TH:Kreisverband Ilm-Kreis/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 011: Unterschied zwischen den Versionen
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Weiterhin soll es für Kommunen möglich sein, durch eine Umlagezahlung die Leistungen der Verwaltung einer Stadt oder Landgemeinde in Anspruch nehmen zu können, ohne dass Schlüsselzuweisungen gekürzt werden. | Weiterhin soll es für Kommunen möglich sein, durch eine Umlagezahlung die Leistungen der Verwaltung einer Stadt oder Landgemeinde in Anspruch nehmen zu können, ohne dass Schlüsselzuweisungen gekürzt werden. | ||
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Die Eigenständigkeit der Gemeinde geht bei beiden Varianten verloren, | Die Eigenständigkeit der Gemeinde geht bei beiden Varianten verloren, |
Aktuelle Version vom 24. Juni 2012, 03:18 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X011 |
Einreichungsdatum | 18.06.2012 |
Gliederung | |
Antragsteller | _moep_ |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 24.06.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEigenständigkeit von Kommunen Antragstext Die Piraten Ilm-Kreis setzen sich dafür ein, dass bestehende Verwaltungsgemeinschaften zu erhalten sind und nicht im Zuge der Umstrukturierung in Landgemeinden abgeschafft werden.
Weiterhin soll es für Kommunen möglich sein, durch eine Umlagezahlung die Leistungen der Verwaltung einer Stadt oder Landgemeinde in Anspruch nehmen zu können, ohne dass Schlüsselzuweisungen gekürzt werden.
AntragsbegründungDurch die CDU Politik und Schaffung von immer mehr Landgemeinden werden immer mehr mittelgroße Gemeinden ihrer Unabhängigkeit beraubt. Die aktuelle Politik sieht vor möglichst viele, kleinere Gemeinden zu sog. Landgemeinden zusammen zufassen. Was ist eine Landgemeinde? [1] Das ganze soll mit dem Ziel aufgebaut werden, Verwaltungskosten zu sparen. Steht hier auch noch mal [1] Das Modell der Verwaltungsgemeinschaften gibt es nicht mehr. Bisher haben dem Modell Landgemeinde vor allem kleinere Gemeinden zugestimmt, diese haben auf Grund der finanziellen Abhängigkeit gar keine andere Möglichkeit oder haben sich anderen größeren Städten angeschlossen. Die Wahl zw. Pest und Cholera. Widerstand kommt vor allem aus größeren Gemeinden die bisher z.B. einen Ortsteil haben. (im Weimarer Land sind das z.B. Kromsdorf (~2000 EW) und Oßmannstedt (~1200 EW) - Bsp für den Ilm-Kreis kenne ich leider nicht, lassen sich aber sicher herausfinden). Die Eigenständigkeit der Gemeinde geht bei beiden Varianten verloren, das bedeutet im Klartext kein eigener Haushalt, kein eigener Gemeinderat und Bürgermeister, die über die Notwendigkeiten bestimmen können. Nur noch Ortschaftsrat und Ortschaftsbürgermeister hat minimale Rechte in der Verfügbarkeit der Mittel (vor allem für Brauchtum und Heimatpflege...). Der Gemeinde- oder Stadtrat wird dann zunehmend parteipolitisch gewählt, während es in den meisten Gemeinden eher zum Wohl der Gemeinde gehandelt wird. Im Extremfall hat die Gemeinde gar keinen Vertreter im Stadtrat, d.h. u.U. interessiert den neuen Rat das Dorf fast nicht. So wird dann mal eine eine von der Gemeinde abgelehnte Umgehungsstraße, die Mehrbelastung bringen würde, gebaut, wenn die Gemeinde zur Stadt gehört, weil es im Stadtinteresse liegt. Ehemals für die Gemeinde wichtige Objekt sind der Landgemeinde nicht mehr wichtig (z.B. Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten usw.). Einnahmen der Gemeinde z.B. aus Gemeindeeigenen Wohnhäusern oder aus extra angesiedelten Unternehmen gehen dann auch in den großen Topf. [1] http://www.thueringen.de/de/tim/abteilungen/kommunales/strukturen/landgemeinde/ Piratenpad
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