TH:Kreisverband Erfurt/Kreisparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA010 |
Einreichungsdatum | |
Gliederung | |
Antragsteller | PeterGold |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Art des sonstigen Antrags | {{{artsonstig}}} |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 11.01.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
Antragstitel§ 8b – Der Kreisvorstand (4) - Einberufung zur Sitzung Antragstext Der Text:
"(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus." wird wie folgt geändert: "(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal pro Monat zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem von der Vorstandsgeschäftsordnung festgelegten Mitglied des Vorstandes schriftlich oder in elektronischer Form mit einer Frist von mindestens fünf Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Sofern eine Vorstandssitzung kurzfristig per Telefon oder Internet abgehalten werden soll, reicht eine Frist von zwei Tagen aus.AntragsbegründungEs ist nicht praktikabel "einem seiner Stellvertreter" zu nennen. Da dies in Falle eines Rücktritts vom Stellvertretendes Vorsitzenden zu Verwirrungen sorgen kann. So ist ganz klar geregelt, wer dann die Aufgabe der Einberufung übernimmt. Piratenpad
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