TH:Kompetenzteam/Umwelt/Privatisierung Thüringer Wald

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Privatisierung des Thüringer Waldes

Der Inhalt dieser Seite wurde der Mail von Frank Cebulla vom 21. März 2010 01:04 entnommen. Da diese Mail als Diskussionsgrundlage dienen soll, habe ich sie ins Thüringer Wiki gestellt, damit alle interessierten Piraten bei der weiteren Erarbeitung des Themas mithelfen können. Dabei ein großes Dankeschön an Frank für die Vorlage --AlBern 12:50, 21. Mär. 2010 (UTC)


Um nicht alles durcheinander zu hauen, muß man erstmal verschiedene Dinge auseinanderhalten:

  1. Aktuelle Pläne der Landesregierung, den Thüringer Forst zu privatisieren oder in eine Landesgesellschaft zu überführen
  2. Privatisierung von ehemaligem Volkseigentum der DDR durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)
  3. Veräußerung von Wald und Forstimmobilien aus dem Landeseigentum durch die Landesregierung bzw. die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG)


Vorab noch ein paar Daten zum besseren Verständnis:
Die letztmalig durch die Bundeswaldinventur II von 2001 bis 2002 neu ermittelte Waldfläche für den Freistaat Thüringen beträgt 517.903 Hektar "Holzboden" (Flächen, auf denen ausschließlich Wald wächst).
Von dieser Fläche sind:

  • 38,2 % Staatswald Land
  • 35,8 % Privatwald
  • 3,7 % Staatswald Bund
  • 7,6 % Treuhandwald (wird noch von der BVVG und der LEG verwaltet)
  • 14,7 % Körperschaftswald (im Besitz von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Stiftungen usw.)

Auf 28500 Hektar (6%) ist die Holznutzung eingeschränkt oder untersagt (Nationalparke, Naturwald, Naturschutzgebiete, geschützte Biotope u.ä.) Davon sind nur 3,2% besonders geschützte Biotope, in denen faktisch forstwirtschaftlich nichts passiert. Nach Angaben der Thüringer Landesforstverwaltung sind

  • 19,5% sehr naturnah und
  • 21,5% naturnah

bewirtschaftete Wälder, insgesamt also 31 %, was unter ökologischen Gesichtspunkten nicht übermäßig viel ist. Der Rest sind vorrangig sogenannte Kulturwälder, z.B. die klassischen Fichtenplantagen oder intensiv bewirtschaftete Mischwälder.

www.bundeswaldinventur.de
www.thueringen.de/de/forst/pus/daten/content.html


Zu 1. Aktuelle Pläne der Landesregierung, den Thüringer Forst zu privatisieren oder in eine Landesgesellschaft zu überführen:

Vor kurzem wurden Pläne des Agrarministers Jürgen Reinholz (CDU)und des Agrarstaatssekretärs Roland Richwien (CDU) bekannt, die 800 Waldarbeiter, Ingenieure und Techniker des Thüringer Forsts in eine privatrechtliche GmbH auszugliedern.

www.neues-deutschland.de/artikel/164303.das-gruene-herz-schlaegt-gegen-privatisierung.html

Die gewerkschaftlich organisierten Waldarbeiter sahen diesen geplanten Übergang in eine GmbH berechtigterweise nur als Vorstufe einer materiellen Privatisierung mit entsprechendem Verlust vieler Arbeitsplätze, tariflicher Absicherungen und entsprechender Arbeitnehmerrechte an und meldeten umgehend Protest an. Diese Vorgehensweise (Zusammenlegen oder -streichen -> Ausgliedern -> Verkauf) ist eine favorisierte Methode ohne größeren Widerstand der Öffentlichkeit staatliches Eigentum (letztendlich Gemeineigentum) in privates Eigentum zu überführen, oder besser gesagt zu verschleudern. Reinholz und Richwien, von den Linken als "Neoliberale" bezeichnet, sind durch Ausgründungen von Landesbehörden zu Lasten von Beschäftigten und Kommunen, durch Privatisierung und PPP-Projekte bekannt geworden.

www.thueringen.dgb.de/pressemeldungen/pmdb/pressemeldung_single?pmid=256

So wurden unter der früheren CDU-Alleinregierung und der Federführung von Richwien bereits die Thüringer Straßenmeistereien privatisiert. Sie wurden 1996 ausgegliedert und in die Thüringer Straßen-Instandsetzungs-GmbH (TSI) verwandelt. Die TSI wurde 2002 gegen den Protest der Beschäftigten verkauft und vollständig privatisiert. Der neue Eigentümer, die Bickhardt Bau Aktiengesellschaft schreibt dazu: "Der Freistaat Thüringen beschritt damit einen in der Bundesrepublik bisher einmaligen Weg, um mit einem marktwirtschaftlich regulierten Dienstleister einen substanziellen Beitrag zur Entlastung des Landeshaushaltes zu leisten." Die "Entlastung des Landeshaushalts" und die "marktwirtschaftliche Regulierung" sah dann so aus, daß dem Land Thüringen 2008 für den Winterdienst mehr als doppelt so hohe Kosten gegenüber 2001/2002 in Rechnung gestellt wurden. Darüber hinaus wurden 300 Arbeitsplätze abgebaut.

Nach dem lautstarken Protest der Gewerkschaft wurde nun in Sachen Auslagerung der Waldarbeiter wohl erstmal zurückgerudert: Reinholz beteuerte, es gehe dabei nicht um eine Privatisierung oder Personalabbau. Geplant sei eine GmbH als hundertprozentige Landestochter, in die ein Großteil der über 800 Waldarbeiter übernommen werden soll. Reinholz verspricht sich davon eine effizientere Organisation der Arbeit. "Außerdem bietet sie die Chance, unabhängig vom Stellenplan des Landes wieder Leute einzustellen."

www.mdr.de/thueringen/7034728.html

Nun ist nicht mehr von einer GmbH für die Forstarbeiter die Rede, sondern von einer Anstalt öffentlichen Rechts für den gesamten Thüringer Forst. Im Klartext bedeutet das, daß nicht nur die Waldarbeiter, sondern jetzt auch noch die Forstämter ausgelagert werden sollen!

ilmenau.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/detail/-/specific/Vorbehalte-gegen-Minister-Plaene-870415838

Man muß kein Prophet sein, um zu erkennen, daß dies nur eine Taktik ist, die Pläne letztendlich auf anderem Wege und unter anderem Namen trotzdem noch umzusetzen.

Es ist zu befürchten, daß durch die Auslagerung von Forstarbeitern des Staatsdienstes in eine Landesgesellschaft die Gemeinwohlfunktion des Staatswaldes in Frage gestellt ist. Im Gegensatz zur staatlichen Forstverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen, auch wenn es sich im Eigentum des Landes befindet, in erster Linie der Gewinnmaximierung verpflichtet. Daher ist mit einer weiter intensivierten Waldbewirtschaftung zu rechnen, und das in Zeiten, in denen die Nachfrage nach erneuerbaren Rohstoffen zur Energieerzeugung ständig steigt. Wichtige Funktionen des Waldes in allgemeinem gesellschaftlichem Interesse (Naturschutz, Arterhaltung, Erholungsraum) bleiben dabei regelmäßig auf der Strecke. Die Wälder werden immer stärker ausgebeutet und Wanderwege und Erholungseinrichtungen im Wald nicht mehr gepflegt, weil sie keinen Gewinn bringen. Darüber hinaus sind private Unternehmen an einer starken Effektivierung interessiert. Dies führt zu einem verstärkten Einsatz schwerer "Erntetechnik", deren Nachteile (massive Bodenschäden, Wegezerstörung, Kollateralschäden an anderen Bäumen) in Kauf genommen werden. Eine nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung tritt dabei in den Hintergrund.

www.schattenblick.de/infopool/umwelt/landwirt/ulawa119.html


Zu 2. Privatisierung von ehemaligem Volkseigentum der DDR durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)

Die BVVG ist eine Nachfolgegesellschaft der Treuhandanstalt und eine Tochter der staatseigenen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der BVVG ist unter anderem das von der letzten Volkskammer der DDR beschlossene Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Seit 1996 wirkt die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes, die den Flächenverkauf nach dem modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) und dem mit Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungskonzept durchführt.

770000 Hektar volkseigenen Waldes werden von der BVVG im Osten privatisiert. Man muß dazu sagen, daß dieser "volkseigene" Wald 1949 durch die Enteignung privater Eigentümer in der DDR entstand. Damalige Bürger der DDR erhielten dafür eine Entschädigung, Bürger aus Westdeutschland und dem kapitalistischen Ausland wurden entschädigungslos enteignet. Trotzdem ist die Privatisierungskampagne der BVVG keine gerechte Aktion der Rückführung o.ä., denn die ausgeschriebenen Flächen werden zum festen Verkaufspreis angeboten und zwar an jeden. Ehemalige Eigentümer erhalten darauf lediglich eine Vergünstigung entsprechend dem o.g. EALG. Die festgesetzten Preise stiegen besonders im Jahre 2009 rasant. Mit anderen Worten, hier wird richtig Kohle gemacht. In 16 Jahren (bis 2008) erzielte die BVVG für den Bund rund 3,5 Milliarden Euro Überschuss - leicht verdientes Geld mit geringem Verwaltungsaufwand. Insgesamt entspricht die bisher privatisierte Fläche etwa der Hälfte der Fläche des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. In Thüringen wurden im selben Zeitraum knapp 47000 Hektar Wald privatisiert.

bvvg.de

Bei der radikalen und rücksichtslosen Veräußerung von Land, Wald und Gewässern gab es in den letzten Jahren immer wieder Probleme, die in der Öffentlichkeit für Aufruhr sorgten. So wurden häufig Flächen ohne Abstimmung (geschweige denn Zustimmung) der betroffenen Gemeinden veräußert, die nicht selten über Nacht ihr angestammtes Territorium an private Eigner verloren. Diese Eigner sollten nach der gesetzlichen Vorgabe eigentlich aus dem unmittelbaren Umland des betroffenen Territoriums stammen. Diese Regelung wurde regelmäßig dadurch unterlaufen, daß Strohmänner die Käufe tätigten oder die fremden Investoren noch schnell einen Nebenwohnsitz in der Nähe anmeldeten. Riesige Flächen wurden so in feudaler Manier an Großgrundbesitzer, adlige Familien, aber auch große Holzunternehmer überführt, ohne daß es dafür eine demokratische Mitbestimmung der Allgemeinheit gegeben hätte. Gleichzeitig verloren ehemalige enteignete Kleineigentümer (Landwirte, Familienbesitz u.ä.) die Möglichkeit, ihren Besitz zurück zu erhalten, weil sie die nötigen Mittel nicht aufbringen konnten. Teilweise gab es erhebliche Probleme in der nachfolgenden Nutzung der Flächen. So ist z.B. der Thüringer Rennsteig zwar als Naturdenkmal weiter Eigentum des Landes, direkt angrenzende Flächen (praktisch schon ein Meter neben dem Weg!) gehören jetzt Privateigentümern und dürfen nur mit deren Zustimmung (z.B. für Sportveranstaltungen) genutzt werden. Europäische Fördergelder wurden zudem an eine Mindestquote des Waldverkaufs gebunden, ein Umstand der die Privatisierung weiter vorantrieb.

www.waldportal.org/heimische/news.heimische2003/news.heim.200309132/index.html

Für besonderen Unmut sorgte der Verkauf von Gewässern und Seen durch die BVVG. Die horrenden Preise liegen weit über dem, was sich finanzschwache Kommunen so leisten können. Das führte dazu, daß Städte und Gemeinden "ihren" See verloren, frei zugängliche Bade- und Angelmöglichkeiten verlorengingen und ufernahe Bereiche durch Hotels, Gastronomie und kostenpflichtige Strände kommerzialisiert oder gar gänzlich unzugänglich (!) wurden. Zudem können die neuen Eigentümer für bestimmte, oft nicht zu umgehende "Nutzungseinschränkungen" (z.B. Wegerecht usw.) finanzielle Entschädigungen aus der Staatskasse verlangen. D.h. das Land geht dem Steuerzahler verloren, der dafür auch noch zusätzlich blechen darf. Von den beachtlichen Möglichkeiten der Vergesellschaftung, die durch Art. 15 des Grundgesetzes bestanden hätten, wurde nicht Gebrauch gemacht. Lediglich ein winziger Teil (einige wenige Naturschutzgebiete) wurde den Ländern kostenlos überlassen, vermutlich weil sich wegen der fehlenden Bewirtschaftungsmöglichkeit sowieso kein Käufer gefunden hätte. Diese Veräußerungen wurden daher in der Öffentlichkeit bald als "Seenland in Spekulantenhand" bekannt. In den alten Bundesländern ist es übrigens unmöglich, als gemeinnützig ausgewiesene Flächen zu verkaufen ...

www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11561785/62249/Der-Verkauf-ehemals-volkseigener-Gewaesser-sorgt-weiter-fuer.html
www.taz.de/1/berlin/artikel/1/gescheiterte-seen-petition/
ver-und-entsorgung.verdi.de/wasserwirtschaft/themen/seen-verkauf
www.taz.de/1/berlin/artikel/1/seenland-in-spekulantenhand/

Für die von der BVVG privatisierten Wälder gilt natürlich ebenso das unter Pkt. 1 Gesagte. Forstaufgaben der öffentlichen Hand wie die Umsetzung der FFH-Richtlinie mit ihrer Maßgabe, mittelfristig fünf Prozent Wald aus der Bewirtschaftung zu nehmen oder ca. ein Drittel der Waldfläche naturnah umzubauen, können dort kaum realisiert werden. Die Privateigentümer sind zwar zu gewissen Vorgaben der Bewirtschaftung und zur Einhaltung des Thüringer Waldgesetzes verpflichtet, aber wer soll das kontrollieren? Ökologisch ist das ebenso eine Katastrophe. So ist nachgewiesen, daß z.B. der ökologisch wichtige Totholzanteil (Lebensraum für viele Arten) in Privatwäldern am geringsten ist - alles wird zu Geld gemacht.


Zu 3. Veräußerung von Wald und Forstimmobilien aus dem Landeseigentum durch die Landesregierung bzw. die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG)

So hatte z.B. 2003 die Landesregierung Schlagzeilen gemacht, weil Entschädigungszahlungen für das Adelshaus Sachsen-Weimar-Eisenach (für die in Weimar befindlichen Kunstwerke) durch den Verkauf von Forstimmobilien und Waldflächen aufgebracht wurden. 125 Forsthäuser, teilweise Jahrhunderte alt und von regional kulturgeschichtlichem Wert, kamen unter den Hammer und 2000 Hektar Wald wurden verkauft, um 11 Millionen Euro zu erwirtschaften.

www.waldportal.org/heimische/news.heimische2003/news.heim.20031126/index.html

Die LEG verkauft nach wie vor für das Land (aber auch für Kommunen) Waldflächen aus dem Gemeinschaftseigentum. Ein weiteres Beispiel, das Schlagzeilen machte, ist die Hohe Schrecke, ein 45 Hektar großes Waldgebiet im Norden Thüringens (Kyffhäuser Kreis). Während man sich mit der medienwirksamen Förderung von lächerlichen 35 Hektar Naturschutzgebiet auf der Hohen Schrecke in der Öffentlichkeit brüstete, wurden gleichzeitig 6000 Hektar zum Verkauf ausgeschrieben! 2006 wurden für 3,1 Millionen Euro Flächen auf der Hohen Schrecke an einen einzigen Investor verhökert. Auf die Anfrage der Linken an die Landesregierung, warum man dabei Umweltverbände nicht berücksichtigt habe, antwortete besagter Reinholz lapidar "Das Kaufgebot des BUND lag weit unter dem Höchstgebot." Obwohl europäisches FFH-Gebiet und daher besonders schutzwürdig, begann unmittelbar nach dem Verkauf die Abholzung (teilweise von über 100 Jahre alten Buchenbeständen). Ein offizieller Vorwand für den Raubbau war schnell gefunden - Borkenkäfer!

Das Fazit aus diesen ganzen prekären Vorgängen ist, daß die Thüringer es mit einer Horde skrupelloser Verbrecher und Krimineller zu tun haben, die alles daran setzen, Gemeinschaftseigentum zu verschleudern - zum Nachteil aller und selbst dann, wenn diese Nachteile finanzieller, ökologischer und gemeinschaftlicher Natur offen auf der Hand liegen. Obwohl die Piratenpartei keine ausgewiesene Naturschutzpartei ist, schaden diese PPP-Geschäfte Bürgerinteressen und Bürgerfreiheiten und ersetzen demokratische Gegebenheiten und über Jahrhunderte gewachsene Strukturen ohne Rücksicht auf Verluste. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger dabei sind marginal oder nicht vorhanden. Wie immer geht es nur ums Geld. Da die Bürger Thüringens ein berechtigtes Interesse daran haben, daß die "grüne Seele" des Landes nicht einfach an Meistbietende verhökert wird, schlage ich vor, daß wir uns im Landesprogramm klar gegen jegliche Privatisierungstendenzen aussprechen. Eine nähere Beschäftigung mit dem Thema könnte Alternativen in Gemeinschafts- und Genossenschaftseigentum und Allmende-Strukturen aufzeigen. Eine beständig wachsende Kommerzialisierung unseres natürlichen Lebensraums sollte ohne Einschränkung abgelehnt werden. Auch die Überführung von Arbeitsplätzen der öffentlichen Hand im Forst in privatwirtschaftliche Unternehmen ist aus den o.g. Gründen abzulehnen.