TH:Kreisverband Ilm-Kreis/Vorstand Geschäftsordnung2014-2015: Unterschied zwischen den Versionen

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K (§ 6 Abstimmungen)
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** Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger  
 
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== § 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ==
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* Veröffentlichungen des Kreisverbandes in den Medien (Pressemeldungen etc.) bedürfen der Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern.
  
 
==      § 9 Finanzen  ==
 
==      § 9 Finanzen  ==

Version vom 10. Dezember 2014, 15:43 Uhr

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Der Vorstand

§ 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  • Vorsitzender: Andreas Kaßbohm
  • Stellv. Vorsitzender: Jens Reinsberger
  • Stellv. Vorsitzender: André Stockmann
  • Schatzmeister: Thomas Vesper

Vorstandssitzungen

§ 2 Einladung zu Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich mit dem Protokoll veröffentlicht.

(2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.

§ 3 Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.


§ 4 Anträge zu einer Vorstandssitzung

(1) Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 03.11.2013 an den Kreisvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden. (2) Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.

§ 5 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Die Behandlung von Themen mit Persoenenbezogenen Daten sind immer nichtöffentlich abzuhalten.

§ 6 Abstimmungen

(1) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich.

(2) Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

§ 7 Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt.

Geschäftsverteilung

§ 8 Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender - Andreas Kaßbohm
    • Vertretung der Partei nach Innen und Außen
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes (strategische Ausrichtung)
    • Leitung der Vorstandssitzungen
    • Einberufung der Mitgliederversammlung
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
  • stellvertretender Vorsitzender - Jens Reinsberger
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes (Programmatik)
    • Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten, insbesondere im Südkreis
    • Personalfragen
    • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • stellvertretender Vorsitzender - André Stockmann
    • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes (Organisation/Material)
    • Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten, insbesondere im Nordkreis
    • Behördliche Kontakte und Genehmigungen
    • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände
    • Öffentlichkeitsarbeit
  • Schatzmeister - Thomas Vesper
    • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
    • Spendenwesen, Zuschüsse
    • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
    • Mitgliederverwaltung

§ 9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Veröffentlichungen des Kreisverbandes in den Medien (Pressemeldungen etc.) bedürfen der Zustimmung von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern.

§ 9 Finanzen

  1. Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Kreisverbandes muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben. Er hat darüber hinaus gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen kann der Schatzmeister eigenständig gewähren, gibt diese aber bei der nächsten Vorstandssitzung zu Protokoll.
  2. Der Schatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann.
  4. Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbuget von 100,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.
  5. Nach erfolgter Abrechnung mit Aufwandsverzichtsspende innerhalb eines laufenden Quartals steht dem Vorstandsmitglied das Budget als Saldo aus Quartalsbudget, Ausgaben und Rückspenden für den Restzeitraum weiterhin zur Verfügung.

§ 10 Umlaufbeschlüsse

(1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen.

(2) Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen.


§11 Tätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 11.12.2014 in Kraft.