TH:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Öffentliche Landesplenen

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.1 von Sbeyer.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Sbeyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6d Abs. 1, § 8 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, in § 6d Abs. 1 der Landessatzung vor "nicht beschlussfähige" den Text "öffentliche, " einzufügen sowie in § 8 Abs. 1 ", das Landesplenum" zu entfernen.

Begründung

Das Landesplenum ist eine informelle Mitgliederversammlung der PIRATEN Thüringen. Als Steigerung eines einfachen regionalen Stammtisches böte ein Landesplenum auch interessierten Freibeutern die Möglichkeit, mit vielen Piraten aus Thüringen in Kontakt zu kommen und an der innerparteilichen wie politisch-inhaltlichen Auseinandersetzung teilzuhaben. Im Sinne von Offenheit und Transparenz sind Landesplenen daher von Satzung wegen öffentlich abzuhalten.

Änderungen:

§6d - Landesplenum

(1) Das Landesplenum ist eine öffentliche, nicht beschlussfähige, informelle Mitgliederversammlung auf Landesebene.

§ 8 - Zulassung von Gästen

(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand, das Landesplenum und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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