TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Januar 2012, 01:52 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA005
Einreichungsdatum 03.01.2012
Gliederung
Antragsteller PeterGold
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 11.01.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Änderung §8b (6): Beschlussfähigkeit des Vorstandes

Antragstext

§ 8b Absatz 6 ("Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.") wird zu "Der Kreisvorstand ist mit mindestens drei Mitgliedern voll handlungsfähig." geändert.

Antragsbegründung

Im Vorstandsbetrieb hat es sich nicht praktikabel erwiesen die Beschlussfähigkeit in der Satzung zu regeln. Das kann der Vorstand wie im Landesvorstand und Bundesvorstand in der hauseigenen GO regeln. Nach den Parteiengesetz ist nur die Handlungsfähgikeit zu regeln.

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