßigen Gegebenheiten der Bundesversammlung auf die Parlamente bzw. auf das Volk.