TH:Landesschiedsgericht/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Landesschiedsgerichts der Piraten Thüringen

§ 1 Kommunikation

(1) Anträge an das Landesschiedsgericht Thüringen können in Papierform an die Postadresse des Landesverbandes (Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen, Postfach 800426, 99030 Erfurt) oder in dringenden Fällen via Fax an 0361-6606879 gestellt werden.

(2) Beweismittel können auch in einer verschlüsselten und signierten E-Mail über die E-Mailadresse schiedsgericht@piraten-thueringen.de (PGP-Key 0x7161D259CB870416) an das Schiedsgericht übermittelt werden. Dokumente können als PDF übergeben werden.

(3) Anrufungen erhalten sofort ein Aktenzeichen. Anrufungen und Anträge werden bei Eingang vom zuständigen Richter bestätigt.

(4) Urteile und Beschlüsse werden mit der Unterschrift der Richter (Papierform) oder mit dem für die jeweilige Amtsperiode gültigen PGP-Key des Landesschiedsgerichtes unterzeichnet. Der Key ist von mindestens zwei Richtern bzw. Ersatzrichtern zu signieren.

(5) Die Kommunikation der Richter des Landesschiedsgerichtes geschieht untereinander vorrangig via E-Mail.

§ 2 Aktenzeichen und Verfahren

(1) Aktenzeichen des Landesschiedsgerichtes werden nach der Nomenklatur "LSG- TH-Laufnummer/zweistelliges Jahr" vergeben.

(2) Die Protokolle der Sitzungen haben die Nomenklatur "Aktenzeichen- Protokoll-Laufnummer_Datum nach ISO-Norm 8601".

(3) Jede Kommunikation in Vorbereitung und während eines Verfahrens enthält das Aktenzeichen im Betreff.

(4) Die Aufgaben des vorsitzenden Richters oder des für das Verfahren bestimmten Berichterstatters sind:

  • Kommunikation mit den Prozessbeteiligten
  • Pflege und interne Dokumentation des Verfahrens
  • Erarbeitung Kurzzusammenfassung der Anträge

§ 3 Sitzungen

(1) Zu Verhandlungen und Anhörungen wird mit der in § 14 Abs. 5 SGO festgelegten Frist eingeladen.

(2) Der vorsitzende Richter oder der für das Verfahren bestimmte Berichterstatter eröffnet zum geladenen Termin die Sitzung des Gerichtes und stellt die Anwesenden fest. Er ruft die Verfahrensbeteiligten und geladenen Zeugen zu ihren Erklärungen auf.

(3) Fernmündliche Sitzungen können im Einvernehmen aller Parteien via Mumble, in einem geschützten Raum, durchgeführt werden. Das Gericht legt in der Einladung den Server und den Raum fest.

(4) Interne Sitzungen des Gerichtes werden bei Bedarf per E-Mail zwischen den Richtern vereinbart. Hierbei werden alle Richter und Ersatzrichter mit einbezogen.

(5) Die Beschlussfähigkeit des Gerichtes ist mit drei Richtern gegeben.

(6) Die Verfahren werden auf Papier dokumentiert. Eine anonymisierte Version des Urteils ist im Wiki zu veröffentlichen.

(7) Die Gerichtsdokumentation wird vom Vorsitzenden Richter verwahrt und ist gegen unbefugte Einsicht zu sichern.

(8) Die persönlichen Arbeitskopien der Prozessakten der Richter sind durch die Richter selbst gegen unbefugte Einsicht zu sichern.