TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Anzahl Mitglieder Einberufung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Box grau||Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist}}
 
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{{Box grau||Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens das Doppelte der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes es beantragen. Die Piraten, die den Landesparteitag beantragen, sind}}
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{{Box grau||Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens so viele Piraten des Landesverbandes es beantragen, wie sich aus dem Doppelten der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes ergeben. Die Piraten, die den Landesparteitag beantragen, sind}}
 
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Mit der Anzahl der Mitglieder muss die Hürde für die Einberufung eines LPTs natürlich steigen. Ein linearer Zusammenhang (ein Zehntel) ist jedoch ab einer gewissen Größe nicht mehr zielführend. Meiner Meinung nach spiegelt das Doppelte der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder (2*sqrt(#Mitglieder)) eine sinnvollere Größe wider:
 
Mit der Anzahl der Mitglieder muss die Hürde für die Einberufung eines LPTs natürlich steigen. Ein linearer Zusammenhang (ein Zehntel) ist jedoch ab einer gewissen Größe nicht mehr zielführend. Meiner Meinung nach spiegelt das Doppelte der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder (2*sqrt(#Mitglieder)) eine sinnvollere Größe wider:

Version vom 7. Oktober 2011, 18:58 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von DaWi, Stephan Beyer.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite.

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::DaWi, Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6b Abs. 2
Beantragte Änderungen

Der Parteitag möge beschließen, in § 6b Abs. 2 der Satzung das Vorkommen von

Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist

zu ersetzen in

Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn mindestens so viele Piraten des Landesverbandes es beantragen, wie sich aus dem Doppelten der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder des Landesverbandes ergeben. Die Piraten, die den Landesparteitag beantragen, sind
Begründung

Mit der Anzahl der Mitglieder muss die Hürde für die Einberufung eines LPTs natürlich steigen. Ein linearer Zusammenhang (ein Zehntel) ist jedoch ab einer gewissen Größe nicht mehr zielführend. Meiner Meinung nach spiegelt das Doppelte der Quadratwurzel der Anzahl der Mitglieder (2*sqrt(#Mitglieder)) eine sinnvollere Größe wider:

#Mitglieder	#Mitglieder die LPT einberufen können
10		6
50		14
100		20
200		28
300		35
1000		63
10000		200
20000		283
100000		632


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Stephan Beyer 16:46, 7. Okt. 2011 (UTC)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

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