TH:Landesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/2-Jahre-Vorstand

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.2 von Stephan Beyer.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6a Abs. 3
Beantragte Änderungen

Es soll § 6a Abs. 3 der Satzung des LV Thüringen ersetzt werden durch:

Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von einem Landesparteitag in einem geraden Kalenderjahr in geheimer Wahl gewählt. Eine Neuwahl von einzelnen Mitgliedern des Landesvorstandes ist auf jedem beschlussfähigen Landesparteitag möglich. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Parteitags.
Begründung

Es ist nicht notwendig, jedes Jahr einen neuen Vorstand zu wählen. Daher soll ein Vorstand auf 2 Jahre gewählt sein. Allerdings soll es auch möglich sein, einzelne Mitglieder des auf 2 Jahre gewählten Vorstandes neu wählen zu können.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Nicht gut formuliert, einige Unklarheiten! Was, wenn wir am Anfang eines ungeraden Jahres den gesamten Vorstand zurücktreten lassen? 1 Jahr ohne Vorstand? Und die Neuwahl von einzelnen Mitgliedern sieht wie aus? Dürfen wir bei 5 Vorstandsmitgliedern dann 4 "einzeln" wählen, möglichweise sogar bei einem einzigen LPT zwischendurch? --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
  • Man könnte aus "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt." auch z. B. "§6a (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." machen. --Mean2u 17:34, 19. Sep. 2011 (UTC)
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