TH:Landesparteitag 2011.1/Antragsfabrik/Öffentliche Landesplenen: Unterschied zwischen den Versionen

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| Antragssteller  = [[Benutzer:Sbeyer|Sbeyer]]
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| Antragssteller  = [[Benutzer:Sbeyer|Stephan Beyer]]
 
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| Titel            = Öffentliche Landesplenen
 
| Kurzbeschreibung = Landesplenen sind öffentlich abzuhalten.
 
| Kurzbeschreibung = Landesplenen sind öffentlich abzuhalten.
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| Paragraph        = § 6d Abs. 1, § 8 Abs. 1
 
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Der Landesparteitag möge beschließen, in [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum|§ 6d Abs. 1 der Landessatzung]] vor "<span style="background-color: #fff;">nicht beschlussfähige</span>" den Text "<span style="background-color: #fff;">öffentliche, </span>" einzufügen sowie in [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A7_8_-_Zulassung_von_G.C3.A4sten|§ 8 Abs. 1]] "<span style="background-color: #fff;">, das Landesplenum</span>" zu entfernen.
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Der Landesparteitag möge beschließen, in [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum|§ 6d Abs. 1 der Landessatzung]] vor "<span style="background-color: #fff;">nicht beschlussfähige</span>" den Text "<span style="background-color: #fff;">öffentliche, </span>" einzufügen sowie [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A7_8_-_Zulassung_von_G.C3.A4sten|§ 8 Abs. 1]] durch "<span style="background-color: #fff;">Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.</span>" zu ersetzen.
 
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Das Landesplenum ist eine informelle Mitgliederversammlung der PIRATEN Thüringen. Als Steigerung eines einfachen regionalen Stammtisches böte ein Landesplenum auch interessierten Freibeutern die Möglichkeit, mit vielen Piraten aus Thüringen in Kontakt zu kommen und an der innerparteilichen wie politisch-inhaltlichen Auseinandersetzung teilzuhaben.
 
Das Landesplenum ist eine informelle Mitgliederversammlung der PIRATEN Thüringen. Als Steigerung eines einfachen regionalen Stammtisches böte ein Landesplenum auch interessierten Freibeutern die Möglichkeit, mit vielen Piraten aus Thüringen in Kontakt zu kommen und an der innerparteilichen wie politisch-inhaltlichen Auseinandersetzung teilzuhaben.
 
Im Sinne von Offenheit und Transparenz sind Landesplenen daher von Satzung wegen öffentlich abzuhalten.
 
Im Sinne von Offenheit und Transparenz sind Landesplenen daher von Satzung wegen öffentlich abzuhalten.
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In Übereinstimmung mit [[TH:Landesparteitag_2011.1/Antragsfabrik/Änderung_§8_-_Zulassung_von_Gästen|SÄA.Gaeste.1]] wird die Gründungsversammlung gestrichen.
  
 
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(1) Der Landesparteitag, der Landesvorstand<strike>, das Landesplenum</strike> und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.}}
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| Typ        = Satzungsänderungsantrag
 
| Typ        = Satzungsänderungsantrag

Version vom 6. Mai 2011, 17:10 Uhr

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den TH:Landesparteitag 2011.1 von Stephan Beyer.

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Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
[[Antragssteller::Stephan Beyer]]
Betrifft
Landessatzung / § 6d Abs. 1, § 8 Abs. 1
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, in § 6d Abs. 1 der Landessatzung vor "nicht beschlussfähige" den Text "öffentliche, " einzufügen sowie § 8 Abs. 1 durch "Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen." zu ersetzen.

Begründung

Das Landesplenum ist eine informelle Mitgliederversammlung der PIRATEN Thüringen. Als Steigerung eines einfachen regionalen Stammtisches böte ein Landesplenum auch interessierten Freibeutern die Möglichkeit, mit vielen Piraten aus Thüringen in Kontakt zu kommen und an der innerparteilichen wie politisch-inhaltlichen Auseinandersetzung teilzuhaben. Im Sinne von Offenheit und Transparenz sind Landesplenen daher von Satzung wegen öffentlich abzuhalten.

In Übereinstimmung mit SÄA.Gaeste.1 wird die Gründungsversammlung gestrichen.

Änderungen:

§6d - Landesplenum

(1) Das Landesplenum ist eine öffentliche, nicht beschlussfähige, informelle Mitgliederversammlung auf Landesebene.

§ 8 - Zulassung von Gästen

(1) Der Landesparteitag, und der Landesvorstand, das Landesplenum und die Gründungsversammlung tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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