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Einladungsfrist Mitgliederversammlung
 
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Die Versammlung möge beschließen, den Text zu § 9 – "Satzungs- und Programmänderung" Ansatz (2) wie folgt zu anzupassen.
 
Die Versammlung möge beschließen, den Text zu § 9 – "Satzungs- und Programmänderung" Ansatz (2) wie folgt zu anzupassen.
  
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(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens '''vier''' Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
 
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens '''vier''' Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
  
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(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens '''zwei''' Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
 
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens '''zwei''' Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.
  
Antragsbegründung
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Folgende Änderung zur Änderung der Einladungsfrist auf vier Wochen
 
Folgende Änderung zur Änderung der Einladungsfrist auf vier Wochen

Version vom 17. Juni 2019, 08:21 Uhr

Antragstitel

Einladungsfrist Mitgliederversammlung

Antragstext

Die Versammlung möge beschließen, den Text zu § 9 – "Satzungs- und Programmänderung" Ansatz (2) wie folgt zu anzupassen.

IST:
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.

SOLL:
(2) Über einen Antrag auf Satzungs- und Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.

Antragsbegründung

Folgende Änderung zur Änderung der Einladungsfrist auf vier Wochen