TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 004: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2012, 23:58 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA004
Einreichungsdatum 22.08.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Henry Gießwein
Antragstyp Programmantrag
Zusammenfassung des Antrags gemeinsames Sorgerecht ab Geburt
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 28.10.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

gemeinsames Sorgerecht ab Geburt

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen stehen für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Nach Artikel 3 Grundgesetz, sowie der UN-Menschenrechtskonvention sind Mann und Frau gleichberechtigt zu behandeln. Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt für beide Elternteile nur an traditionellen Ehe fest zu machen, lehnen wir ab.

Antragsbegründung

Hierbei geht es darum, die Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen aufzuheben. Bei Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Bei miteinander verheirateten Elternteilen, bekommt der Vater das Sorgerecht automatisch. Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen.

Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt.

Programm: Saarland Positionspapier: Thüringen Positionspapier: Brandenburg

Piratenpad

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Ähnliche Anträge

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Wie sieht das mit gleichgeschlechtlichen Paaren aus, die sich vom Vater/Mutter lösen wollen? - PeterGold
  • Schließe mich an: gleichgeschlechtliche Paare sollten auch mit rein. - Volta
  • Schließe mich ebenso an. Wie nehmen wir gleichgeschlechtliche Paare auf? - Lara
  • schreibfehler wort 4 - bitte 'stehen' statt steht - FaWin
  • Darüber hatten wir ja nach dem letzten LPT diskutiert. Wir sollten eine einfache, unbürokratische aber sichere Möglichkeit finden, dass ein Elternteil aus dem Sorgerecht austreten kann. Egal ob Mutter oder Vater. Das muss im beiderseitigen Einverständnis geschehen. Ist ein Elternteil ausgetreten, so hat es weder Rechte gegenüber dem Kind, noch kann es zum Unterhalt verpflichtet werden. Aus der Diskussion weiter unten entnommen: Außerdem sollte es möglich sein, ebenfalls mit Einverständnis aller Beteiligten, eine weitere Person entweder als Ersatz oder zusätzlich zum Sorgerecht hinzuzufügen. - Hiramas

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
+ „Vater und Mutter können per Geburt erstmal nur die leiblichen Eltern sein. Erst wenn ein Kind zur Adoption freigegeben ist oder ein Elternteil verstorben ist, kann sich dies ändern.

Ein Sonderfall ist die "Selbstbedienung" aus der Samenbank, da hier die Bestimmung der Vaterschaft nicht möglich/vertraglich ausgeschlossen ist. Dieser Möglichkeit existiert aber nur für Frauen, da die Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist.“ Käptn Nemo

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Wenn zB Mutter aber Sorgerecht aktiv abgibt, warum dann nicht direkt bei Geburt auch die Eintragung des Partners des Vaters ermöglichen? Oder eben die Zweitmutter bei einer solchen Konstruktion? - Lara
+ „@Lara die UN-Kinderechtskonvention sieht gleichgeschlechtliche Elternteile nicht vor. Aktuell läuft ein Verfahren dazu. Aus meiner Sicht steht aber nichts entgegen, dass z.B. drei Elternteile das Sorgerecht bekommen könnten. Der Antrag verhindert eine solche Regelung nicht, sondern im Gegenteil stellt er klar, das die Ehe nicht das Maß der Dinge sein soll.“ Blitzbirne
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Die Möglichkeit, dass Sorgerecht auf drei Menschen aufteilen zu können, finde ich eine sehr gute Note! - Hiramas

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen