Plenum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Landesplenum ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.
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Die Basis dafür bildet die Satzung [[Satzung_des_Landesverband_Thueringen#.C2.A76d_-_Landesplenum | §6d]]. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.
 
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* Das zweite Plenum fand am [[Plenum/2010.2 | 4.12.2010 in Ilmenau]] statt.
 
* Das zweite Plenum fand am [[Plenum/2010.2 | 4.12.2010 in Ilmenau]] statt.
 
* Das dritte Plenum fand am [[TH:Plenum 2011.1 | 27.08.2011 in Erfurt]] statt.
 
* Das dritte Plenum fand am [[TH:Plenum 2011.1 | 27.08.2011 in Erfurt]] statt.
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* Das vierte Plenum fand am [[TH:Plenum 2012.1 | XX in XX]] statt.
  
* Das vierte Plenum wird am [[TH:Plenum 2012.1 | XX in XX]] stattfinden.
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* Das fünfte Plenum wird am [[TH:Plenum 2013.1|26./27. Januar 2013]] in Neudietendorf stattfinden.

Aktuelle Version vom 7. Januar 2013, 16:36 Uhr

Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->Plenum

Das Landesplenum ist eine Mitgliederversammlung auf Landesebene.
Die Basis dafür bildet die Satzung §6d. Das Plenum ist nicht beschlussfähig und kann dem Vorstand nur Empfehlungen aussprechen.