Plenum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Landesplenum ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
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Das Landesplenum ist eine Mitgliederversammlung auf Landesebene.<br>
 
Die Basis dafür bildet die Satzung [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum | §6d]]. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.
 
Die Basis dafür bildet die Satzung [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum | §6d]]. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.
  

Version vom 14. Mai 2012, 23:03 Uhr

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->Plenum

Das Landesplenum ist eine Mitgliederversammlung auf Landesebene.
Die Basis dafür bildet die Satzung §6d. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.

  • Das vierte Plenum wird am XX in XX stattfinden.