TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Januar 2012, 23:18 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum 03.01.2012
Gliederung
Antragsteller PeterGold
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 12.01.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Änderung §8b (6): Beschlussfähigkeit des Vorstandes

Antragstext

§ 8b Absatz 6 ("Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.") wird zu "Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll handlungsfähig." geändert.

Antragsbegründung

Im Vorstandsbetrieb hat es sich nicht praktikabel erwiesen die Beschlussfähigkeit in der Satzung zu regeln. Das kann der Vorstand wie im Landesvorstand und Bundesvorstand in der hauseigenen GO regeln. Nach den Parteiengesetz ist nur die Handlungsfähgikeit zu regeln. Um eine ordentliche Beschlusssituation zu gewährleisten muss die Beschlussfähigkeit angepasst werden, je nach Vorstandsgröße. So sollte beispielsweise ein Vorstand mit sechs Mitgliedern nicht mit drei Vorständen beschlussfähig sein, sondern mit vier, denn dadurch sind die Beschlüsse nicht angreifbar, da ja die Mehrheit für diese Beschlüsse abgestimmt hat.

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