TH:Landesschiedsgericht/Arbeitsbericht2010-2011

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Arbeitsbericht des Landesschiedsgerichts Thüringen.

Das Landesschiedsgericht Thüringen bestand in der Legislaturperiode 2010 bis 2011 aus den Richtern:

  • Martin Herrmann (Vorsitzender Richter)
  • Christian Benad
  • Axel Anders
  • und Florian Keil als Ersatzrichter

Aufgabe eines Schiedsgerichtes nach Parteigesetz ist die Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines Gebiets­verbandes mit einzelnen Mitgliedern. Das bedeutet, ein Schiedsgericht wird dann aktiv, wenn der Prozess der politischen Willensbildung gescheitert ist.

Daher freuen wir uns mitteilen zu können, dass die überwältigende Mehrheit der Thüringer Piraten in der Lage ist, Konflikte zu vermeiden beziehungsweise eigenständig und ohne das Zutun des Landesschiedsgerichts zu lösen.

Das Landesschiedsgericht hat in der vergangenen Legislaturperiode 5 Fälle bearbeitet und abgeschlossen. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Beschlüsse. Beschlüsse unterscheiden sich gegenüber Urteilen darin, dass die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein nach Lage der Akten ergehen kann.

Mit der auf dem Bundesparteitag in Heidenheim beschlossenen Schiedsgerichtordnung müssen die Fälle der Amtsperiode inklusive. Urteil kurz im Rechenschaftsbericht des Gerichtes darstellt werden.

Fall: LSG-TH-1/09 Das Bundesschiedsgericht hat das Berunfungsurteil BSG-2009-12-09 im Verfahren zur Grünenkooperation veröffentlicht. Das Bundesschiedsgericht bestätigt darin das Urteil des Landesschiedsgerichtes Thüringen.

Fall: LSG-TH-1/10 Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen den sofortigen Entzug aller Rechte die sich aus der Parteimitgliedschaft ergeben. Diese Entscheidung des Landesvorstandes stand im Zusammenhang zu einem Parteiausschlussverfahren gegen das betroffene Mitglied. Das Verfahren wurde eingestellt, da der Kläger die Mitgliedschaft in der Partei verloren hat.

Fall: LSG-TH-2/10 Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen die Ablehnung eines Antrages auf Beitragsermäßigung. Verklagt wurde der Landesvorstand Thüringen. Das Verfahren wurde an das Bundesschiedsgericht verwiesen, da die Entscheidung über Beitragsermäßigung in der Kompetenz des Bundesschatzmeisters liegt und damit das Gericht dieser Gliederungsebene zuständig ist. Der Stand des Verfahrens beim Bundesschiedsgericht ist uns unbekannt.

Fall: LSG-TH-3/10 Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen den Vorsitzenden des Thüringer Landesverbandes, wegen parteischädigendem Verhalten. Die Klage wurde abgewiesen, da der Kläger zum Klagezeitpunkt nicht Mitglied der Piratenpartei Deutschlands und damit klageberechtigt war.

Fall: LSG-TH-4/10 Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen einen der Moderatoren der Hauptmailingliste des Thüringer Landesverbandes, wegen Zensur oder wegen Erfüllung der im übertragenen Aufgaben. Die Klage wurde abgewiesen, da der Kläger zum Klagezeitpunkt nicht Mitglied der Piratenpartei Deutschlands und damit klageberechtigt war.

Fall: LSG-TH-1/11 Hierbei handelt es sich um eine Klage gegen den Vorstand der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Erfurt, wegen Zwangsabmeldung von der Mailingliste des Kreisverbandes Erfurt. Die Klage wurde abgewiesen, da der Kläger zum Klagezeitpunkt nicht Mitglied der Piratenpartei Deutschlands und damit klageberechtigt war.


Die Beschlüsse des Landesschiedsgerichtes sind im Wiki der Partei veröffentlicht. Darüber hinaus werden inhaltliche Fragen zu den einzelnen Verfahren Außenstehenden nicht beantwortet. Bei Fragen zur Organisation des Landeschiedsgerichtes stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

Das Landesschiedsgericht Thüringen