TH:Kreisverband Ilm-Kreis/Vorstand Geschäftsordnung2014-2015

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§ 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  • Vorsitzender: Andreas Kaßbohm
  • Stellv. Vorsitzender: Jens Reinsberger
  • Stellv. Vorsitzender: André Stockmann
  • Schatzmeister: Thomas Vesper

§ 2 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht.

(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 03.11.2013 an den Kreisvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.
  2. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Die Behandlung von Themen mit Persoenenbezogenen Daten sind immer nichtöffentlich abzuhalten.