TH:Unabhängigkeit der Moderatoren

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Lieber Vorstand,

ich bitte um Klarstellung ob Moderatoren gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern weisungsgebunden sind oder analog dem Schiedsgericht ihre Entscheidungen nach besten Wissen und Gewissen und auf Grundlage der Vorgaben fällen können.

Siehe dazu §1 Schiedsgerichtsornung
(2) Die Schiedsgerichte sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Die Richter fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage der Satzungen und gesetzlicher Vorgaben. Dabei legen sie die Satzung und die Schiedsgerichtsordnung nach Wortlaut und Sinn aus. Wird von irgendeiner Seite versucht das Verfahren zu beeinflussen, so hat das Gericht dies unverzüglich öffentlich bekannt zumachen.

Falls die Unabhängigkeit der Moderatoren von Vorstand des Landesverbandes bestätigt wird, bitte ich dies in den Moderationsregeln zu verankern.

Formulierungsvorschlag.
Regeln für die Mailinglisten des Landesverbandes Thüringen

  • 6a. Die Moderatoren sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage der Moderationsregeln. Dabei legen sie die Moderationsregeln nach Wortlaut und Sinn aus. Wird von irgendeiner Seite versucht das Verfahren zu beeinflussen, so haben die Moderatoren dies unverzüglich öffentlich bekannt zumachen.

Viele Grüße Christian Benad