TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/2-Jahre-Vorstand

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6a Abs. 3
Beantragte Änderungen

Es soll § 6a Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen ersetzt werden durch:

Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt.
Begründung

Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Vorstand zu wählen. Daher soll ein Vorstand auf 2 Jahre gewählt sein.

Sollte in dieser Zeit das Vertrauen in einen Vorstand verloren gehen, so gibt es die Möglichkeiten

  • der Einberufung eines Landesparteitags durch ein Zehntel der Piraten nach § 6b Abs. 2 der Satzung sowie
  • des Vertrauensentzugs nach § 6b Abs. 8 der Satzung.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Nicht gut formuliert, einige Unklarheiten! Was, wenn wir am Anfang eines ungeraden Jahres den gesamten Vorstand zurücktreten lassen? 1 Jahr ohne Vorstand? Und die Neuwahl von einzelnen Mitgliedern sieht wie aus? Dürfen wir bei 5 Vorstandsmitgliedern dann 4 "einzeln" wählen, möglichweise sogar bei einem einzigen LPT zwischendurch? --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
  • Man könnte aus "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt." auch z. B. "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." machen. --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
    • Ich habe das mal umgesetzt. --Stephan Beyer
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