TH:Vorstandssitzungsprotokoll Erfurt 2016-01-27

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Inhaltsverzeichnis

Informationen

Protokoll der Vorstandssitzung des Kreisverbandes Erfurt am 27.01.2016

  • Abstimmungen werden in der Form x/y/z notiert, wobei x für Zustimmung,y für Ablehnung und z für Enthaltung steht.

Tagesordnung

TOP 01 - Begrüßung

TOP 02 - Beschlussfähigkeit

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
    • ja mit 5 von 5

TOP 03 - TO-Bestätigung

  • Bestätigung und Ergänzungen der Tagesordnung
    • fristgerechter Eingang
    • Ergänzungen fortlaufend

TOP 04 - Protokoll-Genehmigung

entfällt

TOP 05 - Tätigkeitsberichte der Vorstände

TOP 06 - Aktuelle Kennzahlen

  • Mitglieder: 66 (immer noch kein Sage-Zugriff)
  • Angelegenheiten des Schatzmeisters: Schatztruhe
    • Konto: 2.371,42 €
    • Kasse: 442,42 €
    • Gesamt: 2.813,84 €

Davon noch 496,00 an Bund und 36,00 an LQE

TOP 07 - Sitzungsbeschluss

  • neue GO

Beschluss 03/2016: GO

Pictogram voting keep-light-green.svg
Beantragt am
27.01.2016
Beschlussart
Sitzungsbeschluss
Beantragt von
Falko Windisch
Betrifft
GO
Text
Die GO mit folgendem Text wird beschlossen.

Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt 27.01.2016

Präambel

Der Vorstand des Kreisverbandes Erfurt der Piratenpartei Thüringen wurde beim KPT am 24.01.2016 neu gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufgaben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen können per Telefonkonferenz, wie z.B. mit der Software 'Mumble', oder an einer ausgewählten physischen Örtlichkeit abgehalten werden.
  2. Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird generell während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende zusammen mit dem Protokoll veröffentlicht.
  3. Weiterhin wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Mailingliste des Kreisverbandes eingeladen. Zusätzlich wird zusammen mit der Einladung eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt und kann bis zu deren Beginn ergänzt werden, Änderungen während der Sitzung sind nur mit Zustimmung der Mehrheit des anwesenden Vorstandes möglich.

§ 2 Anträge an den Kreisvorstand

  1. Anträge an den Kreisvorstand müssen per Mail an vorstand@piraten-erfurt.de eingereicht werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Bei Dringlichkeit ist eine Behandlung vor der Vorstandssitzung in Form von Umlaufbeschlüssen (siehe 4.) möglich. Über die Dringlichkeit entscheidet der Kreisvorstand.
  2. Antragsberechtigt an den Kreisvorstand sind generell alle natürlichen Personen.
  3. Anträge müssen folgender Form genügen:
  • Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein.
  • Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Der Kreisvorstand tagt generell öffentlich. Gäste erhalten Rederecht, wenn der Sitzungsleiter ihnen das Wort erteilt.
  2. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei der Behandlung von datenschutzrechtlich relevanten Punkten findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  3. Anträge auf eine geschlossene Sitzung können jederzeit gestellt werden und sind unmittelbar zu behandeln.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen werden von einem Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch den Vorstand am Anfang der Sitzung benannt.

§ 5 Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  2. Die Abstimmung von Anträgen die finanzielle Belange betreffen, darf generell nicht in Abwesenheit des Schatzmeisters erfolgen.

§ 6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Die Vorstandssitzung wird ebenfalls aufgezeichnet.
  3. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Dieser ist nach Ende der Sitzung für die Veröffentlichung des Protokolls sowie der Aufzeichnung zuständig. Protokoll und Aufzeichnung müssen mindestens bis zum Ende der Amtsperiode des Vorstandes abrufbar bleiben.
  4. Das Protokoll muss, nachdem auf eventuelle nachträgliche Korrekturen hingewiesen wurde, zur nächsten Vorstandssitzung erneut bestätigt werden.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender Falko Windisch:
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Politische Geschäftsführung
    • Vertretung und Repräsentation nach Außen
    • Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
    • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
    • Einberufung der Vorstandssitzungen
    • Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
    • Planung des Jahresprogramms
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Schnittstelle zur AG LiquidErfurt
    • Schnittstelle zur AG KoPo
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
  • Stellvertretender Vorsitzender Markus Walloschek:
    • Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
    • Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
    • Organisation von Stammtischen & Info-Ständen
    • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
    • Schnittstelle zur AG KoPo
    • Programm und inhaltlicher Arbeit
    • Betreuung des YouTube- & Flickr-Account
    • Ansprechpartner i. S. Barrierefreiheit von Veranstaltungen und Örtlichkeiten
  • Schatzmeister Irmgard Schwenteck:
    • Kontoverwaltung
    • Finanzmittelverwaltung
    • Spendenwesen/ Parteienfinanzierung
    • Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
    • Haushaltsplanung (Finanzplan)
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
  • Generalsekretär Anthony Richter:
    • Mitgliederverwaltung
    • Mitgliedergewinnung und -motivation
    • Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Betreuung und Einführung von Neumitgliedern
    • Organisation von Einführungsveranstaltungen Piraten-Tools
    • Beschaffungsverantwortlicher
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
    • Terminpflege Kalender/Homepage etc.
  • Politischer Geschäftsführer Erik Limburg:
    • Programm und inhaltliche Arbeit
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
    • Terminpflege Kalender/ Homepage etc.
    • Unterstützung des Vorstandes
    • Unterstützung der Politischen Geschäftsführung und programmatische Wahlvorbereitungen
    • Unterstützung der Programmarbeit und politische Arbeit

3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

  1. Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit, etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:
  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen. Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Umlaufbeschlüsse

  1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt.
  2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Kreisschatzmeisters notwendig.
  3. Alle Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.

5. Positionspapiere

  1. Der Kreisvorstand der Piratenpartei Erfurt kann zu regulären Vorstandssitzungen Positionspapiere beschließen. Der Kreisvorstand besitzt jedoch kein Initiativrecht, sondern handelt nur nachdem ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" gestellt wurde.
  2. Ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" muss mindestens fünf Tage vor der Vorstandssitzung gestellt werden.
  3. Der Kreisvorstand wird mit der Annahme des Antrages mit der Entwicklung des Positionspapieres beauftragt. Der Prozess umfasst zwei Stufen:
  • In der ersten Stufe wird das Positionspapier mit Hilfe des Antragsstellers ausgearbeitet und auf mindestens einem Stammtisch und einer öffentlichen Telefonkonferenz (z.B. Mumble) zur Diskussion gestellt.
  • In der zweiten Stufe soll über eine Mitgliederbefragung, beispielsweise per LimeSurvey ein Meinungsbild über das Positionspapier eingeholt werden. Die Fragestellung muss folgende Form haben: Stimmst du dem Positionspapier xy zu? [ ] Ja / [ ] Nein / [ ] Enthaltung
  • Sollten mehr als 50% Zustimmung (der Teilnehmenden) erreicht werden, erhält der Kreisvorstand das Recht das Positionspapier zu beschließen.
  • Bei der Umfrage muss ein Teilnahmequorum von 25% der Mitglieder des Kreisverbandes erreicht werden, andernfalls ist der Antrag auf Beschluss eines Positionspapieres abzulehnen.
  • Das Positionspapier tritt zur nächsten Hauptversammlung außer Kraft, wenn es nicht von dieser bestätigt wird.

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am 27.01.2016 in Kraft.
  2. Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist mit einer 2/3-Mehrheit möglich.
Einzelstimmen
Vorlage für Vorstandsportal
[Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "03/2016" beschlussart = "Sitzungsbeschluss" antragssteller = " Falko Windisch" datum = "27.01.2016" redmine = "{{{Redmine}}}" thema = "GO" antragstext = "Die GO mit folgendem Text wird beschlossen.

Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt 27.01.2016

Präambel

Der Vorstand des Kreisverbandes Erfurt der Piratenpartei Thüringen wurde beim KPT am 24.01.2016 neu gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufgaben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:

1. Vorstandssitzungen

§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen können per Telefonkonferenz, wie z.B. mit der Software 'Mumble', oder an einer ausgewählten physischen Örtlichkeit abgehalten werden.
  2. Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird generell während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende zusammen mit dem Protokoll veröffentlicht.
  3. Weiterhin wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Mailingliste des Kreisverbandes eingeladen. Zusätzlich wird zusammen mit der Einladung eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt und kann bis zu deren Beginn ergänzt werden, Änderungen während der Sitzung sind nur mit Zustimmung der Mehrheit des anwesenden Vorstandes möglich.

§ 2 Anträge an den Kreisvorstand

  1. Anträge an den Kreisvorstand müssen per Mail an vorstand@piraten-erfurt.de eingereicht werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Bei Dringlichkeit ist eine Behandlung vor der Vorstandssitzung in Form von Umlaufbeschlüssen (siehe 4.) möglich. Über die Dringlichkeit entscheidet der Kreisvorstand.
  2. Antragsberechtigt an den Kreisvorstand sind generell alle natürlichen Personen.
  3. Anträge müssen folgender Form genügen:
  • Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein.
  • Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.

§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss

  1. Der Kreisvorstand tagt generell öffentlich. Gäste erhalten Rederecht, wenn der Sitzungsleiter ihnen das Wort erteilt.
  2. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei der Behandlung von datenschutzrechtlich relevanten Punkten findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  3. Anträge auf eine geschlossene Sitzung können jederzeit gestellt werden und sind unmittelbar zu behandeln.

§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen werden von einem Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch den Vorstand am Anfang der Sitzung benannt.

§ 5 Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
  2. Die Abstimmung von Anträgen die finanzielle Belange betreffen, darf generell nicht in Abwesenheit des Schatzmeisters erfolgen.

§ 6 Protokollführung

  1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
  2. Die Vorstandssitzung wird ebenfalls aufgezeichnet.
  3. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Dieser ist nach Ende der Sitzung für die Veröffentlichung des Protokolls sowie der Aufzeichnung zuständig. Protokoll und Aufzeichnung müssen mindestens bis zum Ende der Amtsperiode des Vorstandes abrufbar bleiben.
  4. Das Protokoll muss, nachdem auf eventuelle nachträgliche Korrekturen hingewiesen wurde, zur nächsten Vorstandssitzung erneut bestätigt werden.

2. Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender Falko Windisch:
    • Führung der laufenden Geschäfte
    • Politische Geschäftsführung
    • Vertretung und Repräsentation nach Außen
    • Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
    • Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
    • Einberufung der Vorstandssitzungen
    • Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
    • Planung des Jahresprogramms
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Schnittstelle zur AG LiquidErfurt
    • Schnittstelle zur AG KoPo
    • Koordination von gemeinsamen Aktionen
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
  • Stellvertretender Vorsitzender Markus Walloschek:
    • Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
    • Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
    • Organisation von Stammtischen & Info-Ständen
    • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
    • Schnittstelle zur AG KoPo
    • Programm und inhaltlicher Arbeit
    • Betreuung des YouTube- & Flickr-Account
    • Ansprechpartner i. S. Barrierefreiheit von Veranstaltungen und Örtlichkeiten
  • Schatzmeister Irmgard Schwenteck:
    • Kontoverwaltung
    • Finanzmittelverwaltung
    • Spendenwesen/ Parteienfinanzierung
    • Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
    • Haushaltsplanung (Finanzplan)
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
  • Generalsekretär Anthony Richter:
    • Mitgliederverwaltung
    • Mitgliedergewinnung und -motivation
    • Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
    • Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
    • Betreuung und Einführung von Neumitgliedern
    • Organisation von Einführungsveranstaltungen Piraten-Tools
    • Beschaffungsverantwortlicher
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
    • Terminpflege Kalender/Homepage etc.
  • Politischer Geschäftsführer Erik Limburg:
    • Programm und inhaltliche Arbeit
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
    • Terminpflege Kalender/ Homepage etc.
    • Unterstützung des Vorstandes
    • Unterstützung der Politischen Geschäftsführung und programmatische Wahlvorbereitungen
    • Unterstützung der Programmarbeit und politische Arbeit

3. Geschäftsplanmäßige Vertretung

  1. Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit, etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:
  • der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
  • der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden

Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen. Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.

4. Umlaufbeschlüsse

  1. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt.
  2. Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Kreisschatzmeisters notwendig.
  3. Alle Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.

5. Positionspapiere

  1. Der Kreisvorstand der Piratenpartei Erfurt kann zu regulären Vorstandssitzungen Positionspapiere beschließen. Der Kreisvorstand besitzt jedoch kein Initiativrecht, sondern handelt nur nachdem ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" gestellt wurde.
  2. Ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" muss mindestens fünf Tage vor der Vorstandssitzung gestellt werden.
  3. Der Kreisvorstand wird mit der Annahme des Antrages mit der Entwicklung des Positionspapieres beauftragt. Der Prozess umfasst zwei Stufen:
  • In der ersten Stufe wird das Positionspapier mit Hilfe des Antragsstellers ausgearbeitet und auf mindestens einem Stammtisch und einer öffentlichen Telefonkonferenz (z.B. Mumble) zur Diskussion gestellt.
  • In der zweiten Stufe soll über eine Mitgliederbefragung, beispielsweise per LimeSurvey ein Meinungsbild über das Positionspapier eingeholt werden. Die Fragestellung muss folgende Form haben: Stimmst du dem Positionspapier xy zu? [ ] Ja / [ ] Nein / [ ] Enthaltung
  • Sollten mehr als 50% Zustimmung (der Teilnehmenden) erreicht werden, erhält der Kreisvorstand das Recht das Positionspapier zu beschließen.
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  • Das Positionspapier tritt zur nächsten Hauptversammlung außer Kraft, wenn es nicht von dieser bestätigt wird.

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt am 27.01.2016 in Kraft.
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auf Wiedervorlage zur nächsten VoSi: Beauftragungen Beauftragungen Wiki-Pflege: Nemo Webseiten-Pflege: ClaudiaAnn-Marie Inventar: Peter Städter Lagerung des Infostandes: Klaus Sommerfeld Facebook: Manfred Schubert Twitter: Manfred Schubert Betreuung Kreisgeschäftsstelle: Tim Staupendahl Beauftragung Fraktionssitzung: Anthony Markus0071 Falko Pressearbeit: ClaudiaAnn-Marie Konto: Tim

TOP 08 - Anträge an den Kreisvorstand

Anträge sind jederzeit möglich, auch innerhalb der Sitzung (nur bei inhaltlich komplexeren Anträgen behalten wir uns eine Prüfungsfrist von 48 h vor)

TOP 09 - Was treiben die Admiräle und andere Verbände?

  • Bericht über aktuelle Informationen, Entscheidungen und Entwicklungen mit Relevanz für die PIRATEN Erfurt durch Landes- und Bundesvorstand und anderer Verbände
    • Bundesvorstand
      • BPT 20./21. Februar
      • Themenwoche BGE
      • Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
    • Landesvorstand
    • andere Verbände

TOP 10 - Arbeitsgruppen

  • Fraktion im Stadtrat FREIE WÄHLER/ FDP/ PIRATEN
    • eMail dass wir uns um EF Beh. Beauftragten kümmern müssen, da dieses Jahr der Jetzige in Ruhestand geht
  • Fraktionsmittel sind noch nicht bewilligt
  • Hauptausschuss hat noch nicht fertig
  • AG Barrierefrei
    • 25. 02. 2016 15.00 Uhr Barrierefreies Erfurt im Rathaus
  • LiquidErfurt e.V.
    • läuft
  • AG KoPo
    • werden wir zur nächsten VoSi klären wie es weitergeht

TOP 11 - Aktionen, Infostände und Sonstige Termine

TOP 12 - Gastbeiträge/ Sonstiges

  • nix

TOP 13 - Nächste Vorstandssitzung

  • Datum: 24.2.2016 (Mittwoch)
  • Uhrzeit: 20:30 Uhr
  • Ort: Mumble NRW Raum Erfurt

Ende: 19:56 Uhr