TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA010
Einreichungsdatum
Gliederung
Antragsteller PeterGold
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Art des sonstigen Antrags {{{artsonstig}}}
Zusammenfassung des Antrags
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 11.01.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Antragstitel

§ 8b – Der Kreisvorstand (4) - Einberufung zur Sitzung

Antragstext

Der Text:

"(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus."

wird wie folgt geändert:

"(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem von der Vorstandsgeschäftsordnung festgelegten Mitglied des Vorstandes schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus.

Antragsbegründung

Es ist nicht praktikabel "einem seiner Stellvertreter" zu nennen. Da dies in Falle eines Rücktritts vom Stellvertretendes Vorsitzenden zu Verwirrungen sorgen kann. So ist ganz klar geregelt, wer dann die Aufgabe der Einberufung übernimmt.

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