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Aus Wiki der Piraten Thueringen
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[[Kategorie:Landesverband Thüringen]]
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'''Geschäftsordnung für Bundesparteitage'''
''' Diese Leitlinien wurden auf dem [[TH:Protokoll LPT2010.1 | Landesparteitag 2010.1]] verabschiedet und bilden die Basis für eine thematische Erweiterung. Erweitert wurden die Themen auf den nachfolgenden Parteitagen'''
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= Präambel =
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Die Piratenpartei überspannt alle gesellschaftlichen Schichten und gehört keinem traditionellen politischen Lager an. Piraten arbeiten themen- und lösungsorientiert an den Problemstellungen der Gegenwart und Zukunft. Wir wollen die Freiheit des Einzelnen im Sinne des Grundgesetzes bewahren. Der Schutz der Privatsphäre und die Gerechtigkeit in einer modernen Welt sind ein hohes Gut, welches wir energisch einfordern. Grundlegend wichtig sind für uns Bildung, Wissen und Kultur sowie der freie Zugang dazu. Wir stehen für die Mitbestimmung der Bürger durch direkte Demokratie an den Entscheidungen der Parlamente. Die Thüringer Verwaltungen müssen transparent handeln. Informationelle Selbstbestimmung und Datensparsamkeit zum Schutz jedes Einzelnen sind wichtige Elemente unserer Politik. Nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen und eine dem Gemeinwohl dienende Infrastruktur sind für uns Bürger zukunftsentscheidend. Die digitale Revolution bietet progressive Möglichkeiten für unsere Demokratie, die wir breit etablieren werden.
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=Bildung=
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== I. Allgemeines ==
  
Deutschland entwickelt sich momentan von einer Industrie- zu einer Wissensgesellschaft. In einem Land ohne nennenswerte Bodenschätze ist die Bildung aller Generationen das Fundament unserer Gesellschaft. Bildung sichert unseren Lebensstandard und ist die unerlässliche Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Teilhabe an unserer Demokratie. Gerade im wichtigen und sensiblen Bildungssektor wird jedoch die finanzielle Ausstattung reduziert. Dadurch wird die Grundlage für unser Gemeinwohl gefährdet. Daher stehen die Piraten für eine umfassende Förderung der Bildung ein.
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=== § 1 Befugnisse und Protokollführung ===
==Allgemeines==
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Schwerpunkt der Bildungspolitik muss die Gleichwertigkeit der Abschlüsse verschiedener Länder und Abgleich der Lehrinhalte zwischen den Ländern werden. Der freie Zugang zu öffentlichen Bildungs- und Kulturangeboten und insbesondere die Verhinderung der Studiengebühren sind Ziele unserer Politik. Erforderlich ist eine kritische Überprüfung der Einflussnahme von Interessengruppen auf die Bildung. Die PIRATEN Thüringen streben den lückenlosen Einsatz freier, quelloffener Software im Bildungssektor an.
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==Vorschulbereich==
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(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.
Kindergärten, Tagesmütter und ähnliche Institutionen frühkindlicher Bildung sind eine professionell unterstützende Ressource für die  familiäre Erziehung. Dabei ersetzen sie jedoch nicht die engen Bindungen an die Eltern. Die Institutionen der frühkindlichen Bildung erleichtern später den  Übergang der Kinder in die Grundschule und bilden für eine aktive  Teilnahme am Unterricht die Basis. Dadurch spielen diese Einrichtungen eine besondere Rolle in der Entwicklung der Kinder und erhöhen ihre  späteren Bildungschancen. Der Thüringer Bildungsplan legt fest, welche  grundlegenden Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Institutionen der  frühkindlichen Bildung vermittelt werden sollen. Die Kinder sollen dabei  spielerisch Grundkenntnisse in den Bereichen Sprachen, Sport, Rechnen,  Schrift und Lesen erlangen. Die natürliche Neugier der Kinder auf neue  Umwelten soll dabei ganz bewusst erlebt werden. Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, eine solche Einrichtung  kostenfrei zu besuchen, denn nur dann kann auch die Chancengleichheit gewahrt bleiben. Zusätzlich muss durch das Land Thüringen sichergestellt werden, dass ausreichend Betreuungsplätze in den frühkindlichen  Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen, damit das im Thüringer  Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) vereinbarte Wunsch- und  Wahlrecht (§4) der Eltern erfüllt werden kann.
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==Schulen in Thüringen==
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(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.
  
Unsere Schulen müssen es allen Kindern ermöglichen, erfolgreich einen Schulabschluss zu erreichen. Im Vordergrund stehen hierbei die Kinder und ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dieses Ziel kann durch eine vielfältige Thüringer Schullandschaft erreicht werden. Einen Schwerpunkt stellt hierbei die Schaffung von mehr Ganztagsschulen dar. Sowohl in Primarschulen als auch in der Sekundarstufe 1 und 2 bietet ganztägiger Unterricht eine Chance, den Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen, neues Wissen zu erwerben, gerecht zu werden. Hierfür ist die kostenlose Versorgung aller Kinder mit einem hochwertigen Mittagessen notwendig. Die Unterrichtszeiten, insbesondere der Unterrichtsbeginn, haben sich den biologischen Gegebenheiten der kindlichen Entwicklung anzupassen. Auch die Rhythmisierung des Unterrichts schafft mit der Abkehr vom 45-Minuten-Raster den Kindern neue Möglichkeiten besseren Lernens. Im Stundenplan sollen neben dem Fachunterricht auch Angebote der Schuljugendarbeit, Arbeitsgemeinschaften sowie Kooperationen mit Sport- und anderen Vereinen zum Tragen kommen.
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(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens <br>
Die PIRATEN Thüringen streben eine Schule nach nordeuropäischem Muster an, in der die Kinder nicht selektiert, sondern über ihre gesamte Schulzeit gezielt gefördert werden. Erforderlich sind stabile Klassenstrukturen, die nur durch gemeinsames Lernen von der ersten bis mindestens zur achten Klasse erreicht werden. Hierdurch haben leistungsschwächere Schüler wieder positive Vorbilder in der Klasse. Jahrgangsübergreifender und projektorientierter Unterricht sowie die Nutzung von Kursen bieten Möglichkeiten, das Interesse der Schüler zu steigern und gezielt zu fördern.
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1. gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,<br>
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2. Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und <br>
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3. das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden), sowie <br>
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4. jeden Wechsel des Versammlungsleiters<br>
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zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet.
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Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.
  
==Lerninhalte==
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=== § 2 Akkreditierung ===
Das Ziel des Unterricht ist es, die Schüler zu befähigen, sich Informationen zu beschaffen, zu bewerten, zu nutzen und in eigenes Wissen und Können umzusetzen.
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Hierzu ist erforderlich die Schüler in die Lage zu versetzen, selbständig zu arbeiten und dabei die Zeit effektiv zu nutzen. Wichtiges Kriterium ist hierbei der kompetente und kritische Umgang mit allen verfügbaren Medien. Diese Medien (u.a. Lehrbücher und Software) sollen dem Schüler auch für das selbständige Lernen außerhalb der Schule kostenfrei zur Verfügung stehen.
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Durch eine verstärkte Handlungsorientierung muss theoretisches Wissen in praktische Anwendung überführt werden. Nur durch Experimentieren und "Selbermachen" werden auch praktische Fertigkeiten ausgebildet. Zur Umsetzung ist praktischer polytechnischer Unterricht für alle Schüler notwendig. Kurze Praktika mit 1 bis 2 Wochen Umfang pro Schuljahr sollen diesen Praxisunterricht ergänzen, können ihn aber keinesfalls ersetzen.
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==Aus- und Weiterbildung der Lehrer==
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(1) Die Teilnehmer werden von ihren Landesverbänden akkreditiert. Piraten ohne derzeitigen Landesverband und Auslandspiraten werden vom Bundesverband akkreditiert.
  
Um die vorgenannten Ziele umzusetzen, ist die Weiterentwicklung zu einer sinnvollen Lehramtsausbildung ohne Bachelor-Master-Modell erforderlich.
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(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte und einen Stimmzettelblock. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
ie für die Arbeit des Lehrers notwendigen Fähigkeiten werden im Studium kaum vermittelt. Heute findet die eigentliche Ausbildung zum Lehrer im Referendariat statt. Es muss ein neues Gleichgewicht zwischen der pädagogischen, der didaktisch-methodischen und der fachwissenschaftlichen Ausbildung gefunden werden. Die Arbeit mit stark leistungsheterogenen Klassen und die hierfür notwendige innere Differenzierung müssen Ausbildungsschwerpunkte werden. Auch die Ausbildung von Fähigkeiten im Umgang mit modernen Medien wie Computer, Internet, Videoprojektor und interaktives Whiteboard muss verstärkt werden.
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Verbesserung der Weiterbildung der Lehrer Dringend notwendig ist eine Steigerung der Qualität der Fortbildungsveranstaltungen und ein Ausbau des Angebotes an postgradualen Studiengängen für Lehrer. Wir fordern eine Weiterbildungsoffensive für den Kurs Medienkunde, da die Umsetzung an vielen Schulen nicht abgesichert ist.
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==Schulorganisation==
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== II. Versammlungsämter ==
Die Schulkonferenz als gewählte Vertretung der Schüler, Eltern und Lehrer muss gestärkt werden. Hierfür ist die Abschaffung undemokratischer und teurer Schulämter sinnvoll. Ihre eigentliche Funktion als Dienstleister für die Schulen ist nicht mehr gegeben. Nahezu alle ihre Aufgaben können die eigenverantwortlichen Schulen selbst leisten. Verbleibende Aufgaben wie Lehrerlenkung und Koordination der Evaluierung kann das zuständige Landesministerium übernehmen.
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Die Bezahlung der Lehrer soll unabhängig von der Schulform erfolgen. Die unterschiedliche Einstufung der Grundschul-, Regelschul- sowie der Gymnasiallehrer in Gehaltsgruppen muss beendet werden. Hierfür gibt es keinerlei nachvollziehbare Gründe.
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==Integration==
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=== § 3 Versammlungsämter ===
Zur Durchführung gemeinsamen Unterrichts von Schülern verschiedener Leistungsniveaus müssen die erforderlichen Bedingungen geschaffen werden.
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Um Schüler vom Niveau der Förderschule bis zum Realschulabschluss oder Abitur gemeinsam zu unterrichten, ist es absolut notwendig, die Anzahl der Schüler pro Lehrer zu reduzieren. Dies kann entweder durch kleinere Klassen oder durch den Einsatz mehrerer Lehrer in einer Klasse erreicht werden. Nur so kann die notwendige Förderung leistungsschwacher und zugleich leistungsstarker Schüler sichergestellt werden.
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==Universitäten und Hochschulen==
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(1) Versammlungsämter sind das Amt des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollführers.
Die Hochschulräte haben die Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen außer Funktion gesetzt.
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Diese Entwicklung muss aufgehalten werden. Wir halten die Abschaffung der Hochschulräte in ihrer jetzigen Form für dringend erforderlich. In der Zukunft sollen in den Hochschulräten mindestens 60% hochschulinterne Mitglieder mitarbeiten. Die Mitglieder aus der Wirtschaft sollen nur beratende Funktion haben. Wir fordern Stimmrecht für die Studierendenvertreter im Hochschulrat.
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Die PIRATEN Thüringen fordern transparente Entscheidungen aller Hochschulorgane.
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Hierfür notwendig ist die Einbeziehung studentischer Vertreter in Entscheidungen der Universität. Durch Einbeziehung und Möglichkeiten der Mitentscheidung für die Fachschaftsräte und den Studierendenrat bei der Neuakkreditierung von Studiengängen sollen die aktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung der Ausbildung ausgebaut werden.
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Um ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen, ist eine bedarfsgerechte Lehrmittel- und Raumausstattung der Universitäten und Hochschulen zu gewährleisten.
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Das aktuelle System der "Leistungs- und belastungsorientierten Mittelverteilung" (LUBOM) muss durch ein gerechtes Bezuschussungssystem unter größerer Berücksichtigung der Qualität der Lehre ersetzt werden.
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==Erwachsenenbildung==
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=== § 4 Versammlungsleiter ===
Lernen ist ein lebenslanger Prozess dem Rechnung getragen werden muss. Dafür ist es notwendig, Freiräume und Angebote zu schaffen, um in jedem Lebensabschnitt an Bildung zu partizipieren. Bildungsangebote sollen dabei finanziell und zeitlich keine großen Hürden der Teilhabe aufweisen. Die PIRATEN Thüringen fordern attraktive und bezahlbare Bildungsangebote für alle Bürger. Die Bildungsangebote sind so zu gestalten, dass sie auch von Arbeitnehmern und Rentnern wahrgenommen werden könnnen.
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== Ethikunterricht ==
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(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Bundesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.
Mittelpunkt des Thüringer Ethikunterrichts ist der freie selbstbestimmte verantwortungsbewusste Mensch und sein Wirken und  Handeln in der Gesellschaft. Der Unterricht ist wert- und  weltanschaulich neutral angelegt, beinhaltet das Leben in der Gemeinschaft und die daraus resultierenden Gegebenheiten, Probleme,  Regeln, Normen, Rechte und Pflichten. Einerseits wird Wissen über die  Weltreligionen und andere Weltanschauungen vermittelt. Andererseits wird  über Themen wie Glück und Leid, Liebe und Sexualität, Leben und  Sterben, Mensch und Umwelt, Krieg und Frieden, soziale Konflikte sowie  die Verantwortung von Medien diskutiert. Dabei wird das eigene kritische  Denken und Urteilsvermögen der Schüler gestärkt. 
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Die PIRATEN Thüringen sehen diese Lerninhalte unabhängig von  Religionszugehörigkeit und Konfession, und fordern daher einen gemeinsamen Ethikunterricht für religiöse wie nicht-religiöse Schüler.  Dieser soll nicht in Wahlkonkurrenz zum Religionsunterricht stehen. Dass  religiöse und nicht-religiöse Schüler gemeinsam miteinander statt  getrennt nebeneinander diskutieren, fördert den integrativen und  diskursiven Charakter des Ethikunterrichts und damit das gegenseitige  Verständnis der Schüler.
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=Pazifismus=
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(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. '''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''
  
Die PIRATEN Thüringen fordern die Beendigung der deutschen Beteiligung an allen militärischen Auseinandersetzungen. Wir lehnen jede Form von militärischer Gewaltanwendung entschieden ab. Krieg und andere militärische Auseinandersetzungen sind keine Lösung für politische, gesellschaftliche und religiöse Differenzen. Die deutschen Streitkräfte und Geheimdienste sollen ausschließlich für die Verteidigung des eigenen Hoheitsgebietes und für humanitäre Hilfseinsätze in Gebieten ohne bewaffnete Konflikte eingesetzt werden.
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(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.  
  
Die in der BRD stationierten ausländischen Truppen und deren  militärischen Geräte, insbesondere atomare und konventionelle Waffen,  sollen schnellstmöglich und vollständig abgezogen werden.  
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(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.
  
Die geräumten Kasernen und militärischen Flächen sollen für eine  schonende zivile Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Geeignete  Flächen wie Truppenübungsplätze sollen zu Reservaten für schützenswerte  Pflanzen und Tiere erklärt werden.  
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(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.
  
Wir fordern ein Exportverbot von militärischen Rüstungsgütern und Waffen.
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(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen fest, sofern dafür nicht ausdrücklich der Wahlleiter vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich, für weitere Wahlen (z.B. zu Versammlungsämtern) oder auch für bestimmte einzelne Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
  
=Bürgerbeteiligung=
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(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.
In den letzten Jahren wurden viele Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger getroffen. Dadurch entstand oft ein Nachteil für uns Bürger. Wir wollen die Beteiligung der Bürger vereinfachen und damit die Bürgernähe der Parlamente oder Verwaltungen stärken.
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==Ausweitung direkter Bürgerbeteiligung==
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=== § 4 Wahlleiter ===
  
Bürger können erwarten, dass die von ihnen gewählten Vertreter in ihrem Interesse entscheiden. Oft werden jedoch wichtige Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen und Bürgerinteressen dabei unzureichend berücksichtigt. Aufgrund dieser Fehlentwicklung wollen die Piraten Thüringen mehr direkte Bürgerbeteiligung schaffen.
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(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Der Versammlungsleiter kann sie beauftragen, ihn bei der Feststellung weiterer Wahl- oder Abstimmungsergebnisse zu unterstützen.
==  Kritische Überprüfung der Hürden (und Vereinfachung der Verfahren) für basisdemokratische Initiativen==
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Bei bestehenden Bürgerbeteiligungsverfahren sind die Hürden für den Erfolg sehr hoch. Dies ist einerseits wichtig, um auch tatsächlich die Mehrheit der Bürger zu erfassen, verhindert anderseits aber wichtige und richtige Initiativen. Deshalb müssen diese Hürden kritisch geprüft und gegebenfalls korrigiert werden.  
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== Stärkung, Weiterentwicklung bzw. Einführung der Bürgerbeteiligungshaushalte==
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(2) Die Durchführung umfasst <br>
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1. die Ankündigung einer Wahl, <br>
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2. Hinweise auf die Modalitäten der Wahl, <br>
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3. die Eröffnung und die Beendigung der Wahl, <br>
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4. das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl, <br>
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5. das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung, <br>
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6. Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl, <br>
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7. Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und <br>
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8. Erstellung eines Wahlprotokolls.
  
Die Bürgerbeteiligungshaushalte sind eine Möglichkeit der Bürger, ihr unmittelbares Lebensumfeld direkt zu gestalten. Bisher erreichen die Methoden der Bürgerbeteiligungshaushalte nur wenige Bürger, außerdem sind sie nicht ausreichend in bestehende politische Strukturen integriert. Diese Probleme müssen gelöst werden, um bürgernahe kommunale Poltik zu ermöglichen.  
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(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.  
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'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''
  
== Einführung von E-Petitionen auf allen Verwaltungsebenen.==
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(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.
Neue Technologien eröffnen vielfältige Formen der direkten Bürgerbeteiligung. In Thüringen wird die Chance einer unkomplizierten und direkten Bürgerbeteiligung durch E-Petitionen jedoch bisher nicht genutzt. Wir fordern eine schnellstmögliche Einführung dieser Form der demokratischen Einflussnahme.
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== Bürgerbeteiligungsverfahren bei großen öffentlichen Bauvorhaben==
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Die Lebenswelt eines jeden Bürgers wird durch große öffentliche Bauvorhaben direkt beeinflusst. Die Piraten Thüringen fordern deswegen Bürgerbeteiligungsverfahren bei allen großen öffentlichen Bauvorhaben.  
+
  
=Transparenz=
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== III. Abstimmungs- und Wahlordnung ==
Öffentliche Verwaltung und Parlamente müssen dem Bürger dienen. Es ist ihm jedoch oft nicht möglich, Entscheidungsprozesse zu überprüfen. Wir fordern umfassende Transparenz bei Vorgängen der Entscheidungsfindung.
+
  
Politische Entscheidungen werden in Thüringen in wichtigen Bereichen häufig unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorbereitet und getroffen. Aufgrund dieser mangelnden Information wird die politische Mitwirkung der Bürger weitgehend ausgeschlossen.
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=== § 5 Grundlegende Regeln für Wahlen und Abstimmungen ===
Die PIRATEN Thüringen setzen sich für die Verbesserung der Bürgerbeteiligung und damit der Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeiten bei politischen Entscheidungen ein.
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Insbesondere muss als Grundlage für diese Teilhabe die politische Arbeit kommunaler Gremien öffentlich, und somit für die betreffenden Bürger nachvollziehbar, dokumentiert werden. Dies gilt ebenso für alle Gremien öffentlicher Anstalten. Alle sitzungsrelevanten Informationen müssen rechtzeitig und vollständig über geeignete Medien bereitgestellt werden. Dazu zählen insbesondere Tagesordnungen und Abstimmungsvorlagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich abgehalten und nach Möglichkeit aufgezeichnet werden. Allerdings ist der Schutz persönlicher Daten in allen Sitzungen und deren Dokumentationen zu gewährleisten.
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Alle Berichte, Aufzeichnungen, Protokolle und Beschlüsse der Gremien müssen für jeden Bürger öffentlich und leicht verständlich, jedoch anonymisiert und somit unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte, zur Verfügung gestellt werden.
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==  Offenlegung von Interessenskonflikten von öffentlichen Entscheidungsträgern==
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(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit und offen statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.  
Um öffentliche Ausgaben gerecht zu tätigen, müssen alle Interessenkonflikte, insbesondere Vorteilserlangung oder Begünstigungen der Entscheidungsträger bekannt sein. Wir fordern deshalb die Offenlegung aller Nebeneinkünfte, Sponsoring-Verträge und Vergleichbarem für alle Entscheidungsträger. Im Falle auftretender Vorteilsnahme müssen rechtliche Sanktionen greifen.
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== Umsetzung der Antikorruptionsrichtlinien von Transparency International bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen==
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Transparency International (TI) untersucht und veröffentlicht Fälle von Korruption auf der ganzen Welt. Auf Basis ihrer Erfahrung hat TI Richtlinien für Korruptionsvermeidung ausgearbeitet, die wir auch in Thüringen einführen wollen. Damit möchten wir sicher stellen, dass Entscheidungen ausschließlich nach Sachlage und nicht nach persönlichen Interessen gefällt werden.  
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==  Transparenz von Entscheidungen öffentlicher Gremien und der Verwaltung==
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(2) Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als »Ja« und »Nein« gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt, es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt.
Viele politische und organisatorische Entscheidungen werden von geschlossenen Ausschüssen, Verwaltungen oder in geheimen Sitzungen getroffen. Jeder Bürger muss das Recht haben, die Entscheidungen seiner Vertreter oder Verwaltungen nachvollziehen zu können. Wir fordern deshalb, dass alle Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse und Entscheidungen der Verwaltung für die Bürger zugänglich sein müssen. Der persönliche Datenschutz und die Privatsphäre des Bürgers müssen dabei gewahrt blieben.  
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== Offenlegung und Überprüfung von Public-Private-Partnership-Verträgen==
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(3) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Wahl oder Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}''', die erforderliche Unterstützung für einen solchen Antrag ergibt sich aus den Bestimmungen für Wahlen (§ 7) bzw. Abstimmungen (§ 8) dieser Geschäftsordnung. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer offen abgestimmt.
Public-Private-Partnership-Verträge (PPP) sind eine Form der Privatisierung, die häufig höhere Kosten verursachen als sie einsparen sollen. Grundlegende Aufgaben der öffentlichen Hand sollten im Eigenbetrieb oder zum Vorteil der Allgemeinheit erbracht werden. Kurzfristige finanzielle Vorteile dürfen keinesfalls langfristig sinnvoller Haushaltspolitik vorgezogen werden. Daher müssen alle PPP-Verträge offengelegt und kritisch geprüft werden.  
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==nachvollziehbare und angemessene Kosten für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz==
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(4) Bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer des Stimmzettels wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:
Das Informationsfreiheitsgesetz ist in der Informationsgesellschaft von unschätzbarem Wert. Momentan verlangen die Behörden zum Teil sehr hohe Gebühren für solche Auskünfte, die eine deutliche Hürde für die Bürger darstellen. Wir fordern, dass diese Verwaltungsgebühren auf eine angemessene Höhe begrenzt werden.
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=Daten- und Informationsfreiheit=
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1. Bei Abstimmungen über nur einen Antrag und bei Wahlen mit nur einem Kandidaten muss genau eine der folgenden Optionen ausgewählt werden:
In einer Informationsgesellschaft bedeutet Information Macht. Immer mehr private und staatliche Stellen sammeln umfangreiche Daten über die Bürger, oft ohne deren Wissen und Einverständnis und ohne Notwendigkeit. Wir Piraten treten für informationelle Selbstbestimmung des Bürgers und generelle Datensparsamkeit ein.
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* ''1'' für Ja
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* ''2'' für Nein
  
== Erweiterung des Briefgeheimnisses zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis==
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2. Bei Abstimmungen über mehrere Anträge und bei Wahlen mit mehreren Kandidaten findet eine Akzeptanzwahl statt. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Anträge bzw. Kandidaten zur Auswahl stehen, darf für jeden Antrag bzw. Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben. Es dürfen die Nummern auf dem Stimmzettel ausgewählt werden, die vom Wahlleiter den Anträgen bzw. Kandidaten zugeordnet wurden. Ein leerer Stimmzettel lehnt alle Anträge bzw. Kandidaten ab.
In Zeiten der elektronischen Kommunikation muss das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis an die aktuellen Bedürfnisse der Bürger angepasst werden. Nur so kann die Privatsphäre des Bürgers und die Vertraulichkeit der Kommunikation umfassend geschützt werden. Aus diesem Grunde fordern wir die Ausweitung des Briefgeheimnisses zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis.
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==  Förderung von freien Lizenzen in Wissenschaft, Kunst und Kultur (OpenAccess)==
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Wissen ist eine der wichtigsten Grundlagen für Wachstum und Wohlstand. Obwohl der Bürger mit seinen Steuern für die Erforschung und Publikation dieses Wissens zahlt, hat er für gewöhnlich keinen Zugriff darauf und muss möglicherweise sogar erneut zahlen, um davon zu profitieren. Diesen Zustand halten wir für untragbar. Wir fordern freien Zugang (OpenAccess) zu Wissen und Werken, die mit öffentlichen Geldern finanziert wurden, und die freie Lizenzierung entsprechender Veröffentlichungen.  
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==  Kritische Prüfung der Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests==
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Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. Enthaltung ist durch Abgeben keines oder eines ungültigen Stimmzettels möglich. Mehrheiten beziehen sich immer auf die gültig abgegebenen Stimmen.  
Die weitreichende Sammlung biometrischer Daten der Bürger sowie deren zentrale Speicherung und Auswertung sind einfach und umfassend möglich. Dadurch entstehen vielfältige Möglichkeiten des Missbrauches dieser besonderes sensiblen Daten. Wir fordern eine Beschränkung der Erhebung auf das zwingend notwendige Maß und den Verzicht auf verdachtsunabhängige Speicherung.  
+
  
== Ausbau der Kontrollmöglichkeiten der gespeicherten persönlichen Daten und dadurch Stärkung der informationellen Selbstbestimmung==
+
(5) Das Ergebnis einer offenen Wahl oder Abstimmung wird vom Versammlungsleiter nach Augenmaß festgestellt und mitgeteilt. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''
Es werden umfassende Informationen über die Bürger gesammelt. Jedoch ist es ihm oft nicht möglich, zu erfahren, wo und wie lange Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden. Mit den weiterentwickelten Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung ist dieser Zustand zunehmend untragbar. Wir stehen deshalb für die informationelle Selbstbestimmung ein, die in einer Informationsgesellschaft unabdingbar geworden ist.
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== Stärkung der Datenschutzbeauftragten==
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Die Datenschutzbeauftragten sind eine wichtige Einrichtung beim Umgang mit den Daten der Bürger. Wir treten für eine Stärkung ihrer Position und Ausbau ihrer Kompetenzen ein und eine Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein, damit sie ihre wachsenden Aufgaben umfassend erfüllen können.  
+
  
=Umwelt und Infrastruktur=
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(6) Wurden Stimmen ausgezählt, z.B. bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung, teilt der Wahlleiter der Versammlung das Ergebnis nach Abschluss der Auszählung mit. Dieses besteht aus der Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen, bei geheimen Wahlen und Abstimmungen auch aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung und der  Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen.
Die Piratenpartei steht ein für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Wir verstehen darunter die Veränderung der heutigen Verhältnisse hin zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Grundlage dafür ist ein transparenter und verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen, so dass diese in einer Weise genutzt und erhalten werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen und die Menschheit in einer würdigen Form existieren kann.
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== Einsatz von zukunftsfähigen und effizienten Technologien und Strategien für eine effizientere Nutzung von Ressourcen==
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(7) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
Viele Ressourcen sind in ihrem nutzbaren Vorkommen begrenzt. Dies erfordert eine gerechte und auf Dauer angelegte Nutzungsstrategie, die den Erhalt der Ressourcen sicherstellt. Effizienzsteigerungen und neue Technologien müssen aus ökologischen und ökonomischen Gründen in allen Bereichen Einzug halten.  
+
  
== Wiederverstaatlichung der regionalen Grundversorgung für Gas, Wasser, Wärme und Elektrizität==
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(8) Bei Unklarheit des Ergebnisses findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. Um das sicherzustellen, kann von 15 Piraten die Wiederholung beantragt werden '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''.  
Unser Leben ist von der sicheren Grundversorgung mit Gas, Wasser, Wärme und Strom abhängig. Die Privatisierungen der letzten Jahrzehnte haben vielerorts die Versorgung verteuert und die Stellung der Verbraucher geschwächt. Wir fordern die Rückführung der Einrichtungen für die Grundversorung in die öffentliche Hand und zu lokalen Versorgern.  
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== Förderung dezentraler Energieversorgung/Netzstrukturen==
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(9) Findet die Wiederholung einer Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.
Die Zentralisierung im Bereich der Versorgungseinrichtungen der letzten Jahre hat Nachteile für die Allgemeinheit, beispielsweise geringe Effizienz und die Abhängigkeit von wenigen Anbietern. Wir fordern daher den verstärkten Einsatz dezentraler Erzeugungs- und Verteilstrukturen. Diese bieten viele Vorteile für die Bürger und die Umwelt.
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== Energieverteilung ==
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(10) Die Wahlleitung kann akkreditierten Piraten, die sich außerhalb des Sitzungssaales befinden, nach eigenem Ermessen eine Beteiligung an den Wahlen und Abstimmungen des Bundesparteitags ermöglichen.
Der Umbau der Energieinfrastruktur ist eine Aufgabe, die parallel zu dem Umbau der Energieerzeugung stattfinden muss. Neue Trassen für Hochspannungsleitungen stoßen regelmäßig auf oftmals berechtigten Widerstand bei den angrenzenden Gemeinden und deren Bürgern. Im Rahmen des schonenden Umgangs mit der Ressource Boden und der Achtung der Mitbestimmung der Bürger vor Ort sind Konzepte gefragt, die diesbezügliche Folgen minimieren. Wir PIRATEN Thüringen stehen für die Kombination von Netzstrukturen. Energienetze können entlang bestehender Straßennetze wie den Autobahnen geführt werden. Die zum Teil höheren Anfangsinvestitionen zahlen sich mehrfach zurück. Datennetze können regelmäßig mit Leitungen von Wasser- und Abwasseranlagen geführt werden. Gerade bei den Energienetzen mit ihrem Innovationspotential, wie der der angedachten Umstellung von Wechselspannung auf Gleichspannung, sind flexible Lösungen die Mittel der Wahl. Ein halbversenkter Fertigteiltunnel neben den Autobahnen bietet dabei beispielsweise enorme Zeit- und damit auch Kostenersparnisse bei einer Umrüstung.
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== Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und Schaffung/Ausbau des Angebots freier und öffentlicher Individualverkehrslösungen==
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== IV. Wahlen ==
Der öffentliche Nahverkehr ist ein umweltfreundliches und kostengünstiges Verkehrsmittel in den Städten und auf dem Land. Wir sind für die Einführungen öffentlicher Verkehrsmittel zur freien Nutzung, sowie für den Ausbau und die Modernisierung des Nahverkehrsnetzes. Damit kann eine angemessene und zukunftsfähige Mobilität der Bürger sichergestellt werden.
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Der öffentliche Nahverkehr ist ein wichtiges Rückgrat der Mobilität der Bürger. Die PIRATEN Thüringen stehen für den Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur. In urbanen Gebieten soll dem Bürger eine flexible und den individuellen Mobilitätswünschen gerecht werdende Beförderungsmöglichkeit geboten werden. Über die heute bereits bekannten Verkehrsmöglichkeiten hinaus fordern wir einen Ausbau des individuellen öffentlichen Nahverkehres (iÖPNV). Darunter verstehen wir öffentliche und freie Beförderungskonzepte, die Bürger individuell nutzen können. Beispiele, wie in Paris bereits seit Jahren erfolgreich erprobt, zeigen, dass diese Verkehrsmittel eine große Akzeptanz genießen. Konkret sind dabei öffentliche Elektrofahrzeuge zusammen mit der zugehörigen Infrastruktur zur Erprobung einzuführen. Für die Beförderung nach Fahrplan stehen die PIRATEN Thüringen für die Nutzung alternativer Antriebskonzepte für die Fahrzeuge, wie auch für die Einführung von Vorfahrtsregelungen für den öffentlichen Nahverkehr.
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=== § 6 Kandidaturen ===
Gerade in den ländlichen Regionen Thüringens ist es oft schwierig, auf ein privates Kraftfahrzeug zu verzichten. Ungenügende Fahrfrequenzen des ÖPNV und schlechte Anbindungen der Systeme untereinander sowie land- und kreisübergreifend verhindern effiziente und starke Nutzung der bestehenden Möglichkeiten. Oft fahren große Linienbusse wenige Male am Tag mit nur wenigen Fahrgästen. Wir fordern die Einführung von öffentlichen Kleinbussen, die mit hoher Frequenz die Linien bedienen und dabei auf Zuruf auch abseits der Haltestellen Passagiere aufnehmen oder absetzen. Dabei sind an den Kontaktstellen der unterschiedlichen Verkehrssysteme besondere Zeitregelungen einzuführen, so dass die Systeme harmonisch ineinander greifen. Langfristig sollte ein modernes Schienensystem eingeführt werden, das nicht nur Personenbeförderung leistet, sondern auch den Gütertransport ermöglicht. Dabei sind automatisierte Systeme denkbar. Einschienenbahnen sind dabei eine Flächen schonende und kostengünstige Möglichkeit.
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== Bereitstellung kabelgebundener Breitbandanschlüsse für alle Haushalte==
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(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.
Der Zugang zum Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten ist heutzutage ein entscheidender Standortfaktor für Bürger und Wirtschaft. Wir fordern einen kabelgebundenen Breitbandzugang für alle.
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== Stärkung regionaler Anbieter und Versorgerstrukturen==
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Lokale Strukturen bringen Verantwortung zurück zum Bürger. Regionale Anbieter und lokale öffentliche Infrastuktur haben vielfältige Vorteile für uns Bürger und die Umwelt. Wir möchten diese Strukturen fördern und setzen uns für den Ausbau lokaler Infrastruktur ein.
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== Feststellung der Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit aller Mobilfunkanlagen, insbesondere zur Minimierung elektromagnetischer Strahlenbelastung==
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Mobilfunkmasten sind ein Eingriff in die Lebenswelt der Bürger. Vielerorts besteht eine ablehnende Grundhaltung gegen direkt in der Nachbarschaft angesiedelte Funkanlagen. Auch gibt es Bedenken aufgrund der geltenden gesetzlichen Grenzwerte, die einen Teil der bekannten Strahlenfolgen vorsätzlich ausblenden. Wir fordern eine Minimierung der Strahlenbelastung in Wohngebieten durch geeignete Auswahl der Sendestandorte und Leistungsreduzierung, sowie eine Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit aller Funkanlagen in Thüringen.  
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== Keine Privatisierungen großer staatlicher Flächen==
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(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
Der Thüringer Wald ist unserer wichtigstes zusammenhängendes Waldgebiet im Land und ein wertvoller Schatz für die Bürger und den Tourismus. Die Privatisierung von Staatswald und Forsteinrichtungen steht dem Interesse von Bürgern und Natur entgegen. Wir fordern den Verzicht auf eine großflächige Privatisierung und die kritische Überprüfung der Verkäufe.
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== Wasser und Abwasser ==
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(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
Die Ver- und Entsorgung mit Wasser und Abwasser sind heute oft in der Hand von Zweckverbänden, die Mitgliedsgemeinden gegründet haben. Daraus resultiert für die Bürger der Gemeinden eine Zwangsmitgliedschaft und damit auch ein Zwangsanschluss. Die PIRATEN Thüringen lehnen diesen Zwang ab, auch wenn wir die Zweckverbände insgesamt als eine sinnvolle gemeinschaftliche Einrichtung betrachten.
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Dieser scheinbare Konflikt ist keiner, wenn man die Ver- und Entsorgung in einem größeren Zusammenhang betrachtet. Abwasser ist kein wertloser Abfall, sondern hochwertiger Rohstoff, und muss mit besonderem Augenmerk in Zukunft grundsätzlich anders behandelt werden. Zentrale Großkläranlagen sind gerade in den ländlichen Regionen Thüringens oft nur teuer und damit ökonomisch unsinnig. Doch auch unter ökologischen Gesichtspunkten sind diese Anlagen abzulehnen. Nährstoffe, die für die Natur und unsere Landwirtschaft essentiell sind, werden in diesen Klärwerken noch immer zu Sondermüll degradiert, und sind damit oft für viele Generation verloren.
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Dezentrale Anlagen mit geschlossenen Nährstoffkreisläufen sind eine mögliche Lösung. Dabei ist die getrennte Erfassung oder Behandlung von Fäzes und Urin sowie den weiteren Abwässern zu fordern. Durch diese Trennung wird ein Hauptteil der heute anfallenden Kosten bei der Abwasserreinigung bereits vermieden. Je nach Bevölkerungsdichte müssen dabei dann unterschiedliche Systeme der Weiterbehandlung umgesetzt werden. Kohlenstoffreicher Fäzes ist entweder zu kompostieren oder energetisch zu verwerten. Urin ist als Nährsalzrohstoff der Düngemittelindustrie zuzuführen. Häusliches Abwasser ist in einfachen und kostengünstigen Anlagen problemlos biologisch zu reinigen und daher dem Naturkreislauf wieder zuführbar. Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass insbesondere in den ländlichen Regionen Thüringens ein Umdenken bei der kostenintensiven Abwasserbehandlung einsetzt.
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==Fernverkehr in Ostthüringen==
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Die Piraten Thüringen setzen sich dafür ein, dass Jena und Saalfeld  weiterhin an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn angebunden bleiben.
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=Energiepolitik=
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(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.
  
Ziel der Energiepolitik der PIRATEN ist es, preisgünstige und umweltfreundliche Energie bereitzustellen, um den Lebensstandard und die Lebensqualität auch für nachfolgende Generation zu erhalten und zu verbessern. Wir streben eine dezentrale und heterogene Energieinfrastruktur an. Diese soll deutlich mehr Energie, insbesondere im Strombereich, bereitstellen, als regelmäßig genutzt wird. So wird es jederzeit möglich sein, Energie auch für neue und innovative Anwendungen zu nutzen und Stoffkreisläufe zu schließen.
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=== § 7 Wahlen ===
  
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine langfristig sichere und umweltschonende Energieinfrastruktur notwendig. Der Weg zum Umbau der Energieversorgung hin zu einer generativen und nachhaltigen regenerativen Erzeugung muss dabei mit Nachdruck beschritten werden. Die Speichermöglichkeiten müssen verbessert und die Nutzung muss effizienter erfolgen. Die gesteckten Ziele sollen durch Förderung und Regulierung erreicht werden.
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(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts sind geheim. Andere Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird eine Wahl geheim durchgeführt.  
Erzeugung
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PIRATEN stehen für die Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative Energiequellen, wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft, und heimisch erzeugte regenerative, wie Biomasse.
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(2) Kandidieren mehrere Bewerber, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.  
  
Regenerative Energieträger sollen dabei nur nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Zielen, wie der Ernährung oder Ressourcenschonung stehen. Eine dezentrale Erzeugung wird dabei angestrebt und ermöglicht eine regionale Eigenversorgung, sowie übergreifende Verbundlösungen und Synergieeffekte. Generative Energien sollen dabei ihre Leistungsfähigkeit immer voll entfalten können. Überschüsse werden gespeichert und stehen damit zum Ausgleich zur Verfügung.
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(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß § 7 Abs. 2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
  
Besonderes Leistungsvermögen wird dies im Bereich der Stromerzeugung verlangen. Strom ist ein hochwertiger und wichtiger Energieträger, und der Umbau der Elektrizitätsinfrastruktur ist vorrangiges Ziel innerhalb der Energiepolitik, auch da die heutige Erzeugung mit grossen Risiken für die Gesundheit und Volkswirtschaft, sowie weitreichenden Umweltfolgen verbunden ist. Die Netzregulierung hat vorrangig auf der Abnahmeseite und im Bereich der Erzeugung bei den nicht generativen Quellen zu erfolgen, so dass generative Kraftwerke immer Volleistung einspeisen können.
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(4) Sind mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang zu wählen (z.B. Beisitzer oder Kassenprüfer), kann dies in einem Wahlgang oder getrennt geschehen '''{GO-Antrag auf getrennte Wahl}'''.  
  
Regenerative Energien sollen primär aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden und die generative Erzeugung ergänzen. Konkurrenz zwischen Nahrungsmitteln und Energiepflanzen auf den Anbauflächen lehnen wir ab.
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(5) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los.  
  
Für eine Übergangsphase sind austauschbare fossile Energieträger wie Erdgas in KWK- Anlagen mit hoher Energieeffizienz geeignet, die Stromerzeugung zu ergänzen. Die energetische Nutzung fossiler Ressourcen ist schrittweise zu reduzieren, so dass einer schnellen Entwicklung hin zu einer generativen Vollversorgung nichts im Wege steht.
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(6) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''
==Verteilung==
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Generative Energiequellen sind überwiegend dezentral verfügbar und eine darauf angepasste Netzinfrastruktur ist deshalb essenziell. So treten wir PIRATEN für eine transparente, dezentralisierte Verteilungsstruktur ein. Energienetze sollen unabhängig vom tatsächlichen Betreiber in öffentlicher Hand liegen und sind zu rekommunalisieren, auch um eine Netzneutralität zu gewährleisten. Nur so können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden.
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(7) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.
  
Lokale Energieverbundsysteme ermöglichen hohe energetische Wirkungsgrade und reduzieren den Gesamtenergiebedarf. Das Stromnetz muss zu einem leistungsfähigen und engvermaschten Netz ausgebaut werden, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren. Ein darauf basierendes hierarchisches System ermöglicht eine stabile Versorgung und auch die Verteilung und Speicherung von großen Energiemengen. Der Ausbau von Schnittstellen zu unseren Nachbarländern ermöglicht dabei grenzübergreifende Strukturen. Zur europäischen Vernetzung sind auch moderne Hochleistungsnetze sinnvoll.
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==== § 8 Wahlen zur Aufstellung der Bundesliste zu Wahlen ====
==Speicherung==
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Um Schwankungen bei der Verfügbarkeit auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir vielfältige Energiespeicher in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Thermische, chemische, Druck- und Potentialspeicher benötigen große Volumina. Geothermische Speicherung von Wärme, chemische Speicherung von Strom in unterirdischen Reservoirs und neuartige Wasserkraft-Speicherkraftwerke auch im Flachland sind Möglichkeiten, deren Erforschung und Entwicklung intensiv unterstützt werden muss.
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(1) Ein Kandidat für die Bundesliste gilt als gewählt, sofern er die mehrheitliche Zustimmung erhält.
  
Kleine dezentrale Speicher und intelligente Verbraucher ergänzen die großen Speicherkonzepte, optimieren die Energieausnutzung und reduzieren den Gesamtenergiebedarf.
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(2) Die Rangfolge in der Bundesliste wird durch die Stimmenzahl festgelegt.
  
Diese vielgliederige Speicherstruktur muss durch Forschung und Umsetzung durch staatlichen Maßnahmen beschleunigt werden, ebenso wie die Kombination und Umwandlung der Energieträger. So lässt sich bestehende Infrastruktur wie das Gasnetz als grosser Energiespeicher integrieren. Diese kombinierten Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten und ermöglichen eine langfristige Versorgungssicherheit und universelle Verwendung der Energie.
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(3) Die Versammlung entscheidet über die maximale Anzahl der Stimmen, die pro Kandidat vergeben werden kann und über die Gesamtzahl der maximal zu vergebenden Stimmen pro Wähler, die entweder exakt der Anzahl der Kandidaten entsprechen muss, oder mindestens dem doppelten. Entscheidet die Versammlung, dass maximal eine Stimme pro Kandidat vergeben werden darf oder dass die Maximalzahl der Stimmen gleich der Anzahl der Kandidaten ist, so muss die Abstimmung über den Listenplatz der Kandidaten in einem zweiten Wahlgang erfolgen.
==Nutzung==
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Effiziente Verbraucher sind Grundlage sinnvoller Energienutzung. Wir PIRATEN wollen ein System etablieren, in dem die beste Energieausnutzung den Wettbewerb zwischen den Herstellern antreibt und so immer energieeffizientere Technologien hervorbringt. Umfänglich günstig verfügbare generative Energie soll in allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft innovative Prozesse ermöglichen, wie auch eine sehr umfassende Kreislaufwirtschaft. Dabei gilt der Kombination von Energieverbrauchen ein besonderes Augenmerk. Die Kraft-Wärme-Koppplung und kaskadenartige Nutzung der verfügbaren Energie sind in Industrie und Haushalt Möglichkeiten, den Wirkungsgrad im Gesamten zu erhöhen.
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(4) Zwischen Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl wird in einem weiteren Wahldurchgang eine Stichwahl durchgeführt. Abweichend von Abs. 3 erhält jeder Wähler eine Stimme, die er einem der Kandidaten geben kann. Abs. 2 gilt entsprechend.
=Freiheitliche und verantwortliche Drogenpolitik in Thüringen=
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(1) Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes sichert jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland das "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" zu, soweit er damit nicht die Rechte anderer verletzt. In diesem Sinne sollte jeder Bürger frei darüber entscheiden können, ob, in welcher Weise und mit welchen Hilfsmitteln man sein Alltagsbewußtsein verändert oder erweitert und zu welchem Zweck dies geschieht. Es gibt keinen Grund, einem Menschen dieses natürliche "Recht auf Rausch" abzusprechen, soweit dieses Recht selbstverantwortlich und in freier Entscheidung wahrgenommen wird. Trotz des Vorstoßes verschiedener Gerichte im Sinne einer größeren Toleranz erging am 9. März 1994 das so genannte "Cannabis-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 145), das ein "Recht auf Rausch" verneint und den Vorrang von Strafvorschriften im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) betont. Die Diskrepanz zur Freiheit des Einzelnen, über sein Leben, seinen Körper und die Art und Weise, sich selbst und die Welt wahrzunehmen, selbst zu entscheiden, ist offensichtlich. Unabhängig davon ist seit langem bekannt, daß Verbote und Strafandrohungen in diesem Bereich zu kontraproduktiven Auswirkungen führen, insbesondere die anhaltende Kriminalisierung von ansonsten unbescholtenen Konsumenten, die Unterstützung des organisierten Verbrechens, der Verlust der Kontrolle über Handel, Geldfluß und Substanzreinheit, sowie sozial schädliche Nebeneffekte wie Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution, Geldwäsche u.a.
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== V. Anträge ==
  
(2) Trotz dieser für jeden Menschen nachvollziehbaren Argumentation zugunsten der persönlichen Freiheit existieren eine Vielzahl von Problemen, die mit einem möglichst freien Umgang mit Drogen einhergehen und nicht einfach ignoriert werden können. Aufgrund der Komplexität und vielfältiger moralischer, ideologischer oder religiöser Einstellungen zu diesem Thema ist die Gesellschaft in dieser Hinsicht stark gespalten. Der gesellschaftliche Kontext, in dem heutzutage Drogen eingenommen werden, hat sich im Vergleich zu früheren Zeiten stark geändert. Während früher Drogen oft in einem rituellen, bewußtseinserweiternden oder religiösen Kontext eingenommen wurden, stehen heute Stimmungsveränderung und Unterhaltung im Vordergrund. Dies geht oft mit Unwissen, Leichtfertigkeit, Verantwortungslosigkeit, Suchtverhalten und Selbstschädigung einher. Die Zahl der chemisch gewonnenen oder synthetisierten Substanzen ist mittlerweile unüberschaubar geworden. Die Grenzen zu ansonsten im Umlauf befindlichen Substanzen und Produkten, insbesondere zu Medikamenten (Psychopharmaka, Schmerzmittel, Amphetaminen, Narkotika, Antidepressiva), aber auch zu Aphrodisiaka, Kräutern, Rauchmischungen usw. sind fließend und kaum noch zu ziehen. Ein (selbst-)verantwortlicher Umgang mit Drogen ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei gesellschaftlichen Randgruppen, Minderheiten, geistig Behinderten usw. nicht von vornherein gegeben. Manche Substanzen (insbesondere Morphinderivate) sind für Heranwachsende extrem schädlich. Eine grundsätzliche Freigabe aller Drogen, wie sie teilweise gefordert wird, lehnen die PIRATEN Thüringen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
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=== § 9 Abstimmungen über Anträge ===
  
(3) Den Weg zu einer modernen, zukunftsorientierten und freiheitlichen Drogenpolitik verstehen die PIRATEN Thüringen als einen gesamtgesellschaftlichen Prozess, der Zeit, sachliche Auseinandersetzung und eine demokratische Willensbildung unter Einbeziehung möglichst vieler Bürger erfordert. Dazu sehen wir folgende Schritte als notwendig und erfolgversprechend an:
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(1) Gibt es drei oder mehr Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird mittels Auswahl durch Zustimmung (Akzeptanzverfahren) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei reduziert. Dabei werde alle konkurrierenden Anträge zur Abstimmung gestellt und nur die Zahl der Ja-Stimmen für jeden Antrag gezählt, wobei jeder Berechtigte beliebig vielen Anträgen zustimmen kann. Für die zwei Anträge mit den höchsten Stimmanteilen gilt dann das Verfahren nach Absatz 2. Bei Stimmengleichheit an der Schwelle wird unter Ausschluss der sicher weiterkommenden und sicher auszuschließenden Anträge das Verfahren nach den Absätzen 1 oder 2 erneut angewandt, bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  
Klärung der derzeitigen Thüringer Handhabung der Eigenbedarfsregelung: Einforderung der Festlegung einer Eigenbedarfsmenge in Thüringen gemäß § 31 BtMG und Vereinheitlichung der Vorgehensweise der Thüringer Staatsanwaltschaften.
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(2) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird zuvor in einer Stichwahl ermittelt, welcher Antrag ausscheidet und welcher einzig zur Abstimmung stehen soll. Ja-Stimmen zählen für den ersten Antrag, Nein-Stimmen für den zweiten Antrag. Der Antrag mit weniger Stimmen gilt als abgelehnt und scheidet aus. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der erfolgreiche Antrag steht dann zur Gesamtabstimmung nach Absatz 3.
Forderung einer allgemeinen gesetzlichen Regelung zur Straffreiheit von Mindermengen zum Eigenbedarf: Aus der derzeitigen Kann-Bestimmung sollte möglichst schnell eine bindende gesetzliche Regelung werden, mit der die Kriminalisierung von Konsumenten aufhört. Ist dieses Ziel bundespolitisch nicht zu erreichen, sollte Thüringen diese gesetzliche Regelung im Alleingang für das Bundesland schaffen.
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Perspektivisch einzelne Drogen und Substanzen freigeben: Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, perspektivisch bestimmte Drogen gänzlich aus dem strikten Verbot des BtMG herauszunehmen und reguliert freizugeben. Der Handel dieser freigegebenen Pflanzen, Produkte und Substanzen sollte unter staatlicher Kontrolle erfolgen, Gewinne sind sinnvoll in Information, Aufklärung, Suchtbehandlung usw. zu investieren. Der Besitz zum Zwecke des Eigenbedarfs und Konsums wird straffrei gestellt. Dafür sind ergänzende Vorschriften zu schaffen (Verkauf, Preise, Angebot, Substanzproduktion und -reinheit, Konsumverbot im Straßenverkehr usw.). Diese Freigabe wird in ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft (Gesundheitskosten, Jugend, Kriminalität usw.) nach einer bestimmten Zeit von unabhängiger wissenschaftlicher Seite evaluiert. Fällt diese Evaluation positiv aus, fordern wir langfristig eine grundlegende Überarbeitung und Neufassung der Drogengesetzgebung, wobei die Freigabe der meisten diesbezüglichen Substanzen in Betracht gezogen werden soll. Dabei muss es weiterhin die Möglichkeit geben, bestimmte Substanzen aufgrund ihrer gesundheitsschädigenden, manipulierenden oder suchterzeugenden Wirkung oder anderen gesellschaftlichen Aspekten zu verbieten. Da die PIRATEN Thüringen klar für direkte Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung eintreten, wäre zu diesem Zeitpunkt auch ein Volksentscheid in Betracht zu ziehen.
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=Bundespräsident=
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(3) Steht nur ein Antrag zur Abstimmung oder ist durch die Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ein Antrag zur Gesamtabstimmung ausgewählt worden, so wird entsprechend § 5 dieser Geschäftsordnung abgestimmt. Bei dieser Abstimmung müssen die gegebenenfalls durch diese Geschäftsordnung, die Satzung oder ein Gesetz geforderten Mehrheiten erreicht werden.
Die PIRATEN Thüringen treten für eine Direktwahl des Bundespräsidenten  und damit die Abschaffung der Bundesversammlung ein. Der Aufgabenbereich  des Bundespräsidenten ist dabei nicht zu verändern. Die Direktwahl  stärkt aber die Unabhängigkeit des Staatsoberhaupts von gesetzgebenden Gremien und Parteien.  
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=Bundesversammlung =
+
=== § 10 Allgemeine Anträge an die Versammlung ===
Bisher hat jedes einzelne Mitglied der Bundesversammlung das Recht,  einen Kandidaten vorzuschlagen. Dieses Vorschlagsrecht sollte in  gewisser Form auf die Mitglieder der Landesparlamente und die Mitglieder des Bundestages übergehen. Ebenso ist denkbar, dass die Bürger ein Vorschlagsrecht erhalten. Da ein Mitglied der Bundesversammlung  zahlenmäßig rund 50.000 Bürger vertritt, könnte eine ebenso hohe Anzahl  von Unterstützungsunterschriften für die Kandidaten verlangt werden.
+
  
=Digitale Kultur=
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(1) Zu Beginn der Beratung eines neuen Antrags hat der Antragsteller eines jeden aufgerufenen Antrags das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen (Antragsbegründung). Anschließend folgt die Aussprache. Die Reihenfolge der Wortbeiträge in der Aussprache wird von der Versammlungsleitung festgelegt.
  
Die digitale Revolution bewirkt eine grosse Veränderung der Lebenswelt vieler Bürger. Eine kosteneffiziente und bürgernahe Verwaltung wird durch die neuen Medien schnell und effektiv möglich. Wir Piraten treten für eine umfassende Nutzung dieses modernen Werkzeugs der Mitbestimmung ein, ohne die künstlichen Schranken proprietärer Produkte. Die Chancen der modernen Medien und freier Lizenzen sollten auch die öffentlichen Rundfunkanstalten erreichen.
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(2) Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragsteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist.
  
== Weiterentwicklung der eGovernment-Angebote des Landes==
+
(3) Fragen an einen Redner können im Anschluss an den Wortbeitrag gestellt werden. Sie müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Fragen dienen nicht der Erörterung oder der Darstellung der Meinung des Fragenden.
Wir Bürger können die Verwaltungsvorgänge der öffentlichen Hand elektronisch einreichen und erledigen. Jedoch bestehen weiterhin Zugangshürden, um dies breit zu nutzen. Wir fordern eine Aufklärung der Bürger über die Möglichkeiten, Nutzung offener Standards und Protokolle sowie eine kostengünstige qualifizierte elektronische Signatur.
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== Freie Lizenzen für Produktionen der öffentlichen Rundfunkanstalten==
+
Wir Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, haben jedoch nicht das Recht, die Inhalte frei zu nutzen. Wir fordern den freien Zugang auf die produzierten Inhalte und die langfristige Verfügbarkeit der Beiträge.
+
==  Einsatz freier und quelloffener Software und Standards in öffentlichen Stellen==
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Ein hoher Anteil des heutigen Wissens liegt in digitaler Form vor. Der Einsatz proprietärer Dateiformate, zum Beispiel bei Bürosoftware, gefährdet die Lesbarkeit dieser Daten in der Zukunft. Offene Standards schaffen hier Abhilfe, um das Wissen dieser und vergangener Generationen vor dem digitalen Vergessen zu bewahren. In öffentlichen Stellen wird meist proprietäre Software eingesetzt. Dies führt dazu, dass die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und anderer Einrichtungen von einzelnen Firmen abhängig ist. Mit dem Einsatz freier Software wird die öffentliche Hand unabhängig von der Weiterführung proprietärer Softwareprodukte. Wir fordern den umfassenden Einsatz freier Software und freier Formate in öffentlichen Stellen.
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==  Förderung von Beratungsangeboten (Internet-Kompetenz, Online-Sucht, Datenschutz, anonymes Surfen, Computerkriminalität)==
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Die Möglichkeiten der Informationsgesellschaft erfordern hohe Kompetenz im Umgang mit persönlichen Daten und den neuen Medien. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten erschließen sich durch die Verknüpfung von im Netz vorhandenen Informationen. Über Gefahren für die Privatsphäre muss mit öffentlichen Beratungsangeboten und Schulungen aufgeklärt und informiert werden. Diese Angebote sind insbesondere für Kinder, Eltern und Lehrer zu schaffen. Wir fordern den Ausbau der Beratungsangebote, um vermehrt Aufklärungsarbeit über die Auswirkungen der Informationsgesellschaft leisten zu können.
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==Ausbau des Onlineangebots der öffentlichen Rundfunkanstalten==
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Der öffentliche Rundfunk wird nach und nach von den neuen Medien ergänzt und verdrängt. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wurde durch Interesse privater Medienanstalten gesetzlich stark eingeschränkt. Wir fordern, das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Anstalten wieder auszubauen.
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=Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes=
+
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Zahl der Fragen begrenzen, die Liste der Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geändert wird: Arbeitnehmer, die anderen Betrieben überlassen werden, sollen für diese Flexibilität und die geringere Arbeitsplatzsicherheit einen Zuschlag auf die Entlohnung gegenüber den Festangestellten bekommen. Findet die für diese Arbeit übliche Entlohnung nach Tarifvertrag statt, soll der Zuschlag zum Tariflohn für die überlassenen Arbeitnehmer durch die Tarifpartner vereinbart werden. Für Bereiche, in denen keine Tarifverträge existieren, sind mindestens um 15 % höhere Bezüge gegenüber den Festangestellten gleicher Qualifikation und Tätigkeit zu zahlen.  
+
  
=Tierschutz in der Nutztierhaltung =
+
(5) Über jeden Satzungs- und Programmänderungsantrag wird vor der Vorstellung des Antrags ein Meinungsbild zur Frage »Wie würde bei sofortiger Abstimmung über diesen Antrag gestimmt werden?« eingeholt. Bei erkennbarer klarer Mehrheit pro oder contra des Antrags wird der Antrag behandelt. Ist keine Mehrheit pro oder contra im Meinungsbild erkennbar, kann der Antrag durch die Versammlungsleitung an das Ende der Antragsliste gestellt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt behandelt zu werden.
Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Verbesserung des  Tierschutzes in der Nutztierhaltung und damit auch für eine Verbesserung  der Gesundheit der Menschen ein.
+
Anlagen konzentrierter Tierhaltung ("Massentierhaltung")
+
Das bestehende Tierschutzgesetz legt zwar Grundregeln fest,  bietet aber einen zu weiten Interpretationsspielraum, wie z.B.  "vermeidbare Leiden oder Schäden".  Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen  ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Dazu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, Beschäftigungsmöglichkeiten  und Auslauf. In Zusammenarbeit mit Tierärzten, Hygienetierärzten und  Ernährungswissenschaftlern sind verbindliche Standards zur  Unterbringung, Haltung und Ernährung der Tiere zu erarbeiten, deren  Einhaltung kontrolliert wird. Eine Genehmigung für neu zu errichtende Anlagen konzentrierter  Tierhaltung darf nur nach sorgfältiger Prüfung auf Einhaltung dieser  Anforderungen erteilt werden.  Bestehende Haltungen sind auf diese Anforderungen zu überprüfen.
+
Bei Neuerrichtung von Anlagen konzentrierter Tierhaltung sind die  Bürger der betroffenen Region von Anfang an zu informieren und in die  Entscheidungsfindung einzubeziehen.
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Wir fordern hier ein konsequentes Eingreifen der Behörden bei Verstößen gegen das Tierrecht oder gegen Umweltauflagen.  
+
==Eingriffe an Tieren und Tiertransporte==
+
Eingriffe an Tieren wie Kastration oder Kennzeichnung müssen  schmerzfrei erfolgen.  Tiertransporte sind auf eine Höchstdauer von 4 Stunden zu begrenzen. Die  effektive Kontrolle der Tiertransporte ist zu gewährleisten.  Tiertransporte außerhalb des EU-Raumes sind untersagt.
+
==Kurze und nachvollziehbare Wege==
+
Es ist eine Nachvollziehbarkeit des Warenweges von der Erzeugung  bis zum Verbraucher zu garantieren. Die Futtererzeugung sowie die Schlachtung und Verarbeitung soll damit  wieder mehr in regionale Betriebe verlagert werden. Ziel ist die  Förderung einer Direktvermarktung über ein Netz von kleineren  Schlachtstellen mit kurzen Transportwegen. 
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==Futtermittel==
+
Die Herkunft der Futtermittel muss ebenfalls hinterfragt werden.  Es ist widersinnig, dass einerseits Lebensmittel vernichtet werden, weil  sie nicht den Normen für Größe und Aussehen entsprechen, und wir  andererseits anderen Ländern die Grundlage eigener  Lebensmittelproduktion entziehen, weil dort Futtermittel für unsere  Tierhaltung angebaut werden.
+
Der derzeit praktizierte übermäßige Einsatz von Antibiotika,  Futterzusätzen oder von tierischen Überresten für Pflanzenfresser  schädigt nicht nur die Gesundheit der Tiere sondern letztendlich auch  die Gesundheit der Menschen.
+
==Kontrolle==
+
Die Unabhängigkeit der Kontrolleure, einhergehend mit der Befugnis  zu Sanktionen bei Verstößen, ist in allen Bereichen zu gewährleisten.  Unangemeldete Kontrollen haben die Regel zu sein und nicht die Ausnahme.
+
==Information==
+
Die Landwirtschaft ist zu einem Industriezweig geworden, der eine  immer effizientere Produktion von Lebensmitteln zu immer  erschwinglicheren Preisen durchsetzt. Die damit verbundenen negativen  Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und vor allem auf den Tierschutz  werden zwar von immer mehr Verbrauchern erkannt, aber es ist bisher  politisch nicht gewollt, das bestehende System zu ändern.
+
Die Aufklärung der Bürger über die Herkunft ihrer Lebensmittel  und über gesunde Ernährung hat viel umfangreicher zu erfolgen. Dazu  gehört eine Aufnahme dieser Thematik in den Unterricht der Oberstufe.  Der gesamte Prozess der Zucht, der Haltung, der Tötung und der  Verarbeitung von Tieren soll zum allgemeinen Wissen gehören. Ein Drittel aller Gesundheitskosten hat als Ursache eine fehlerhafte  Ernährung. Ein Umdenken würde sowohl Leid der Tiere vermindern als auch Kosten in  unserem Gesundheitssystem sparen, also uns allen zugute kommen.
+
==Tierversuche==
+
Tierversuche zu anderen Zwecken als der Arzneimittelforschung  lehnen wir grundsätzlich ab. Auch in dem Bereich ist eine strengere  Überprüfung auf  Notwendigkeit von Tierversuchen erforderlich. Das Ziel  ist eine tierversuchsfreie Forschung.
+
Zuständigkeiten
+
Als zukünftige Aufgabe regen wir an, die Zersplitterung bei der  Ressortierung der staatlichen Lebensmittelüberwachung zu beenden. In den  einzelnen Bundesländern unterstehen die Behörden der Tiergesundheits-  und Lebensmittelüberwachung unterschiedlichen Ministerien. Die  Lebensmittelüberwachung sollte einheitlich zentral durch das  Gesundheitsministerium geregelt werden.
+
  
=Gesundheitspolitik=
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=== § 11 Anträge auf Änderung der Satzung ===
==Solidarische Gesundheitspolitik==
+
Die PIRATEN Thüringen fordern eine solidarische  Gesundheitspolitik. Die Gesundheit des Menschen soll nicht länger als Ware gesehen werden.  Eine gute Gesundheitsversorgung ist für uns Piraten neben gleichen  Bildungschancen der Maßstab für die Stärke unseres Gemeinwesens, welches  die Teilhabe für alle garantieren muss. Ein gerechter und einheitlicher  Zugang zu qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung und Prävention  für alle Menschen sind dafür zentrale Voraussetzungen. Die PIRATEN  Thüringen lehnen deshalb die Zwei-Klassen-Medizin vehement ab und setzen  sich für eine solidarische Gesundheitspolitik ein.
+
==Qualität statt Quantität==
+
Qualität soll in der gesundheitlichen Versorgung stärker sichtbar  und bei der Honorierung berücksichtigt werden. Durch anonymisierte  Informationen zur Behandlungsqualität werden die Patienten besser in die  Lage versetzt, den für sie geeigneten medizinischen Dienst auszuwählen.  Durch neue Vergütungsstrukturen im Zuge einer Honorarreform können  zudem mehr Anreize für Qualitätsverbesserungen und eine bessere  Versorgung in strukturschwachen Regionen geschaffen werden. Dabei sollen  nicht einzelne medizinische Werte, sondern der gesamte  Gesundheitsnutzen für die Patienten stärker honoriert werden.
+
==Transparenz und Korruptionsbekämpfung==
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Medikamente sollen Menschen helfen. Damit nachvollzogen werden  kann, welche Unterschiede es zu vermeintlich gleichen Medikamenten gibt,  setzen sich die PIRATEN Thüringen für die Bereitstellung transparenter  Informationen über Qualitäts- und Leistungsunterschiede ein. Unabhängige  Arzneimittelforschung kann nur gewährleistet werden, wenn die Qualität  der Gesundheitsversorgung nicht von Patentanwälten bestimmt wird. Zudem  sollen alle Studien über Medikamente und deren Wirkung veröffentlicht  werden.
+
  
=Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes=
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(1) Es gelten die Regelungen aus § 10 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
Die PIRATEN Thüringen fordern die längst überfällige Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG)
+
Das PAG enthält zahlreiche Regelungen zur Zulässigkeit und  Durchführung von Datenerhebungen aller Art, insbesondere auch  personenbezogener Daten (automatisierte Kennzeichenerfassung, visuelle  Beobachtungen, Überwachung der Telekommunikation, Überwachung durch  "Wanzen", versteckte Kameras, verdeckte Ermittler und V-Leute). Bereits  seit 2009 ist gegen das PAG eine Verfassungsbeschwerde beim Thüringer  Verfassungsgerichtshof anhängig.
+
Die PIRATEN Thüringen halten eine Überarbeitung des PAG für dringend erforderlich, weil
+
* einzelne Regelungen des PAG von Juristen als verfassungswidrig eingeschätzt werden,
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* die Bespitzelung von Personen und Berufen ermöglicht wird,  deren Tätigkeit mit einer besonderen Vertraulichkeit und  Verschwiegenheit gegenüber den Belangen von Privatpersonen  einhergeht, insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten,  Psychotherapeuten, Beratern, Hebammen usw.
+
* die im Gesetz ansatzweise vorgesehene Prüfung auf  Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen weder näher definiert, noch genau  dokumentiert wird und keinen wirklichen Schutz der Bürger vor  gravierenden Eingriffen in die Privatsphäre bietet,
+
* der vom Bundesverfassungsgericht "absolut geschützte  Kernbereich privater Lebensgestaltung" durch einzelne Passagen  aufgeweicht und verfassungswidrig eingeschränkt wird,
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* die vorgesehenen Dokumentations- und Informationspflichten im  Hinblick auf die getroffenen Entscheidungen und durchgeführten Maßnahmen  - wenn überhaupt vorhanden - völlig unzureichend sind,
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* insbesondere die automatisierte Kennzeichenerhebung und der  damit verbundene Datenabgleich bei Bürgern, die von vornherein als  unbescholten gelten müssen, abzulehnen sind,
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* die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur  Rasterfahndung, die die Unzulässigkeit einer solchen Datenerhebung zur  allgemeinen Gefahrenabwehr betont, nicht beachtet wird,
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* die vorgesehene "Datenerhebung mit besonderen Mitteln" einen  schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und  in den Kernbereich privater Lebensgestaltung darstellt, und in der im PAG  enthaltenen Form abzulehnen ist,
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* die Benachrichtigungspflichten für Betroffene aufgeweicht werden.
+
Durch das PAG in der jetzigen Form werden Bürger zu mehr oder weniger  willkürlichen Objekten staatlichen Handelns degradiert, wogegen sie  kaum Möglichkeiten haben, sich zu wehren. Die auf eine angebliche globale terroristische Bedrohung abzielenden  erweiterten Regelungen entbehren jeder realen Grundlage, sind nicht  geeignet, mehr Sicherheit gegenüber kriminellen Handlungen herzustellen  und schränken Freiheits- und Bürgerrechte unnötig ein. Demgegenüber  werden Dokumentationspflichten, Information der Öffentlichkeit und  parlamentarische Kontrolle so gering wie möglich gehalten. Die  bisherigen Ermittlungsinstrumente von Polizeibehörden reichen völlig  aus, um Straftaten aufzuklären und akute Gefahrenlagen zu erkennen und  abzuwehren. Die PIRATEN Thüringen lehnen daher das PAG in der  gegenwärtigen Form ab und fordern die Landesregierung auf, die anhängende Verfassungsbeschwerde zu behandeln und das Gesetz so schnell  wie möglich zu überarbeiten.
+
  
=Identifikationsnummer für Polizisten=
+
(2) Bei Abstimmungen über die Änderung der Satzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.  
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass jeder Polizist im  Einsatz eine leicht lesbare und eindeutige Identifikationsnummer trägt. Dies trägt zur Stärkung des Vertrauens gegenüber der Polizei bei.
+
  
=Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden=
+
=== § 12 Anträge auf Änderung des Programms ===
Innerhalb der Strukturen der Polizei besteht, wie in anderen Bereichen  auch, die Möglichkeit, dass einzelne Beamte/Mitarbeiter sich unkorrekt  bzw. rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, die ein Fehlverhalten von  Kollegen feststellen, Zeugen bestimmter Situationen sowie Anzeige  erstattende Bürger müssen die Möglichkeit bekommen, ihr Anliegen an eine  unabhängige Stelle außerhalb der Behörde zu richten, in der die Person  den Dienst verrichtet, gegen die Beschwerde geführt werden soll. Die Schaffung einer unabhängigen Kontrollbehörde vermeidet Hemmschwellen  des Beschwerdeführers sowie interne Interessenkonflikte. Die zu  schaffende Kontroll- und Ermittlungsinstanz gewährleistet, dass klare  Sachverhalte nicht aus Bequemlichkeit oder Vorteilsnahme vertuscht  werden. Sie garantiert außerdem, dass persönliche Repressalien gegen den  Anzeigenden unterbleiben und kann ohne Anzeige eines Dritten tätig  werden.
+
  
=Videoüberwachung auf Demonstrationen =
+
(1) Es gelten die Regelungen aus § 10 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.
Die Teilnahme an einer gesetzeskonformen und ordnungsgemäß angemeldeten  Demonstration ist ein legitimes Mittel, um eine politische und  persönliche Meinung kundzutun. Keinesfalls ist es gerechtfertigt,  Demonstranten pauschal unter Tatverdacht zu stellen. Daher lehnen die PIRATEN Thüringen ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz  von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Nur weil Menschen  ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen, dürfen sie als friedliche  Demonstranten nicht wie potentielle Verbrecher behandelt werden.
+
  
=Thüringer Verfassungsschutz auflösen=
+
(2) Abgelehnte oder zurückgezogene Programmanträge können auf Wunsch des Antragstellers sofort als Positionspapier abgestimmt werden.
Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der  im Grundgesetz verankerten bürgerlichen Rechte ist ein wesentliches  politisches Anliegen der Piratenpartei. Obwohl laut Thüringer  Verfassungsschutzgesetz (ThürVSG) dem Landesamt für Verfassungsschutz  ein im Wesentlichen gleichlautender Auftrag obliegt, tritt diese Behörde  in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem durch Demokratie schädigende  Skandale, Intransparenz, Vertuschung, Scheinfirmen, Finanztransaktionen  an gewaltverherrlichende und menschenverachtende Organisationen und  ähnliche dubiose Aktivitäten in Erscheinung. Die Kontrolle des Thüringer  Landesamts für Verfassungsschutz durch die Parlamentarische  Kontrollkommission erwies sich in der Vergangenheit als schwierig bis  unmöglich.
+
  Eine demokratische Gesellschaft wird nicht durch sehr weitgehende  Grundrechtseingriffe, Geheimdienstaktivitäten, V-Männer,  Gesinnungsschnüffelei, grundgesetzwidrige Verdachtsberichterstattung und  Bespitzelung geschützt, sondern vor allem durch einen freien  öffentlichen Diskurs und eine möglichst transparente politische Kultur. Für die Ermittlung und Verfolgung von gewalttätigen und kriminellen  Aktivitäten sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, deren  bestehendes Handlungsinstrumentarium als ausreichend eingeschätzt wird.
+
Die PIRATEN Thüringen fordern daher die Auflösung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz.  
+
  
=Gesetzestexte =
+
(3) Bei Abstimmungen über die Änderung des Parteiprogramms ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.  
Gesetzestexte sind eine verbindliche Grundlage aller Abläufe sowie  Strukturen und dürfen demzufolge nicht von Lobbyisten und  Wirtschaftsunternehmen geschrieben werden. Die Landesregierung unterhält leistungsfähige Ministerien sowie einen  Apparat mit dafür befähigten Beamten und Angestellten. Eine Erstellung  von Textvorlagen sollte nicht von außerhalb erfolgen, da somit stets die Gefahr einer individuellen Einflussnahme gegeben ist. Die PIRATEN Thüringen fordern ein generelles Verbot von  Beratungsaufträgen an Dritte zum Zwecke der Formulierung eines  Gesetzestextes. Die Piraten Thüringen fordern eine freie Verfügbarkeit sämtlicher  Gesetzestexte und Texte von Gesetzesrang.  
+
  
=Öffentliche Listen von Landesgeldern, Vergabeverfahren und den dazugehörigen Verträgen =
+
=== § 13 Anträge zur Geschäftsordnung ===
Sämtliche Vergabeverfahren, die entsprechenden vertraglichen Grundlagen  sowie die konkrete Verwendung der Gelder des Landes sollen von allen  Interessierten nachvollzogen werden können. Der Staat, respektive das  Land Thüringen, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter  der Steuermittel aller Bürger und nicht deren Eigentümer. Daher halten  die PIRATEN Thüringen eine Einsichtnahme in Verträge des Staates für ein  grundsätzliches Recht des Bürgers. Für alle Landesministerien soll  verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben, sowie durch Steuermittel  geförderte Projekte und Organisationen in einer zentralen Datenbank  gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen sollten auf einem  Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden, auf welchem auch  alle entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht werden müssen.  So bleibt jederzeit nachprüfbar, ob Entscheidungen im Sinne der Bürger  getroffen wurden oder Nebenabsprachen zu vermuten sind. Transparenz wird  somit für alle Abläufe hergestellt.
+
  
=Kultur =
+
(1) Jeder Pirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Saalmikrofon und hebt beide Hände. Die Wortmeldung zu einem GO-Antrag hat Vorrang vor anderen Wortmeldungen. Sie unterbricht weder einen laufenden Wortbeitrag noch eine eröffnete Wahl oder Abstimmung.  
Eine wichtige Aufgabe des Landes ist die Planung und Förderung einer  Kulturentwicklung mit größtmöglicher Spannweite. Die kulturelle Bildung  des Menschen dauert ein Leben lang an und deshalb sollte eine  Beteiligung und Mitwirkung eines jeden Bürgers in jedem Altersabschnitt  unterstützt werden. Die in Thüringen noch vorhandene kulturelle Infrastruktur gilt es zu erhalten und kontinuierlich auszubauen. Die PIRATEN Thüringen fordern die Bereitstellung der erforderlichen  Ressourcen und Fördermittel für alle Kunst- und Kultursparten, um eine umfassende und langfristige Weiterentwicklung gewährleisten zu können. Sämtliche Kultureinrichtungen sollten für alle Gesellschaftsschichten  offenstehen, wobei ausschließlich öffentlich finanzierte Einrichtungen  durch gestaffelte Eintrittspreise beziehungsweise durch kostenfreien  Zugang den Besuch aller Menschen zu ermöglichen haben.
+
  
=Förderung von Nachwuchskünstlern und Laiengruppen =
+
(2) Um Missverständnisse zu vermeiden, können GO-Anträge als Text beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Piraten eingereicht werden.
Vielerorts gibt es Nachwuchsmusiker, Laiengruppen und andere kreativ sehr engagierte Menschen. Selten werden für solche Projekte staatliche  Förderungen bereitgestellt. Die PIRATEN Thüringen fordern neben der Einrichtung finanzieller  Budgets, Unterstützung von staatlicher und kommunaler Seite auch in Form  von Proberäumen und Präsentationsflächen.
+
  
=Trennung von Staat und Religion =
+
(3) Die Geschäftsordnungsanträge<br>
 +
1. auf Änderung der Geschäftsordnung<br>
 +
2. auf Änderung der Tagesordnung<br>
 +
müssen schriftlich gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.
  
Piraten setzen sich für einen pluralistischen, freiheitlichen und weltanschaulich neutralen Staat ein. 
+
(4) Wurde ein GO-Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen GO-Alternativantrag stellen. '''{GO-Alternativantrag}'''. Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
Freiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und  weltanschaulichen Einstellungen und Sichtweisen kennzeichnen die  modernen Gesellschaften. Wir sehen den Staat in der Pflicht, diese  Freiheiten zu garantieren. Dabei verstehen wir unter Religionsfreiheit  nicht nur die Freiheit zu einem persönlichen Glauben und zur Ausübung  einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung.  Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte  Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
+
Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist eine notwendige Voraussetzung für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens. Ein  säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und  staatlichen Belangen. Finanzielle und strukturelle Bevorzugungen  einzelner Glaubensgemeinschaften sind daher abzubauen.
+
Verträge zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, die finanzielle Vorteile oder direkte Leistungen an religiöse Institutionen enthalten, sollen beendet und abgelöst werden. Weil die  diskriminierungsfreie Regelung eines staatlichen Einzugs von Kirchenbeiträgen nicht möglich ist, sind die Regelungen über die  Kirchensteuer abzuschaffen. Das sorgt auch dafür, dass staatliche  Stellen im Sinne der Datensparsamkeit die Religionszugehörigkeit nicht  mehr erfassen müssen.
+
Staatliche Einrichtungen müssen religionsneutral auftreten. Deshalb dürfen religiöse Symbole dort nicht von Amts wegen angebracht  werden. Wo möglich, sollen schon existierende religiöse Symbole in  staatlichen Einrichtungen entfernt werden. Individuelle  Religionsausübung von Beamten oder staatlichen Angestellten (etwa  tageszeitgebundene Gebete oder das Tragen von religiösen Symbolen am Körper) ist im Sinne der Religionsfreiheit auch in staatlichen  Einrichtungen zu ermöglichen.
+
Staatlicher Unterricht muss den Schülern die Möglichkeit geben, einen eigenen Zugang zu den ethischen Grundlagen einer humanen  Gesellschaft zu finden. Das kann auch ein religiöser Zugang sein. Im  Mittelpunkt muss aber die gemeinsame Auseinandersetzung mit den  Weltanschauungen, Glaubensrichtungen und Werten unserer Gesellschaft  stehen, um gegenseitiges Wissen und Verständnis zu fördern und religiöse Toleranz in der Gesellschaft zu verankern. Die PIRATEN Thüringen setzen  sich hierbei für einen gemeinsamen und für religiöse sowie  nicht-religiöse Schüler verbindlichen Ethik-Unterricht ein, der nicht in  Wahlkonkurrenz zum Religionsunterricht steht.
+
Soweit Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Aufgaben im  Bildungs- und Sozialbereich übernehmen, sollen für sie die gleichen Regelungen gelten wie für weltanschaulich neutrale Einrichtungen.  
+
Kirchen und Glaubensgemeinschaften sind Bestandteil der  Rechtsordnung. Sie haben staatliche Gesetzgebung insbesondere auch zu  den Grundsätzen der Gleichberechtigung und Gleichachtung aller Menschen  zu beachten. Auch die allgemeinen  gesetzlichen Regeln der  Koalitionsfreiheit und der Mitbestimmung ist in vollem Umfang  einzuhalten.
+
  
=Neuregelung des Tanzverbotes =
+
(5) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.
Gemäß § 6 des Thüringer Feiertagsgesetzes ist es an den sogenannten  „stillen Tagen“ verboten, musikalische und sonstige unterhaltende  Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit  Schankbetrieb anzubieten, öffentliche sportliche Veranstaltungen und  alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würde  des Tages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf  den Charakter des Tages Rücksicht nehmen, durchzuführen. Zu diesen  stillen Feiertagen gehören Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag und  Heiligabend. Die PIRATEN Thüringen fordern, diese nicht mehr zeitgemäßen  Beschränkungen unter Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme neu zu  regeln.
+
  
=Vereinbarkeit von Familie und Beruf=
+
(6) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. Im letzteren Fall gilt § 9 Abs. 2 [Abstimmungen über Anträge] entsprechend; eine Gesamtabstimmung entsprechend § 9 Abs. 3 findet nicht statt.
  
Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
+
(7) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:
Die folgenden möglichen Maßnahmen zur Verbesserung sorgen einerseits  nicht nur für eine Chancengleichheit, sondern bieten andererseits den  Unternehmen nachweisbare Vorteile durch ein familienfreundliches  Betriebsklima. Dabei sind die Berücksichtigung und Akzeptanz der  familiären Verpflichtungen kennzeichnend für ein familienfreundliches  Unternehmensklima. Wichtig hierbei ist nicht nur die Haltung der Unternehmensleitung, sondern auch der Kollegen.  Familienfreundliche Maßnahmen müssen auch keineswegs kostenintensiv  sein. Wichtiger ist vielmehr, die Arbeitsbedingungen den Erfordernissen  genau anzupassen.
+
* GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY
* Möglichkeit zur Reduzierung der Arbeitszeit: Teilzeitangebote  erleichtern entsprechend die Vereinbarkeit von Beruf und privater  Zeitverwendung. Bei den Vereinbarungen über Umfang und Verteilung der Arbeitszeiten muss berücksichtigt werden, welchen zeitlichen Spielraum  die Beschäftigten haben. So sind gerade Beschäftigte mit Kindern häufig  auf planbare Arbeitszeiten angewiesen.
+
* GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY
* Flexibilität im Tagesablauf: Gleitzeitregelungen  erlauben den Beschäftigten, Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit  innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens selbst zu bestimmen.  Durch höhere Entscheidungsfreiräume und eine persönliche Flexibilität  können berufliche und familiäre Zeitbedarfe besser abgestimmt werden.  Auch freie Pausenregelungen erhöhen die Zeitsouveränität.
+
* GO-Antrag auf geheime Abstimmung
* Berücksichtigung familiärer Zeitbedarfe: Wenn Eltern in  den Ferienzeiten arbeiten müssen, stellt sich ein zusätzliches  Betreuungsproblem. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann durch  die Berücksichtigung der Ferienzeiten der Kinder bei der betrieblichen  Urlaubsplanung gefördert werden. Während eine Urlaubsplanung in vielen  Betrieben jährlich ansteht und man sich schon frühzeitig über  Urlaubswünsche abstimmen kann, ist in familiären Notfallsituationen  oftmals eine kurzfristige Freistellung der Beschäftigten notwendig.  Familienfreundliche Lösungen bestehen zum Beispiel in einer unbezahlten  Freistellung als Sonderurlaub oder einer bezahlten Freistellung als Zusatzurlaub. Einen besonderen Vorteil für Familien bieten Regelungen wie die Kinderbonuszeit, bei denen Beschäftigten mit Kind zusätzliche Freistunden oder freie Tage gutgeschrieben werden.
+
* GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung
* Arbeit von zu Hause: Heimarbeit bietet gute Möglichkeiten, sich die Arbeitszeiten flexibel einzuteilen – und  damit verbesserte Chancen für die Vereinbarkeit von familiären und  beruflichen Interessen.
+
* GO-Antrag auf Auszählung
 +
* GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge
 +
* GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge
 +
* GO-Antrag auf Alternativantrag
 +
* GO-Antrag auf Ende der Redeliste
 +
* GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste
 +
* GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit
 +
* GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
 +
* GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
 +
* GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)
 +
* GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)
  
=Verkehrsplanung=
+
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.
Die PIRATEN Thüringen fordern, wirksame Schutzmaßnahmen für die Kinder bei der Verkehrsplanung vorzunehmen.
+
 
Um Kinderunfälle wirksam zu vermeiden, muss der von Kindern mitbenutzte  Straßenraum durch bauliche und technische Maßnahmen „kindersicher”  angepasst werden. Dadurch können sich Kinder ohne große Risiken in  diesem Verkehrsraum bewegen. Leider gelten heutzutage bei der Stadtplanung meist andere Prioritäten, die den Interessen von Kindern  häufig zuwiderlaufen. Verkehrsplaner berücksichtigen viel zu selten die  entwicklungsbedingten Grenzen der Verkehrsteilnahme von Kindern. Zu einer kinderfreundlichen Verkehrsplanung und -regelung gehören  folgende Elemente:
+
=== § 14 Antrag auf Ende der Redeliste ===
* Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 in  Städten und Gemeinden an Gefahrenstellen, Kindergärten, Schulen und  Spielplätzen - auch auf Hauptstraßen, die Wohn- oder Schulgebiete  durchqueren.
+
 
* Damit Kinder wieder ohne Gefahr auf der Straße spielen können, sollten in Wohngebieten verstärkt verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden.
+
(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Redeliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Redeliste}'''
* Kinderfreundliche Parkraumbewirtschaftung in Wohn-, Schul- und Einkaufsgebieten.  
+
 
* Kinderfreundliche Querungshilfen: Ampelgeregelte Fußgängerüberwege stellen nach  Unter- und Überführungen die sicherste Überquerungshilfe für Kinder dar  und sind somit einem Zebrastreifen oder einer Mittelinsel vorzuziehen. Damit sie aber eine optimale Kindersicherheit bieten, müssen sie  folgende Kriterien erfüllen:
+
(2) Wurde ein Antrag auf Ende der Redeliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.
* Der abbiegende Verkehr (Links- und Rechtsabbieger) sollte nicht gleichzeitig mit den überquerenden Fußgängern und Radfahrern „GRÜN”  haben.
+
 
* Die Überquerung der gesamten Fahrbahn sollte in einem Durchgang  möglich sein, denn das Warten auf Mittelinseln ist für Kinder sehr  ungünstig, sie gehen oft bei „ROT” weiter.  
+
=== § 15 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste ===
* Die Grünphase muß ausreichend lang sein, damit Kinder noch Zeit haben, nach beiden Seiten zu schauen.  
+
 
* Die Wartezeit bis zur Grünphase darf nicht zu lang sein, denn Kinder haben nur wenig Geduld.  
+
(1) Jeder Pirat kann einen begründeten Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste stellen, falls die Redeliste geschlossen ist. '''{GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}'''
* Die Überwege sollten nicht zu weit entfernt sein, denn Kinder akzeptieren keine großen Umwege.  
+
 
* Druckampeln sollten mit Bildern gut als solche gekennzeichnet werden, denn Kinder übersehen oft den Druckknopf für Erwachsene.
+
(2) Ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste wird erst abgestimmt, sobald alle Redner auf der geschlossenen Redeliste an der Reihe waren.
* Kinderfreundliche Haltestellen für Busse und Strassenbahnen: Haltestellen sollten ein sicheres Ein- und Aussteigen  für Kinder ermöglichen. Sie sollten übersichtlich sein und eine  aureichend große Wartefläche aufweisen, damit die Kinder nicht aus Platzmangel auf die Fahrbahn treten müssen.
+
 
 +
(3) Wurde ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste angenommen, so wird die Redeliste für einen kurzen Moment wiedereröffnet. Alle Redner müssen sich unverzüglich melden. Die Redeliste gilt danach wieder als geschlossen.
 +
 
 +
=== § 16 Antrag auf Änderung der Tagesordnung ===
 +
 
 +
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein <br>
 +
1. das Hinzufügen eines Punktes, <br>
 +
2. das Entfernen eines Punktes, <br>
 +
3. das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung, <br>
 +
4. das Ändern der Reihenfolge von Punkten.  
 +
 
 +
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Piraten gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.
 +
 
 +
'''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}'''
 +
 
 +
=== § 17 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung ===
 +
 
 +
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Piraten gestellt werden. Der Antrag muss die Änderungen im Wortlaut enthalten.
 +
 
 +
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''
 +
 
 +
=== § 18 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes ===
 +
 
 +
(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. '''{GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'''
 +
§ 13 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 4 und 5 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.
 +
 
 +
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt.
 +
Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 9 Abs. 3 [Abstimmungen über Anträge].
 +
 
 +
=== § 19 Antrag auf Begrenzung der Redezeit ===
 +
 
 +
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''
 +
 
 +
=== § 20 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung ===
 +
 
 +
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.
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=== § 21 Automatisches Verfallen von Anträgen ===
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(1) Die auf dem Bundesparteitag nicht behandelten Anträge sollen verfallen und müssen erneut eingestellt werden.
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=== § 22 Gültigkeitsdauer ===
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(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Bundesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.
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[[Kategorie:Bundesparteitag 2011.2]]

Aktuelle Version vom 17. November 2011, 05:51 Uhr

Geschäftsordnung für Bundesparteitage

I. Allgemeines

§ 1 Befugnisse und Protokollführung

(1) Nimmt ein Pirat gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.

(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.

(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens
1. gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,
2. Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und
3. das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden), sowie
4. jeden Wechsel des Versammlungsleiters
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.

§ 2 Akkreditierung

(1) Die Teilnehmer werden von ihren Landesverbänden akkreditiert. Piraten ohne derzeitigen Landesverband und Auslandspiraten werden vom Bundesverband akkreditiert.

(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte und einen Stimmzettelblock. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.

II. Versammlungsämter

§ 3 Versammlungsämter

(1) Versammlungsämter sind das Amt des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollführers.

§ 4 Versammlungsleiter

(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Bundesvorstand als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.

(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Piraten sichergestellt werden muss. Jedem stimmberechtigten Pirat ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder stimmberechtigte Pirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen. {GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}

(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.

(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Piraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.

(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.

(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen fest, sofern dafür nicht ausdrücklich der Wahlleiter vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich, für weitere Wahlen (z.B. zu Versammlungsämtern) oder auch für bestimmte einzelne Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.

(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.

§ 4 Wahlleiter

(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Der Versammlungsleiter kann sie beauftragen, ihn bei der Feststellung weiterer Wahl- oder Abstimmungsergebnisse zu unterstützen.

(2) Die Durchführung umfasst
1. die Ankündigung einer Wahl,
2. Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,
3. die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,
4. das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl,
5. das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,
6. Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,
7. Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
8. Erstellung eines Wahlprotokolls.

(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden. {GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}

(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.

III. Abstimmungs- und Wahlordnung

§ 5 Grundlegende Regeln für Wahlen und Abstimmungen

(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit und offen statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.

(2) Für offene Wahlen und Abstimmungen erhält jeder Stimmberechtigte zwei Stimmkarten, die durch Farbe, Symbol und Beschriftung als »Ja« und »Nein« gekennzeichnet sind. Bei Abstimmungen wird in einer Abfrage gleichzeitig nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt, es ist die jeweils gewünschte Stimmkarte zu zeigen. Enthaltungen werden nicht gezählt.

(3) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Wahl oder Abstimmung beantragen. {GO-Antrag auf geheime Abstimmung}, die erforderliche Unterstützung für einen solchen Antrag ergibt sich aus den Bestimmungen für Wahlen (§ 7) bzw. Abstimmungen (§ 8) dieser Geschäftsordnung. Abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer offen abgestimmt.

(4) Bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer des Stimmzettels wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:

1. Bei Abstimmungen über nur einen Antrag und bei Wahlen mit nur einem Kandidaten muss genau eine der folgenden Optionen ausgewählt werden:

  • 1 für Ja
  • 2 für Nein

2. Bei Abstimmungen über mehrere Anträge und bei Wahlen mit mehreren Kandidaten findet eine Akzeptanzwahl statt. Jeder Stimmberechtigte hat so viele Stimmen, wie Anträge bzw. Kandidaten zur Auswahl stehen, darf für jeden Antrag bzw. Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben. Es dürfen die Nummern auf dem Stimmzettel ausgewählt werden, die vom Wahlleiter den Anträgen bzw. Kandidaten zugeordnet wurden. Ein leerer Stimmzettel lehnt alle Anträge bzw. Kandidaten ab.

Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. Enthaltung ist durch Abgeben keines oder eines ungültigen Stimmzettels möglich. Mehrheiten beziehen sich immer auf die gültig abgegebenen Stimmen.

(5) Das Ergebnis einer offenen Wahl oder Abstimmung wird vom Versammlungsleiter nach Augenmaß festgestellt und mitgeteilt. Bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. {GO-Antrag auf Auszählung}

(6) Wurden Stimmen ausgezählt, z.B. bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung, teilt der Wahlleiter der Versammlung das Ergebnis nach Abschluss der Auszählung mit. Dieses besteht aus der Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen, bei geheimen Wahlen und Abstimmungen auch aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung und der Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen.

(7) Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.

(8) Bei Unklarheit des Ergebnisses findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt. Um das sicherzustellen, kann von 15 Piraten die Wiederholung beantragt werden {GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}.

(9) Findet die Wiederholung einer Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.

(10) Die Wahlleitung kann akkreditierten Piraten, die sich außerhalb des Sitzungssaales befinden, nach eigenem Ermessen eine Beteiligung an den Wahlen und Abstimmungen des Bundesparteitags ermöglichen.

IV. Wahlen

§ 6 Kandidaturen

(1) Für die Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.

(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.

(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.

(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.

§ 7 Wahlen

(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts sind geheim. Andere Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird eine Wahl geheim durchgeführt.

(2) Kandidieren mehrere Bewerber, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.

(3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß § 7 Abs. 2 durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.

(4) Sind mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang zu wählen (z.B. Beisitzer oder Kassenprüfer), kann dies in einem Wahlgang oder getrennt geschehen {GO-Antrag auf getrennte Wahl}.

(5) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los.

(6) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}

(7) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.

§ 8 Wahlen zur Aufstellung der Bundesliste zu Wahlen

(1) Ein Kandidat für die Bundesliste gilt als gewählt, sofern er die mehrheitliche Zustimmung erhält.

(2) Die Rangfolge in der Bundesliste wird durch die Stimmenzahl festgelegt.

(3) Die Versammlung entscheidet über die maximale Anzahl der Stimmen, die pro Kandidat vergeben werden kann und über die Gesamtzahl der maximal zu vergebenden Stimmen pro Wähler, die entweder exakt der Anzahl der Kandidaten entsprechen muss, oder mindestens dem doppelten. Entscheidet die Versammlung, dass maximal eine Stimme pro Kandidat vergeben werden darf oder dass die Maximalzahl der Stimmen gleich der Anzahl der Kandidaten ist, so muss die Abstimmung über den Listenplatz der Kandidaten in einem zweiten Wahlgang erfolgen.

(4) Zwischen Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl wird in einem weiteren Wahldurchgang eine Stichwahl durchgeführt. Abweichend von Abs. 3 erhält jeder Wähler eine Stimme, die er einem der Kandidaten geben kann. Abs. 2 gilt entsprechend.

V. Anträge

§ 9 Abstimmungen über Anträge

(1) Gibt es drei oder mehr Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird mittels Auswahl durch Zustimmung (Akzeptanzverfahren) die Zahl der Anträge zunächst auf zwei reduziert. Dabei werde alle konkurrierenden Anträge zur Abstimmung gestellt und nur die Zahl der Ja-Stimmen für jeden Antrag gezählt, wobei jeder Berechtigte beliebig vielen Anträgen zustimmen kann. Für die zwei Anträge mit den höchsten Stimmanteilen gilt dann das Verfahren nach Absatz 2. Bei Stimmengleichheit an der Schwelle wird unter Ausschluss der sicher weiterkommenden und sicher auszuschließenden Anträge das Verfahren nach den Absätzen 1 oder 2 erneut angewandt, bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

(2) Gibt es zwei Anträge, die sich gegenseitig ausschließen, so wird zuvor in einer Stichwahl ermittelt, welcher Antrag ausscheidet und welcher einzig zur Abstimmung stehen soll. Ja-Stimmen zählen für den ersten Antrag, Nein-Stimmen für den zweiten Antrag. Der Antrag mit weniger Stimmen gilt als abgelehnt und scheidet aus. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung wiederholt, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der erfolgreiche Antrag steht dann zur Gesamtabstimmung nach Absatz 3.

(3) Steht nur ein Antrag zur Abstimmung oder ist durch die Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ein Antrag zur Gesamtabstimmung ausgewählt worden, so wird entsprechend § 5 dieser Geschäftsordnung abgestimmt. Bei dieser Abstimmung müssen die gegebenenfalls durch diese Geschäftsordnung, die Satzung oder ein Gesetz geforderten Mehrheiten erreicht werden.

§ 10 Allgemeine Anträge an die Versammlung

(1) Zu Beginn der Beratung eines neuen Antrags hat der Antragsteller eines jeden aufgerufenen Antrags das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen (Antragsbegründung). Anschließend folgt die Aussprache. Die Reihenfolge der Wortbeiträge in der Aussprache wird von der Versammlungsleitung festgelegt.

(2) Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragsteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist.

(3) Fragen an einen Redner können im Anschluss an den Wortbeitrag gestellt werden. Sie müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Fragen dienen nicht der Erörterung oder der Darstellung der Meinung des Fragenden.

(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Zahl der Fragen begrenzen, die Liste der Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.

(5) Über jeden Satzungs- und Programmänderungsantrag wird vor der Vorstellung des Antrags ein Meinungsbild zur Frage »Wie würde bei sofortiger Abstimmung über diesen Antrag gestimmt werden?« eingeholt. Bei erkennbarer klarer Mehrheit pro oder contra des Antrags wird der Antrag behandelt. Ist keine Mehrheit pro oder contra im Meinungsbild erkennbar, kann der Antrag durch die Versammlungsleitung an das Ende der Antragsliste gestellt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt behandelt zu werden.

§ 11 Anträge auf Änderung der Satzung

(1) Es gelten die Regelungen aus § 10 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.

(2) Bei Abstimmungen über die Änderung der Satzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

§ 12 Anträge auf Änderung des Programms

(1) Es gelten die Regelungen aus § 10 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.

(2) Abgelehnte oder zurückgezogene Programmanträge können auf Wunsch des Antragstellers sofort als Positionspapier abgestimmt werden.

(3) Bei Abstimmungen über die Änderung des Parteiprogramms ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

§ 13 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Jeder Pirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Saalmikrofon und hebt beide Hände. Die Wortmeldung zu einem GO-Antrag hat Vorrang vor anderen Wortmeldungen. Sie unterbricht weder einen laufenden Wortbeitrag noch eine eröffnete Wahl oder Abstimmung.

(2) Um Missverständnisse zu vermeiden, können GO-Anträge als Text beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Piraten eingereicht werden.

(3) Die Geschäftsordnungsanträge
1. auf Änderung der Geschäftsordnung
2. auf Änderung der Tagesordnung
müssen schriftlich gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.

(4) Wurde ein GO-Antrag gestellt, so kann jeder Pirat entsprechend Abs. 1 einen GO-Alternativantrag stellen. {GO-Alternativantrag}. Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.

(5) Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.

(6) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. Im letzteren Fall gilt § 9 Abs. 2 [Abstimmungen über Anträge] entsprechend; eine Gesamtabstimmung entsprechend § 9 Abs. 3 findet nicht statt.

(7) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:

  • GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY
  • GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY
  • GO-Antrag auf geheime Abstimmung
  • GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung
  • GO-Antrag auf Auszählung
  • GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge
  • GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge
  • GO-Antrag auf Alternativantrag
  • GO-Antrag auf Ende der Redeliste
  • GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste
  • GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit
  • GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
  • GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
  • GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)
  • GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)

Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.

§ 14 Antrag auf Ende der Redeliste

(1) Jeder Pirat kann einen Antrag auf Ende der Redeliste stellen. {GO-Antrag auf Ende der Redeliste}

(2) Wurde ein Antrag auf Ende der Redeliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.

§ 15 Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste

(1) Jeder Pirat kann einen begründeten Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste stellen, falls die Redeliste geschlossen ist. {GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste}

(2) Ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste wird erst abgestimmt, sobald alle Redner auf der geschlossenen Redeliste an der Reihe waren.

(3) Wurde ein Antrag auf Wiedereröffnung der Redeliste angenommen, so wird die Redeliste für einen kurzen Moment wiedereröffnet. Alle Redner müssen sich unverzüglich melden. Die Redeliste gilt danach wieder als geschlossen.

§ 16 Antrag auf Änderung der Tagesordnung

(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein
1. das Hinzufügen eines Punktes,
2. das Entfernen eines Punktes,
3. das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
4. das Ändern der Reihenfolge von Punkten.

(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Piraten gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.

{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}

§ 17 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung

(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Piraten gestellt werden. Der Antrag muss die Änderungen im Wortlaut enthalten.

{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}

§ 18 Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes

(1) Jeder Pirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern. {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes} § 13 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs. 4 und 5 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.

(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach § 9 Abs. 3 [Abstimmungen über Anträge].

§ 19 Antrag auf Begrenzung der Redezeit

(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlussfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}

§ 20 Antrag auf Unterbrechung der Sitzung

(1) Der Antrag kann die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen.

§ 21 Automatisches Verfallen von Anträgen

(1) Die auf dem Bundesparteitag nicht behandelten Anträge sollen verfallen und müssen erneut eingestellt werden.

§ 22 Gültigkeitsdauer

(1) Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Bundesparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.