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Kommunalwahlen

Aufstellungsversammlungen

und Einzelbewerber, Bürgerinnen und Bürger]

Landratswahlen

Landratswahlen 2018
Nächste kommunale Direktwahlen 2018

Welche Hauptaufgaben hat ein Landrat zu erledigen? 
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Der Landrat leitet die Sitzungen des Kreistages, nimmt die Vertretung des Kreises bzw. Landkreises wahr, führt 
die Beschlüsse des Kreistages aus und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Je nach Bundesland 
obliegen ihm weitere Aufgaben. 

Gibt es für die Verlierer der Wahl ein Übergangsgeld? 
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Die Landräte oder Oberbürgermeister sind Wahlbeamte. Sie bekommen kein Übergangsgeld, sondern werden nach Ablauf 
ihrer Amtszeit in den Ruhestand versetzt. 
Die Pension errechnet sich nach den Dienstjahren, bei 12 Jahren beträgt sie etwa 40 Prozent des Grundgehalts. 

Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

Eisenach

In Eisenach scheiterte der amtierende Oberbürgermeister Matthias Doht (SPD), der in eine Affäre verwickelt war, mit nur 17,4 % der Stimmen bereits im ersten Wahlgang. Raymond Walk (parteilos, Liste CDU; 38,9 %) und Katja Wolf (Die Linke; 24,4 %) zogen in die Stichwahl ein. Insgesamt traten fünf Bewerber an. In der Stichwahl setzte sich Wolf mit 7 622 Stimmen (51,6 %) gegen Walk (7 144 Stimmen / 48,4 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 42,4  % (35166 Wahlberechtigte, 14907 Wähler, 14766 gültige Stimmen).

Erfurt

In der Landeshauptstadt Erfurt traten sieben Bewerber an. Amtsinhaber Andreas Bausewein (SPD) wurde mit 59,2 % der Stimmen bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt.

Gera

In Gera zogen Amtsinhaber Norbert Vornehm (29,7 %) und Herausforderin Viola Hahn (47,6 %) in die Stichwahl ein. Vornehm wurde durch SPD, Linke und Grüne unterstützt, Hahn durch CDU, FDP und AfG. Insgesamt standen vier Kandidaten zur Wahl. In der Stichwahl setzte sich Hahn mit 21444 Stimmen (59,7 %) gegen Vornehm (14 488 Stimmen /40,3 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 43,8 % (83 212 Wahlberechtigte, 36 439 Wähler, 35 932 gültige Stimmen).

Jena

In Jena, der zweitgrößten Stadt Thüringens, verfehlte der amtierende Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) mit 48,8 % im ersten Wahlgang knapp die absolute Mehrheit. Er zog gegen den CDU-Herausforderer Dietmar Schuchardt, der 17,9 % der Stimmen erhielt, in die Stichwahl ein. Insgesamt standen sieben Bewerber zur Wahl. In der Stichwahl setzte sich Schröter mit 20563 Stimmen (72,9 %) gegen Schuchardt (7 647 Stimmen /27,1 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 33,6  % (85 507 Wahlberechtigte, 28 690 Wähler, 28 210 gültige Stimmen).

Suhl

Der parteilose Amtsinhaber Jens Triebel erreichte mit 50,7 % der Stimmen bereits im ersten Wahlgang knapp die erforderliche absolute Mehrheit. Drei Kandidaten hatten zur Wahl gestanden.

Weimar

Amtsinhaber Stefan Wolf erhielt im ersten Wahlgang 43,8 % der Stimmen, der Herausforderer Martin Kranz vom Bürgerbündnis weimarwerk kam auf 37,% und erreichte somit ebenfalls die Stichwahl. Insgesamt waren vier Bewerber angetreten. In der Stichwahl setzte sich Wolf mit 12022 Stimmen (56,2 %) gegen Kranz (9384 Stimmen /43,8 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 41,6 % (52011 Wahlberechtigte, 21647 Wähler, 21406 gültige Stimmen).

Landräte

Altenburger Land

Im östlichsten Landkreis Thüringens, dem Landkreis Altenburger Land, kam der parteilose Amtsinhaber Sieghardt Rydzewski im ersten Wahlgang auf 43,8 % der Stimmen, während seine Herausforderin Michaele Sojka mit 30,3 % ebenfalls den zweiten Wahlgang erreichte. Insgesamt standen vier Bewerber zur Wahl. In der Stichwahl setzte sich Sojka mit 14 040 Stimmen (50,2 %) gegen Rydzewski (13 935 Stimmen /49,8 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 34,2 % (83676 Wahlberechtigte, 28619 Wähler, 27975 gültige Stimmen).

Eichsfeld

Im Landkreis Eichsfeld traten nur zwei Bewerber an. In der traditionellen CDU-Hochburg konnte sich der amtierende CDU-Landrat Werner Henning mit 70,3 % der Stimmen deutlich gegen den Kandidaten von SPD und Grünen, Ronny Fritzlar (29,3 %), durchsetzen.

Gotha

Der amtierende Landrat des Landkreises Gotha, Konrad Gießmann (CDU), siegte bereits im ersten Wahlgang mit einer deutlichen absoluten Mehrheit von 63,6 % gegen drei weitere Bewerber.

Greiz

Im Landkreis Greiz konnte sich Amtsinhaberin Martina Schweinsburg (CDU) schon im ersten Wahlgang mit einer absoluten Mehrheit von 60,4 % der Stimmen gegen vier weitere Kandidaten durchsetzen.

Hildburghausen

Im Landkreis Hildburghausen wurde Landrat Thomas Michael Müller bereits im ersten Wahlgang mit einer klaren absoluten Mehrheit von 64,7 % der Stimmen wiedergewählt. Insgesamt hatten vier Kandidaten zur Wahl gestanden.

Ilm-Kreis

Im Ilm-Kreis zogen der amtierende Landrat Benno Kaufhold (CDU) mit 39,7 % und Herausforderin Petra Enders (Linke) mit 38,0 % in die Stichwahl ein. Insgesamt bewarben sich vier Kandidaten um das Landratsamt. In der Stichwahl setzte sich Enders mit 23 287 Stimmen (57,8 %) gegen Kaufhold (17 034 Stimmen /42,2 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 43,2 % (94064 Wahlberechtigte, 40657 Wähler, 40321 gültige Stimmen).

Kyffhäuserkreis

Amtsinhaber Peter Hengstermann (CDU) zog mit 44,2 % der Stimmen gegen Antje Hochwind (SPD), die auf 23,1 % kam, in die Stichwahl ein. In der Stichwahl setzte sich Hochwind mit 11414 Stimmen (52,7 %) gegen Hengstermann (10264 Stimmen /47,3 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 32,0 % (68738 Wahlberechtigte, 21989 Wähler, 21678 gültige Stimmen).

Nordhausen

Im Landkreis Nordhausen hatte der bisherige Landrat Joachim Klaus nicht mehr kandidiert. Unter fünf Bewerbern im ersten Wahlgang gelang Egon Primas (CDU) mit 35,2 % und Birgit Keller (Linke) mit 30,9 % der Einzug in die Stichwahl. In der Stichwahl setzte sich Keller mit 14866 Stimmen (55,5 %) gegen Primas (11939 Stimmen /44,5 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 36,9 % (74627 Wahlberechtigte, 27560 Wähler, 26805 gültige Stimmen).

Saale-Holzland-Kreis

Landrat Andreas Heller (CDU) wurde gegen drei weitere Bewerber bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt; er erhielt 56,3 % der Stimmen.

Saale-Orla-Kreis

Die Landratswahl im Saale-Orla-Kreis fand bereits am 15. und 29. Januar 2012 statt. Aus fünf Kandidaten im ersten Wahlgang zogen Amtsinhaber Frank Roßner (SPD) mit 35,5 % sowie Thomas Fügmann (CDU) mit 30,6 % der Stimmen in die Stichwahl ein. Dort konnte sich der Herausforderer Fügmann mit 52,7 % der Stimmen gegen Roßner, der 47,3 % erhielt, durchsetzen.

Saalfeld-Rudolstadt

Landrätin Marion Philipp (SPD) unterlag im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit 41,0 % der Stimmen ihrem einzigen Herausforderer, dem parteilosen Hartmut Holzhey, der 59,0 % erhielt.

Schmalkalden-Meiningen

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen war der bisherige Landrat Ralf Luther (CDU) nicht mehr angetreten. Drei Kandidaten bewarben sich um die Nachfolge; Peter Heimrich (SPD; 43,7 %) und Michael Heym (CDU; 40,8 %) zogen in die Stichwahl ein. In der Stichwahl setzte sich Heimrich mit 30 132 Stimmen (60,0 %) gegen Heym (20 094 Stimmen /40,0 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 46,0 % (110259 Wahlberechtigte, 50729 Wähler, 50226 gültige Stimmen).

Sömmerda

Im Landkreis Sömmerda zogen Harald Henning (CDU) mit 43,8 % und Udo Hoffmann (Freie Wähler) mit 23,9 % der Stimmen in die Stichwahl ein. Vier Kandidaten hatten sich um die Nachfolge des nicht mehr kandidierenden CDU-Landrates Rüdiger Dohndorf beworben. In der Stichwahl setzte sich Henning mit 10956 Stimmen (65,3 %) gegen Hoffmann (5812 Stimmen /34,7 %) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 28,0 % (61167 Wahlberechtigte, 17103 Wähler, 16768 gültige Stimmen).

Sonneberg

Im kleinsten Thüringer Landkreis gelang der amtierenden Landrätin Christine Zitzmann (CDU) mit 69,8 % der Stimmen die Wiederwahl gegen ihren einzigen Herausforderer Uwe Schlammer (Die Linke), der 30,2 % erhielt.

Unstrut-Hainich-Kreis

Dem SPD-Landrat Harald Zanker gelang im Unstrut-Hainich-Kreis mit 51,0 % der Stimmen bereits im ersten Wahlgang knapp die Wiederwahl. Insgesamt hatte es vier Kandidaten gegeben.

Wartburgkreis

Landrat Reinhard Krebs (CDU) wurde im Wartburgkreis gegen drei Herausforderer bereits im ersten Wahlgang wiedergewählt. Er erhielt 56,4 % der Stimmen.

Weimarer Land

Im Landkreis Weimarer Land erreichte der Amtsinhaber Hans-Helmut Münchberg bereits im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit von 77,8 % der Stimmen und somit das höchste Ergebnis aller Thüringer Landräte und Oberbürgermeister. Münchberg war sowohl von der CDU als auch der SPD unterstützt worden. Es gab zwei Gegenkandidaten.

Kreistagswahlen

Kreistagswahlen 2014

Wählbar ist für die Ämter der Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und der Kreistagsmitglieder nach § 12 ThürKWG bzw. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 ThürKWG jeder nach § 1 ThürKWG Wahlberechtigte, also Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Eu- ropäischen Union, die

a) am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) am Wahltag nicht nach § 2 ThürKWG von der Wahl ausgeschlossen sind (bei
Verlust des Wahlrechts infolge Richterspruchs, in bestimmten Betreuungsfällen
und bestimmten Fällen der Sicherungsverwahrung,
c) am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde oder
dem betreffenden Landkreis den Hauptwohnsitz haben,
d) nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer
vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befinden.

Bürgermeisterwahlen

Bürgermeisterwahlen 2018
Nächste kommunale Direktwahlen 2018

Wer wird Oberbürgermeister? 
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In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten führt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister 
und ist hauptamtlich tätig. 
Ebenfalls hauptamtlich tätig ist der Bürgermeister in kreisangehörigen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern 
und in erfüllenden Gemeinden. 

Für welche Amtszeit werden die Bürgermeister gewählt? 
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Die Wahl haupt- oder ehrenamtlicher Bürgermeister und Landräte erfolgt für sechs Jahre. 
Ihre Amtszeit beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, aber nicht vor Ablauf der Amtszeit des Vorgängers. 

Gibt es für die Verlierer der Wahl ein Übergangsgeld? 
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Die hauptamtliche Bürgermeister sind Wahlbeamte. Sie bekommen kein Übergangsgeld, sondern werden nach Ablauf 
ihrer Amtszeit in den Ruhestand versetzt. 
Die Pension errechnet sich nach den Dienstjahren, bei 12 Jahren beträgt sie etwa 40 Prozent des Grundgehalts. 


Gemeinderatswahlen

Gemeinderatswahlen 2014

Wählbar ist für die Ämter der Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und der Kreistagsmitglieder nach § 12 ThürKWG bzw. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 ThürKWG jeder nach § 1 ThürKWG Wahlberechtigte, also Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die

a) am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) am Wahltag nicht nach § 2 ThürKWG von der Wahl ausgeschlossen sind (bei
Verlust des Wahlrechts infolge Richterspruchs, in bestimmten Betreuungsfällen
und bestimmten Fällen der Sicherungsverwahrung,
c) am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde oder
dem betreffenden Landkreis den Hauptwohnsitz haben,
d) nicht infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer
vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befinden.

ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsteilbürgermeister, Ortschaftsbürgermeister

Wählbar für die Ämter des ehrenamtlichen Bürgermeisters, des Ortsteilbürgermeisters oder des Ortschaftsbürgermeisters sind nach §§ 24, 26 in Verbindung mit §§ 1 und 12 ThürKWG wahlberechtigte Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die

a) am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben,
b) am Wahltag seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (dies ist bei der Wahl des Bürgermeisters die Gemeinde, bei der Wahl des Ortsteilbürgermeisters der

Ortsteil mit Ortsteilverfassung und bei der Wahl des Ortschaftsbürgermeisters die Ortschaft) den Hauptwohnsitz haben,

c) am Wahltag nicht nach § 2 ThürKWG von der Wahl ausgeschlossen sind (bei Verlust des Wahlrechts infolge Richterspruchs, in bestimmten Betreuungsfällen

und bestimmten Fällen der Sicherungsverwahrung),

d) die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintre-

ten,

e) die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen besitzen,
f) gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abgeben, ob sie wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben (Anlage 6a - Nr. 3 zu § 18 Abs. 3 Satz 1 ThürKWO, und hierzu eine weitere schriftliche Erklärung abgeben, dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind und ihnen die Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (Anlage 6a - Nr. 4 zu § 18 Abs. 3 Satz 1 ThürKWO)