TH:KV Weimar Weimarer Land/Kreisparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 002: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Festlegung der Kernbereiche geschieht unbefristet. Das Wahlprogramm bezieht sich auf eine bestimmte Wahl und gilt für die Dauer der folgenden Amtszeit.
  
  
Die Festlegung der Kernbereiche geschieht unbefristet. Das Wahlprogramm bezieht sich auf eine bestimmte Wahl und gilt für die Dauer der folgenden Amtszeit.
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Der Antrag setzt fest, dass es Kernthemen und einzelne Wahlprogramme zu den jeweils anstehenden Kommunalwahlen gibt. Zudem legt er die zeitliche Gültigkeit des Programmes fest.
 
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2013, 10:10 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum 30.05.2013
Gliederung Kreisverband Weimar und Weimarer Land
Antragsteller Gilbert und Doro
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §12
Zusammenfassung des Antrags Regelt Name, Art und Struktur des Programms für den Kreisverband.
Schlagwörter Satzung Programm Wahlprogramm Kernthemen
Datum der letzten Änderung 17.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Regelungen zum Programm des Kreisverbandes

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, im §12 den Absatz 3 durch folgende Absätze zu ersetzen:


In Übereinstimmung mit dem Grundsatzprogramm des Landesverbandes bestimmt der Kreisverband Kernbereiche seiner kommunalpolitischen Arbeit sowie ein kommunalpolitisches Wahlprogramm; beides wird mit 2/3-Mehrheit durch den Kreisparteitag beschlossen.


Erweiterungen oder Anpassungen müssen, sofern sie sinnverändernd sind, ebenfalls von einem Kreisparteitag mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.


Die Festlegung der Kernbereiche geschieht unbefristet. Das Wahlprogramm bezieht sich auf eine bestimmte Wahl und gilt für die Dauer der folgenden Amtszeit.


Aktuelle Version (wird bei Annahme dieses Antrages ersetzt):

In Übereinstimmung mit dem Grundsatzprogramm des Landesverbandes erarbeitet der Kreisverband ein eigenes kommunalpolitisches Wahlprogramm, das durch Beschluss des Kreisparteitags angenommen wird. Änderungen des Wahlprogrammes durch notwendige Überarbeitungen bzw. Anpassungen an realpolitische Gegebenheiten müssen ebenfalls von einem Kreisparteitag angenommen werden.

Antragsbegründung

Auf dem Plenum 2013.1 des Kreisverbandes haben die Anwesenden gemeinsam erörtert, wie sie sich das gemeinsame Programm vorstellen. Dabei ging es um Struktur, Inhalt und Name. Dieser Antrag ist das Ergebnis eines Teils der Diskussion.

Der Antrag setzt fest, dass es Kernthemen und einzelne Wahlprogramme zu den jeweils anstehenden Kommunalwahlen gibt. Zudem legt er die zeitliche Gültigkeit des Programmes fest.

Piratenpad

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Satzung Programm Wahlprogramm Kernthemen :

Antragsvertagung


Anregungen

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  • Da sollte unbedingt noch eine Frist mit dazu, sonst gibt es überhaupt keine Programmänderungsanträge mehr, also die, die in §12 Abs. 2 erwähnt werden. In meinen Augen erschließt es sich nicht, dass Anträge für ein kommunalpolitisches Wahlprogramm Programmanträge sind, weil das sind ja kommunalpolitische Wahlprogrammanträge (KPWPA). - Schorsch
  • @Schorsch: Dann stimm auch für den nächsten Antrag, der regelt das. - Blumenauseis

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

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