TH:Kreisverband Erfurt/AGs Erfurt/AG Wahlkampf: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Februar 2012, 21:44 Uhr

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AG Wahlkampf für die OB-Wahl
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AG Koordinator
AG Mitglieder
Status Aktiv
Termine Wahlkampfdingens: Termin 14.02.2012, 18:00 Uhr, RechTec, Anger 47-49, 99084 Erfurt
Pads
Protokolle

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Alle Protokolle

AG Wahlkampf für die OB-Wahl

Tätigkeitsbeschreibung

Am 28.01.2012 wählten die PIRATEN Erfurt ihren Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl. Dabei entschieden sie sich für den Softwareentwickler Peter Brückner. Um dessen Wahlkampf zu unterstützen gründete sich die AG Wahlkampf.


Regelungen Werbung OB-Wahl

  1. Plakattafeln an Anlagen der Straßenbeleuchtung und als Aufsteller sind für die Dauer des Wahlkampfes erlaubnisfrei zulässig
  2. vorgesehene Standorte und Anzahl der Plakate/Anschläge müssen mind. 14 Tage vor Anbringung angezeigt werden
    • 2 Monate vor der Wahl (d.h. ab 22.2.2012) dürfen Sie angebracht werden
    • innerhalb 1 Woche danach müssen sie entfernt werden
    • bei Nichtzulassung (Unterschriftenhürde!) innerhalb einer Woche nach Entscheidung (die fällt am 20.3.) entfernen
  3. auf jeder Anzeige ist Name, Adresse, Tel-/Fax-Nummer des Verantwortlichen zu benennen
  4. Verkehr darf durch Werbemittel nicht gefährdet oder behindert werden
    • Sicht auf Verkehrszeichen und -einrichtungen darf nicht beeinträchtigt sein
    • Gestaltung darf nicht zu Verwechslung mit Verkehrszeichen führen
    • Plakate verboten an:
    • Einrichtungen, an denen Verkehrszeichen beschäftigt sind
    • an Verkehrseinrichtungen (Ampel, Schutzgeländer) und in deren unmittelbarer Nähe
    • im Bereich von Verkehrsknotenpunkten (Kreuzungen, Einmündungen)innerhalb von 10 Meter zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
    • auf Gehwegen ist freier Durchgang von 1,50 m zu gewährleisten
    • vor und hinter Fußgängerüberwegen mind. 10 m Abstand
    • Entfernung zur Herstellung der Ordnung und Sicherheit sind kostenpflichtig, ca. 15 € pro Plakat
  5. Plakate nur in Größe DIN A1 erlaubt, nur an Straßenbeleuchtungsmasten
    • Befestigung mittels kunststoffummantelter Draht, Plastschnellverschlüsse oder Strick
  6. Unterkante der Plakate darf 2,20 m nicht unterschreiten
  7. bei Straßenbeleuchtungsmasten, an denen sich Ausleger der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH befinden:
    • Mindestabstand unterhalb Ausleger von 0,80 m
    • Mindestabstand über Ausleger von 0,25 m
  8. Großwahlplakate auf öffentlichen Grünflächen sind vorab mit dem Garten- und Friedhofsamt abzustimmen.
  9. wenn Fläche schon belegt: Mehrfachbelegungen imt dem Tiefbau- und Verkehrsamt klären
  10. während Wahlhandlung (beachten: Briefwahl im Rathaus ab 2. April) sind unmittelbar (d.h. i.d.R. 20 m) vor dem Zugang zu dem Gebäude (bei Briefwahl nur Rathaus, am 22.4. eben alle Wahllokale) Beeinflussung der Wähler verboten (Wort, Ton, Schrift, Bild, Umfragen, Unterschriftensammlung, Behinderung, Belästigung)
  11. eine Woche nach der Wahl müssen Plakate beseitigt sein
  12. nach Nutzung öffentlicher Fläche ist Ordnung und Sauberkeit wieder herzustellen, Partei haftet für Schäden durch Nutzung

Verstöße sind bußgeldbewehrt.

Stadtverwaltung kann nicht in Anspruch genommen werden für Zerstörung/ Beschädigung/Entwendung von Plakaten. -> Zivilrechtsweg!